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Beleuchtung hinten Rennrad

Ich hatte ein defektes Varia RTL 515. Also die internationale Version.

Garmin selbst lehnte einen 1:1 Austausch ab und wollte nur ein 516 (deutsche Variante) rausschicken. Es wird dabei auf gesetzliche Regelungen bzw. die Zulassung verwiesen.
I stand corrected. 🙈

Wie hast Du das dann gelöst? Rein rechtlich wird das Ganze ja eher wenig Bestand haben, die Dinger sind ja nur in D nicht erlaubt, wenn man nach Ö oder IT fährt, darf die 515 ja dort benutzen.
 
I stand corrected. 🙈

Wie hast Du das dann gelöst? Rein rechtlich wird das Ganze ja eher wenig Bestand haben, die Dinger sind ja nur in D nicht erlaubt, wenn man nach Ö oder IT fährt, darf die 515 ja dort benutzen.
Ich hatte zum Glück noch die Möglichkeit über den Händler auszutauschen.

Alternativ hätte ich einen Austausch über Garmin an eine niederländische Adresse (Verwandtschaft) probiert. Ob das geklappt hätte...🤷‍♂️
 
Rein rechtlich wird das Ganze ja eher wenig Bestand haben, die Dinger sind ja nur in D nicht erlaubt, wenn man nach Ö oder IT fährt, darf die 515 ja dort benutzen.
Die rechtliche Lage kenne ich nicht, aber es scheint ja auch so zu sein dass die hierzulande käuflichen 515 allesamt von Händlern stammen, deren Firmensitz im Ausland ist. SNL, Alltricks...
 
Ich hatte ein defektes Varia RTL 515. Also die internationale Version.

Garmin selbst lehnte einen 1:1 Austausch ab und wollte nur ein 516 (deutsche Variante) rausschicken. Es wird dabei auf gesetzliche Regelungen bzw. die Zulassung verwiesen.
Das ist ja komplett absurd von Garmin. Was ist, wenn du dein RTL515 nur während deiner Auslands-Urlaube benutzt? Einen Umtausch in RTL516 hätte ich auch nie und nimmer akzeptiert.
 
Das ist ja komplett absurd von Garmin. Was ist, wenn du dein RTL515 nur während deiner Auslands-Urlaube benutzt? Einen Umtausch in RTL516 hätte ich auch nie und nimmer akzeptiert.
Garmin muss sich an die Vorschriften halten und braucht dafür einen Bezugspunkt, dieser ist vermutlich die Liefer- bzw. Rechnungsadresse, die in D ist. Damit ist Garmin dann auf der sicheren Seite, weil sie an deutsche Lieferadressen nur in D zugelassene Produkte schicken dürfen. Du kannst ja dein STVO-Licht im Ausland benutzen, aber nicht umgekehrt.
 
Garmin muss sich an die Vorschriften halten und braucht dafür einen Bezugspunkt, dieser ist vermutlich die Liefer- bzw. Rechnungsadresse, die in D ist. Damit ist Garmin dann auf der sicheren Seite, weil sie an deutsche Lieferadressen nur in D zugelassene Produkte schicken dürfen. Du kannst ja dein STVO-Licht im Ausland benutzen, aber nicht umgekehrt.
Mag ja sein und verstehe ich für den ursprünglichen Kauf durchaus. Aber im Rahmen eines Gewährleistungs- und Garantie-Umtauschs erwarte ich natürlich, dass ich mein ursprünglich gekauftes Produkt erhalte und nicht eine minderwertige Variante. Wenn der deutsche Garmin-Vertrieb das RTL515 nicht hat, würde ich das ja noch als Erklärung nachvollziehen können, aber rechtliche Gegebenheiten sollten keine Rolle spielen wenn es um den Umtausch eines Produkts geht, das ich bereits besitze. Verboten ist schließlich die Nutzung, nicht der Besitz.

Oder anders ausgedrückt: Der gewählte Bezugspunkt ist in diesem Fall schlicht nicht akzeptabel.
 
Mag ja sein und verstehe ich für den ursprünglichen Kauf durchaus. Aber im Rahmen eines Gewährleistungs- und Garantie-Umtauschs erwarte ich natürlich, dass ich mein ursprünglich gekauftes Produkt erhalte und nicht eine minderwertige Variante. Wenn der deutsche Garmin-Vertrieb das RTL515 nicht hat, würde ich das ja noch als Erklärung nachvollziehen können, aber rechtliche Gegebenheiten sollten keine Rolle spielen wenn es um den Umtausch eines Produkts geht, das ich bereits besitze. Verboten ist schließlich die Nutzung, nicht der Besitz.

Oder anders ausgedrückt: Der gewählte Bezugspunkt ist in diesem Fall schlicht nicht akzeptabel.
Ich bin da nicht alleine mit der Reaktion seitens Garmin.

https://www.rennrad-news.de/forum/t...rer“-in-usa-„hassobjekte“.185319/post-5624004
 
Mag ja sein und verstehe ich für den ursprünglichen Kauf durchaus. Aber im Rahmen eines Gewährleistungs- und Garantie-Umtauschs erwarte ich natürlich, dass ich mein ursprünglich gekauftes Produkt erhalte und nicht eine minderwertige Variante. Wenn der deutsche Garmin-Vertrieb das RTL515 nicht hat, würde ich das ja noch als Erklärung nachvollziehen können, aber rechtliche Gegebenheiten sollten keine Rolle spielen wenn es um den Umtausch eines Produkts geht, das ich bereits besitze. Verboten ist schließlich die Nutzung, nicht der Besitz.

Oder anders ausgedrückt: Der gewählte Bezugspunkt ist in diesem Fall schlicht nicht akzeptabel.
Du kannst dir auch in den USA ein Gewehr kaufen und einschmuggeln, wenn da was dran kaputtgeht wird dir aber auch keiner nach Deutschland ein neues schicken.

Das ist ja komplett absurd von Garmin. Was ist, wenn du dein RTL515 nur während deiner Auslands-Urlaube benutzt? Einen Umtausch in RTL516 hätte ich auch nie und nimmer akzeptiert.

Da zählt dann das Argument auch nicht dass du ja nur in den USA schiesst 😜
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst dir auch in den USA ein Gewehr kaufen und einschmuggeln, wenn da was dran kaputtgeht wird dir aber auch keiner nach Deutschland ein neues schicken.



Da zählt dann das Argument auch nicht dass du ja nur in den USA schiesst 😜
Findest du Waffen und Radlampen nicht ein wenig seltsam zusammen konstruiert?

Ich konnte und kann hier in DEUTSCHLAND übrigens vollkommen problemlos Lupine NICHT STVZO Lampen bestellen und kaufen in einem shop mit Sitz in DE.

Sie weisen allerdings bereits auf der jeweiligen Produktseite darauf hin, dass die NUTZUNG in DE nicht zugelassen ist.
Was man dann daraus macht ist ab Zustellung dann jedem selbst überlassen, das muss jeder selbst wissen ob und wo er das nutzt und dann mit denn ggf. eintretenden Konsequenzen die aus seinem Handeln entstehen klar kommen.
 
Man sollte denke ich hier „nicht zugelassen“ & „nicht StVZO-zugelassen“ nicht durcheinander bringen.
Zweiteres bedeutet du darfst die Lampe natürlich benutzen, allerdings nicht im Bereich der StVZO, bzw. wenn du damit erwischt wirst hast du die Ordnungwidrigkeit am Hals.
Ersteres bedeutet dass die Lampe nicht für den deutschen Markt zugelassen ist und somit hier überhaupt nicht genutzt und somit auch nicht in Verkehr gebracht werden darf.

Ist es bei Garmin tatsächlich so? Da kenne ich die Details jetzt leider nicht
 
Hier wird wieder einmal diskutiert wieso Wasser feucht ist.

Fakt ist dass Garmin in Deutschland kein 515 verkauft und ebenso nicht 1:1 austauscht.
Wie der Kauf und Austausch trotzdem möglich ist wurde auch schon geklärt.
 
Wenn man krankgeschrieben ist hat man viiiiiiiiel Zeit.
Neben dem Update von Wahoo Element Bold V2 auf Roam V2 habe ich nun
mir auch gestern Garmin Radar RTL515 bestellt. Habe hier zwar Blaze Flash nagelneu hier liegen, weil mein neues bike gestern erst versendet wurde, aber irgendwie ging mir Radar nicht mehr aus dem Kopf. Kann mich da noch sehr gut an meine Aktive Zeit als Rennradfahrer ( bis 2011) erinnern, wo man zwar von hinten ankommend was hörte oder durch Wind ect auch mal nicht, das Auto erschreckend einen überholte oder man sich nur darauf fokussiert war , wann endlich das Auto überholte.
 
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