• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Eine Anzeige kannst du mittlerweile auch online erstatten.

Grüße
Ja, in der ersten Welt geht das. In verwaltungstechnischen Entwicklungsländern sieht das anders aus, hier beispielhaft in Bayern:

1678435561084.png
 
Ja, in der ersten Welt geht das. In verwaltungstechnischen Entwicklungsländern sieht das anders aus, hier beispielhaft in Bayern:

Anhang anzeigen 1229796
Ich würde sagen, das kein verwaltungstechnisches Problem, sondern allenfalls eine Ausrede für politisch gewollt. Die bayerische Polizei soll sich nicht mit sowas beschäftigen, was Autofahrer belästigen könnte.
 
Ich würde sagen, das kein verwaltungstechnisches Problem, sondern allenfalls eine Ausrede für politisch gewollt. Die bayerische Polizei soll sich nicht mit sowas beschäftigen, was Autofahrer belästigen könnte.
Die Ursachen kenne ich nicht, aber es beschränkt sich ja nicht nur auf Autofahrer. Ich kann als Fußgänger auch keinen Radfahrer anzeigen und auch sonst keinen normalen Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung etc. Für mich sieht es so aus, dass man alles online anzeigen kann, was vor Ort so häufig vorkommt, dass es zu viele Leute bindet - ganz unabhängig von politischem Willen hinsichtlich bestimmter Interessengruppen.
 
Die Onlinewache in Hessen unterscheidet zum Beispiel Strafanzeigen und Hinweise sowie Diebstahl. Also das geht, warum nicht in Bayern? Warum wohl?
Hessische Polizeibeamte erklärten mir, die Hinweise werden bearbeitet, wenn Zeit ist, meistens nach 19:00 Uhr. Dann ist eher wenig los, mehr Beamte sind im Haus, in der Wache.
Es muss klar sein, dass nicht jede Meldung bearbeitet werden kann. Es ist aber auch klar, dass dann die Art und Weise der Bearbeitung vom Dienststellenleiter und von höheren Vorgesetzten beeinflusst werden kann und praktisch auch wird. Wenn die Politik etwas beeinflussen will, werden nicht Weisungen direkt erteilt, sondern Stellen mit bestimmten Personen besetzt.

Wenn ein Land wie Bayern schon immer konservativ war, dann waren es m.E. nie richtige Rad- und Fußgängerfreunde, sondern tendenziell PS-Freunde. Wenn 55% bestimmen, müssen 45% das akzeptieren. Unter den 45% sind auch PS-Autofreunde oder Leute, die 5 gerade sein lassen wollen, solange es sie selbst betrifft.
Ich bin vom Thema abgekommen. Ich meine doch, Konfliktsituation, wenn es um Gefahren für Leib und Leben der Schwächeren geht, könnte man politisch entschärfen. Der Konflikt selbst wäre sicherlich nicht einfach weg, sondern verlagert. Fußgänger und Radfahrer werden schnell verletzt und getötet. Autofahrer sind dagegen sehr empfindlich, wenn es ihnen an den Kragen geht.
 
Sowas hatte ich auch mal, auch hier im Thread geschildert. Bei mir ist dann immerhin die Polizei rausgefahren und hat den Fahrer aufgesucht, da ich mir das Kennzeichen gemerkt hatte. Allerdings ist in der Folge dann auch nichts passiert. Die Polizisten sagten mir gewissermaßen, dass sie mir natürlich keine Auskunft geben dürfen, aber ich als Zeuge kontaktiert werden würde, sollte es vor Ort Anzeichen für eine Straftat geben (Schaden am Fahrzeug, Alkoholisierung des Fahrers etc.). Da das dann nicht passiert ist, blieb die Aktion für den Fahrer wohl frei von Konsequenzen. Die Anzeige habe ich mir auch gespart, da die Polizei hier in Erlangen einen selbst zu nicht-Stoßzeiten schon mal 2-3 Stunden für eine Anzeige im Wartezimmer sitzen lässt. Moralisch gesehen ist das für mich nah an Strafvereitelung, wenn ich eine Anzeige nicht aufgeben kann, ohne einen Tag Urlaub nehmen zu müssen und es deshalb wohl auch nur in schwerwiegendsten und/oder erfolgsversprechenden Fällen tun würde. Aber sei's drum. Hauptsache es ist nichts passiert und dir geht's gut.

Ist doch zumindest ne OWI für zu enges überholen?
 
Die Preisliste ist schon beachtlich, nur 30 €. Bei Kindern oder älteren Menschen (gem WHO ab 61 Jahre) kostet es dann 80 € + 1 Punkt.

Seitenabstand.jpg

https://www.bussgeld-info.de/seitenabstand/
Wenn der zur Kasse gebetene bezahlt, ist die Sache beendet. Wenn er widerspricht, geht es ggf. zum Amtsgericht. Wer geht wegen 30 € vor Gericht? Wegen 80 € und 1 Punkt schon eher.
Der Zeuge (hier Radfahrer) muss den Fahrer beschreiben können, denn der wird alles abstreiten und dann braucht es Beweise. Man braucht keinen Anwalt. Hat man den Fahrer einigermaßen beschrieben und die Straße war nicht breit genug um 1,5 m einhalten zu können, entscheidet der Richter wie er so entscheiden kann. Ein seriöser Eindruck als Radfahrer (Zeuge) kann nicht schaden. Schön, wenn der Autofahrer sich aufregt und auch vor Gericht auf "diese Radfahrer" schimpft.
 
Aber wer soll das feststellen ohne geeichte Meß-Verfahren?
Dieser Ordnungswidrigkeiten-Bestand existiert doch de facto ausschließlich auf dem Papier.

Grüße

Kommt auf die Verkehrsituation an. Wenn zb Gegenverkehr war brauchts sowas ja gar nicht. Da die Strassen bei zwei Pkw auf einer Höhe und dazu noch der Radfahrer i dR niemals so breit sind das da StVO gerecht überholt werden kann.

Ich alte ja gerne mal, wenn ich merke es wird zu eng, die flache linke Hand raus. Meistens werde ich dann nicht mehr eng überholt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: w49
Also die Strafverfolgung im Straßenverkehr ist gefühlt DER Bereich, in dem Theorie und Praxis komplett voneinander abweichen. Natürlich könnte man dann eine Anzeige erstatten. Am Ende habe ich dann nicht nur den Schreck und die Wut vom "Crash", sondern auch noch zusätzliche drei Stunden auf der Polizei verbracht, nur damit am Ende dann noch wieder nichts passiert und der Fahrer auch noch den praktischen Beweis hat, dass er ohne Konsequenzen davon kommt.
Das einzige, was wirklich nachhaltig helfen könnte, wäre das Garmin-Radar mit ereignisbezogener Videoaufzeichnung, von der behauptet wurde, dass sie gerichtsverwertbar sei. Aber auch dann wüsste ich nicht, ob ich mir jedes Mal die Mühe machen würde. Will ja radfahren trainieren, nicht Anzeigen schreiben :D
 
Kommt auf die Verkehrsituation an. Wenn zb Gegenverkehr war brauchts sowas ja gar nicht. Da die Strassen bei zwei Pkw auf einer Höhe und dazu noch der Radfahrer i dR niemals so breit sind das da StVO gerecht überholt werden kann.
Wieviele konkrete Ordnungswidrigkeitsbescheide oder Urteile sind dir diesbezüglich denn bekannt?

Also die Strafverfolgung im Straßenverkehr ist gefühlt DER Bereich, in dem Theorie und Praxis komplett voneinander abweichen.
So schauts aus. Mehr oder weniger rechtsfreier Raum.
Ironischerweise also genau das, wovor Konservative immer warnen 🙄

Grüße
 
Aber wer soll das feststellen ohne geeichte Meß-Verfahren?
Dieser Ordnungswidrigkeiten-Bestand existiert doch de facto ausschließlich auf dem Papier.

Grüße
Die Straßen sind oft zu eng, um 1,50 m Abstand einhalten zu können. Man braucht dann nur rechnen. Dann braucht man nicht streiten, ob der Abstand 20 oder 60 cm gewesen ist. Rechnerisch 140 cm siunds weniger als 150 cm. Die Polizei macht dabei mit, wie mir ein Beamter sagte. (Wenn sie Zeit dazu hat).
 
Das einzige, was wirklich nachhaltig helfen könnte, wäre das Garmin-Radar mit ereignisbezogener Videoaufzeichnung, von der behauptet wurde, dass sie gerichtsverwertbar sei.
Ich denke, daß einzige, was wirklich nachhaltig helfen könnte, sind verpflichtende Assitenz-Systeme in Pkw oder komplett autonome Kraftfahrzeuge.

Grüße
 
Also die Strafverfolgung im Straßenverkehr ist gefühlt DER Bereich, in dem Theorie und Praxis komplett voneinander abweichen. Natürlich könnte man dann eine Anzeige erstatten. Am Ende habe ich dann nicht nur den Schreck und die Wut vom "Crash", sondern auch noch zusätzliche drei Stunden auf der Polizei verbracht, nur damit am Ende dann noch wieder nichts passiert und der Fahrer auch noch den praktischen Beweis hat, dass er ohne Konsequenzen davon kommt.
Das einzige, was wirklich nachhaltig helfen könnte, wäre das Garmin-Radar mit ereignisbezogener Videoaufzeichnung, von der behauptet wurde, dass sie gerichtsverwertbar sei. Aber auch dann wüsste ich nicht, ob ich mir jedes Mal die Mühe machen würde. Will ja radfahren trainieren, nicht Anzeigen schreiben :D
Ja eben, wir wollen fahren und nicht Abends 9 Meldungen schreiben. Aber Garmin o.ä. erkennen doch die Fahrer nicht. Das ist wichtig.
 
Wieviele konkrete Ordnungswidrigkeitsbescheide oder Urteile sind dir diesbezüglich denn bekannt?

Damit habe ich mich im Detail noch nicht beschäftigt.

MMn liegt das Problem ja tlw schon darin das die Polizei da gar nicht aktiv werden will. Habe ja selber schon erlebt das ich einen richtig engüberholer hatte, wo die Polizei da Zeuge wurde und ich mich noch zu ihnen bemerkbar machte. Trotzdem fuhr man weiter.
 
Die bayerische Polizei soll sich nicht mit sowas beschäftigen, was Autofahrer belästigen könnte.
Mannomann, versucht Ihr, in der Opferhierarchie ein bisschen aufzusteigen?

Hört doch mal auf, alles, was in der Polizeiarbeit schlecht läuft, mit "Bevorzugung von Autofahrern" erklären zu wollen. Das ist doch Paranoid!

Ja, es wird viel zu vieles nicht verfolgt. Das trifft aber alle möglichen Delikte und hat mehr mit Staatsversagen und mit systematischem Kaputtsparen der Polizei zu tun.
 
Mannomann, versucht Ihr, in der Opferhierarchie ein bisschen aufzusteigen?

Hört doch mal auf, alles, was in der Polizeiarbeit schlecht läuft, mit "Bevorzugung von Autofahrern" erklären zu wollen. Das ist doch Paranoid!

Ja, es wird viel zu vieles nicht verfolgt. Das trifft aber alle möglichen Delikte und hat mehr mit Staatsversagen und mit systematischem Kaputtsparen der Polizei zu tun.
Ja, man steigert sich in etwas hinein, wenn man oft vom Tod fast gestreift wird. Ich versuche die Polizeiarbeit nicht schlechtzureden, wenn ich von politischen Willen spreche.
Gespart wird auch bei Polizei, sicherlich. Nur: Mehr Polizei änderte an den Ursachen von Gefährungen noch nichts. Das müsste über Politik laufen, also über Mehrheitsfindungen und Überzeugung des Besseren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die Strafverfolgung im Straßenverkehr ist gefühlt DER Bereich, in dem Theorie und Praxis komplett voneinander abweichen. Natürlich könnte man dann eine Anzeige erstatten. Am Ende habe ich dann nicht nur den Schreck und die Wut vom "Crash", sondern auch noch zusätzliche drei Stunden auf der Polizei verbracht, nur damit am Ende dann noch wieder nichts passiert und der Fahrer auch noch den praktischen Beweis hat, dass er ohne Konsequenzen davon kommt.
Das einzige, was wirklich nachhaltig helfen könnte, wäre das Garmin-Radar mit ereignisbezogener Videoaufzeichnung, von der behauptet wurde, dass sie gerichtsverwertbar sei. Aber auch dann wüsste ich nicht, ob ich mir jedes Mal die Mühe machen würde. Will ja radfahren trainieren, nicht Anzeigen schreiben :D
Kann ich so bestätigen!
Achtung, längerer Text😉😎
War vor einigen Jahren, mit dem Rad unterwegs zur Arbeit. Musste an einer Bedarfsampel eine Bundesstraße überqueren. Als die Ampel für mich grün anzeigte, standen in beiden Richtungen mehrere Autos (ca. 8 pro Fahrtrichtung). Ich fuhr los, in dem Augenblick ist ein Autofahrer an den wartenden Autos vorbei gefahren und hat dabei eine Sperrfläche überfahren! Als ich auf der Straße war, ist das Auto 10cm!! vor meinem Vorderreifen an mir vorbeigeschossen. Bin zur Arbeit und habe am Folgenden Tag Anzeige bei der Polizei erstattet! Konnte einige Angaben zum Auto und Fahrer angeben. Autofarbe Silber, Fahrer und Beifahrerin ältere Semester, Dortmunder Kennzeichen. Der aufnehmende Beamte meinte zu mir, die Anzeige bringt eh nix, seine Erfahrung. Habe aber trotzdem auf die Anzeige bestanden.
Monate später bekam ich die Aufforderung, als Zeuge vor Gericht zu erscheinen!?
Es stellte sich heraus, zwei von den wartenden Autofahrern sind hinter meinem, fast Unfallgegner, hinterher gefahren und haben sie (Rentnerpaar) gestellt, und auch Anzeige erstattet. Es war ein pensionierter Polizist bei den Hinterherfahrenden!
Bei der Verhandlung verhandelte der Richter und der Anwalt vom Rentner wie auf einem Orientalischen Basar miteinander. Um es hier kurz zu machen, der Rentner ging absolut straffrei aus dem Saal!! Wohlbemerkt, er ist bei Rot über die Ampel, hat eine Sperrfläche überfahren, hat nachweislich gelogen, hat zugegeben, Medikamente genommen zu haben!!
Richter meinte noch, ist ja nix passiert!
Das, was mir an dem Tag das Leben rettete, ich bin nicht sofort ins Klickpedal gekommen, dadurch bin ich 2-3 Sekunden verzögert losgefahren.
Mein Fazit, irgendwie haben Autofahrer Narrenfreiheit.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück