@Sesselpupser
Meinte die rechtliche Betrachtungsweise (k.A....vielleicht ist ja ein verpflichtender Radweg im Kreisel nicht mehr verpflichtend ??), nicht die angenehme / vorwiegend praktizierte.....
Rechtlich ist das ganz einfach:
Wer auf der Fahrbahn im Kreisel mit einem Fahrzeug (also auch Fahrrad!!) unterwegs ist, hat Vorrang vor allen anderen (Einfahr-willigen) Verkehrsteilnehmern.
Wer Dich mit dem PKW im Kreisel umfährt, ist Unfallverursacher.
Das Nicht-Benutzen einer Pflicht-Radführung "außen rum" berechtigt andere Verkehrsteilnehmer nicht zu Disziplinierungs- / Belehrungshandlungen.
Das Nicht-Benutzen einer Pflicht-Radführung "außen rum" kostet Dich (schlimmstenfalls) ein Bußgeld nach Katalog.
Das Nicht-Benutzen einer Pflicht-Radführung "außen rum" gibt keine (in Worten: KEINE) (Mit-)Schuld am Unfall an sich (nach dem Motto: "Wäre der Radfahrer dort auf dem Radweg gefahren, hätte das KFZ jetzt keine Beule im Blech." - Radfahrer ist Schadenersatzpflichtig).
Einziger Wermuttropfen:
Das Nicht-Benutzen einer Pflicht-Radführung "außen rum" kann im Falle der Schadenersatzklage ggf. zu einer Teil-Schuld am erlittenen Schaden führe - wobei ich das bei eindeutiger Lage im Kreisverkehr noch nicht mal für wahrscheinlich halte.....
Edit: Ein verpflichtender Radweg bleibt auch im (um einen) Kreisverkehr (herum) verpflichtend (Blauschilder vorausgesetzt), auch wenn die Fahrbahn-Variante der deutlich schnellere, eindeutigere, und daher sicherere, Fahrverlauf ist.
Die Unsitte, Fahrbahn-Radverkehrsführungen vor Kreisverkehren auf einen Zwangsradweg von der Fahrbahn weg auf die Einmündungs- und Randstein-Minenfeld-Rundfahrt zu führen, ist leider weit verbreitet.
Das soll der Sicherheit all derer dienen, die eine Kreiseldurchfahrt mit dem Rad für zu gefährlich halten und lieber "außen rum" mehrere Zu- und Ableitungen in und aus dem Kreisel queren möchten - möglichst noch mit "Vorfahrt achten" für den Radverkehr an jeder Querung .......
Wer wirklich sicher sein will, ignoriert solche "Chicken-ways" geflissentlich......