• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Heute mal was echt krasses für die Nerven.
Ich laufe auf einen rechts haltenden Bus auf (Radweg auf der Straße, Bus steht drauf).
Links fahren noch drei Autos durch, vorne ein Taxi Fahrer. Ich sehe rechts auf dem Gehweg einen Jungen lossprinten und denke noch so: "na der wird doch jetzt hoffentlich nicht vor dem Bus..." Und ja, er wollte die StraBa auf der anderen Seite erreichen und rannte dem Taxifahrer fast vor die Motorhaube.
Da hat nicht mehr viel gefehlt! Alle erstmal angehalten und durchgeatmet. Inklusive mir :eek::oops:
 
Der kleine Unterschied?

§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
....
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.


Gemäß Absatz 4 darf man bei Warnblinklicht des Busses Fahrgäste nicht gefährden.
Ohne Warnblinklicht des Busses muss man gemäß Abs. 1 "nur" vorsichtig sein beim Vorbeifahren.

?? :confused:
 
Der kleine Unterschied?

§ 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
....
(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.


Gemäß Absatz 4 darf man bei Warnblinklicht des Busses Fahrgäste nicht gefährden.
Ohne Warnblinklicht des Busses muss man gemäß Abs. 1 "nur" vorsichtig sein beim Vorbeifahren.

?? :confused:

Der Unterschied liegt darin, dass bei Absatz 4 angeordnet wird, dass durch die Fahrweise eine "Gefährdung ausgeschlossen" ist. Wennn nötig "muss, wer ein Fahrzeug führt, warten".
Kommt es im Falle von Abs. 4 zu einem Unfall, so ist das Verschulden des Autofahrers indiziert. Vereinfacht Unfall = Schuld...

Das Ding ist eine der Todsünden im Straßenverkehr, die zu einer anderen Beweislastverteilung führen.

Die anderen Dinger sind Anfahren vom Fahrbahnrand, aus einer Einfahrt (Grundstück), der abgesenkte Bordstein u.s.w..
Dort findet man bei § 10 StVO eine ähnliche Formulierung:

"...dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen."
 
Vor 2-3 Jahren ist mir mal ein Kind knapp unter 6 vors Auto mit dem Fahrrad gefahren, es ist glücklicherweise nochmal glimpflich ausgegangen, der Junge hatte keine Schramme. An einer Kreuzung mitten in der Stadt standen links und rechts Baken von Baustellen. Bin an der Kreuzung stehen geblieben und dann langsam angerollt, die Bake hatte die Sicht von dem Jungen (von rechts kommend und den darauf folgenden Freunden) komplett versperrt, keine Chance. Von der Mutter oder eine andere Aufsichtsperson war natürlich weit und breit nichts zu sehen... (Nach 10 Minuten ist sie aufgetaucht und hat mich auch noch auf englisch a gemeckert warum ich die Polizei rufe und Probleme machen würde)
Habe natürlich eine Strafe zahlen müssen von knapp 200€, aber die Polizei meinte ich hätte mich sehr einsichtig gezeigt, man hat leider nie die vollständige Kontrolle über alles und ich bin immer noch sehr vorsichtig wenn Ich an ähnlichen Kreuzungen anfahre...
 
Vor 2-3 Jahren ist mir mal ein Kind knapp unter 6 vors Auto mit dem Fahrrad gefahren, es ist glücklicherweise nochmal glimpflich ausgegangen, der Junge hatte keine Schramme. An einer Kreuzung mitten in der Stadt standen links und rechts Baken von Baustellen. Bin an der Kreuzung stehen geblieben und dann langsam angerollt, die Bake hatte die Sicht von dem Jungen (von rechts kommend und den darauf folgenden Freunden) komplett versperrt, keine Chance. Von der Mutter oder eine andere Aufsichtsperson war natürlich weit und breit nichts zu sehen... (Nach 10 Minuten ist sie aufgetaucht und hat mich auch noch auf englisch a gemeckert warum ich die Polizei rufe und Probleme machen würde)
Habe natürlich eine Strafe zahlen müssen von knapp 200€, aber die Polizei meinte ich hätte mich sehr einsichtig gezeigt, man hat leider nie die vollständige Kontrolle über alles und ich bin immer noch sehr vorsichtig wenn Ich an ähnlichen Kreuzungen anfahre...
Womit wurde diese Strafe (oder Bußgeld?) von 200 € begründet? Wenn man sich einsichtig zeigt, hat man wohl einen Fehler begangen?
Begründung mit diesem o.g. §10 vielleicht? "Einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;..."
 
Ich könnte nachschauen, irgendwo habe ich sicher noch den Brief. Ich denke aber es ist wegen Missachtung der Vorfahrtsregel, der kleine Junge kam halt von rechts angeschossen
 
Mal eine Konfliktsituation der etwas anderen Art:
https://www.t-online.de/region/brem...e-frau-fluechtet-auf-fahrrad-vor-woelfen.html
Schmunzeln musste ich dann aber doch bei diesem Satz: "Die 24-Jährige ist sich sicher: Nur dank des Turbogangs an ihrem E-Bike sei sie entkommen." Man merke schnelle E-Bikes können Leben retten;)
Da müsste man doch direkt mal schauen, ob das Bike der Dame überhaupt noch gefahren werden darf, wenn sie einem Rudel Wölfe damit entkommen ist, denn auch mit Turbogang schmunzeln die nur gelangweilt über die Geschwindigkeit.
 
Also wenn ein Wolf die 60km/h packt, dann zeigt die Aussage doch wieder nur, wie wenig bei manchen Medien Aussagen auf den Realitätsgehalt kontrolliert werden. Bzw. Zitate ohne Einordnung gedruckt werden.
 
Also wenn ein Wolf die 60km/h packt, dann zeigt die Aussage doch wieder nur, wie wenig bei manchen Medien Aussagen auf den Realitätsgehalt kontrolliert werden. Bzw. Zitate ohne Einordnung gedruckt werden.
Wahrscheinlich schläft bei nur 25km/h der Jagdtrieb wieder ein?
Aber im Ernst: So einen Konflikt brauche ich beim Radfahren auch nicht....
 
4B57DE8F-27E9-4D24-9BA0-F5C1087D0AEF.jpeg
…die kommt jetzt wieder in die Trikotasche - die doofen Bimmeln hört die Tinnitus-geplagte Gesellschaft und die E-Bike-Fraktion sowieso nicht …
 
Na, ob die Tröte auch gegen spielende Wolfsrudel hilft?
 
NIE die Kommentare der MSN News lesen, die sind sowas von rechts, Anti-Klimawandel, Ausländerfeindlich, Pro-Verbrenner (Diesel), Anti-Erneuerbare, Anti-Politik, Anti-EU, Anti-Gleichstellung/berechtigung, Pro-Russland, Zukunftsfeindlich etc... aus deren Sicht ist alles linksgrünversifftes Pack und Deutschland geht den Bach runter! Nur so als Tipp
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht einfach mal weniger falsch parken?
ist schon echt grotesk - es ist doch letztlich auch im Interesse aller, dass wenigstens etwas konsequenter geahndet wird. Denn wo dies nicht passiert - schlechtes Bsp. auch hier wieder Wuppertal, wo der Parkdruck so groß ist, dass immer wieder auch Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen - ist die Bestürzung später groß, wenn das tragisch ausgeht. Dann will es natürlich wieder keiner gewesen sein.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück