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Ja, in der ersten Welt geht das. In verwaltungstechnischen Entwicklungsländern sieht das anders aus, hier beispielhaft in Bayern:Eine Anzeige kannst du mittlerweile auch online erstatten.
Grüße
Ich würde sagen, das kein verwaltungstechnisches Problem, sondern allenfalls eine Ausrede für politisch gewollt. Die bayerische Polizei soll sich nicht mit sowas beschäftigen, was Autofahrer belästigen könnte.Ja, in der ersten Welt geht das. In verwaltungstechnischen Entwicklungsländern sieht das anders aus, hier beispielhaft in Bayern:
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Die Ursachen kenne ich nicht, aber es beschränkt sich ja nicht nur auf Autofahrer. Ich kann als Fußgänger auch keinen Radfahrer anzeigen und auch sonst keinen normalen Diebstahl, Beleidigung, Körperverletzung etc. Für mich sieht es so aus, dass man alles online anzeigen kann, was vor Ort so häufig vorkommt, dass es zu viele Leute bindet - ganz unabhängig von politischem Willen hinsichtlich bestimmter Interessengruppen.Ich würde sagen, das kein verwaltungstechnisches Problem, sondern allenfalls eine Ausrede für politisch gewollt. Die bayerische Polizei soll sich nicht mit sowas beschäftigen, was Autofahrer belästigen könnte.
Sowas hatte ich auch mal, auch hier im Thread geschildert. Bei mir ist dann immerhin die Polizei rausgefahren und hat den Fahrer aufgesucht, da ich mir das Kennzeichen gemerkt hatte. Allerdings ist in der Folge dann auch nichts passiert. Die Polizisten sagten mir gewissermaßen, dass sie mir natürlich keine Auskunft geben dürfen, aber ich als Zeuge kontaktiert werden würde, sollte es vor Ort Anzeichen für eine Straftat geben (Schaden am Fahrzeug, Alkoholisierung des Fahrers etc.). Da das dann nicht passiert ist, blieb die Aktion für den Fahrer wohl frei von Konsequenzen. Die Anzeige habe ich mir auch gespart, da die Polizei hier in Erlangen einen selbst zu nicht-Stoßzeiten schon mal 2-3 Stunden für eine Anzeige im Wartezimmer sitzen lässt. Moralisch gesehen ist das für mich nah an Strafvereitelung, wenn ich eine Anzeige nicht aufgeben kann, ohne einen Tag Urlaub nehmen zu müssen und es deshalb wohl auch nur in schwerwiegendsten und/oder erfolgsversprechenden Fällen tun würde. Aber sei's drum. Hauptsache es ist nichts passiert und dir geht's gut.
Aber wer soll das feststellen ohne geeichte Meß-Verfahren?Ist doch zumindest ne OWI für zu enges überholen?
Aber wer soll das feststellen ohne geeichte Meß-Verfahren?
Dieser Ordnungswidrigkeiten-Bestand existiert doch de facto ausschließlich auf dem Papier.
Grüße
Wieviele konkrete Ordnungswidrigkeitsbescheide oder Urteile sind dir diesbezüglich denn bekannt?Kommt auf die Verkehrsituation an. Wenn zb Gegenverkehr war brauchts sowas ja gar nicht. Da die Strassen bei zwei Pkw auf einer Höhe und dazu noch der Radfahrer i dR niemals so breit sind das da StVO gerecht überholt werden kann.
So schauts aus. Mehr oder weniger rechtsfreier Raum.Also die Strafverfolgung im Straßenverkehr ist gefühlt DER Bereich, in dem Theorie und Praxis komplett voneinander abweichen.
Die Straßen sind oft zu eng, um 1,50 m Abstand einhalten zu können. Man braucht dann nur rechnen. Dann braucht man nicht streiten, ob der Abstand 20 oder 60 cm gewesen ist. Rechnerisch 140 cm siunds weniger als 150 cm. Die Polizei macht dabei mit, wie mir ein Beamter sagte. (Wenn sie Zeit dazu hat).Aber wer soll das feststellen ohne geeichte Meß-Verfahren?
Dieser Ordnungswidrigkeiten-Bestand existiert doch de facto ausschließlich auf dem Papier.
Grüße
Ich denke, daß einzige, was wirklich nachhaltig helfen könnte, sind verpflichtende Assitenz-Systeme in Pkw oder komplett autonome Kraftfahrzeuge.Das einzige, was wirklich nachhaltig helfen könnte, wäre das Garmin-Radar mit ereignisbezogener Videoaufzeichnung, von der behauptet wurde, dass sie gerichtsverwertbar sei.
Ja eben, wir wollen fahren und nicht Abends 9 Meldungen schreiben. Aber Garmin o.ä. erkennen doch die Fahrer nicht. Das ist wichtig.Also die Strafverfolgung im Straßenverkehr ist gefühlt DER Bereich, in dem Theorie und Praxis komplett voneinander abweichen. Natürlich könnte man dann eine Anzeige erstatten. Am Ende habe ich dann nicht nur den Schreck und die Wut vom "Crash", sondern auch noch zusätzliche drei Stunden auf der Polizei verbracht, nur damit am Ende dann noch wieder nichts passiert und der Fahrer auch noch den praktischen Beweis hat, dass er ohne Konsequenzen davon kommt.
Das einzige, was wirklich nachhaltig helfen könnte, wäre das Garmin-Radar mit ereignisbezogener Videoaufzeichnung, von der behauptet wurde, dass sie gerichtsverwertbar sei. Aber auch dann wüsste ich nicht, ob ich mir jedes Mal die Mühe machen würde. Will ja radfahren trainieren, nicht Anzeigen schreiben
Wieviele konkrete Ordnungswidrigkeitsbescheide oder Urteile sind dir diesbezüglich denn bekannt?
Mannomann, versucht Ihr, in der Opferhierarchie ein bisschen aufzusteigen?Die bayerische Polizei soll sich nicht mit sowas beschäftigen, was Autofahrer belästigen könnte.
Ist zwar OT, belegt aber die AussageJa, es wird viel zu vieles nicht verfolgt. Das trifft aber alle möglichen Delikte und hat mehr mit Staatsversagen und mit systematischem Kaputtsparen der Polizei zu tun.
Ja, man steigert sich in etwas hinein, wenn man oft vom Tod fast gestreift wird. Ich versuche die Polizeiarbeit nicht schlechtzureden, wenn ich von politischen Willen spreche.Mannomann, versucht Ihr, in der Opferhierarchie ein bisschen aufzusteigen?
Hört doch mal auf, alles, was in der Polizeiarbeit schlecht läuft, mit "Bevorzugung von Autofahrern" erklären zu wollen. Das ist doch Paranoid!
Ja, es wird viel zu vieles nicht verfolgt. Das trifft aber alle möglichen Delikte und hat mehr mit Staatsversagen und mit systematischem Kaputtsparen der Polizei zu tun.
Nur: Mehr Polizei änderte an den Ursachen von Gefährungen noch nichts.
Kann ich so bestätigen!Also die Strafverfolgung im Straßenverkehr ist gefühlt DER Bereich, in dem Theorie und Praxis komplett voneinander abweichen. Natürlich könnte man dann eine Anzeige erstatten. Am Ende habe ich dann nicht nur den Schreck und die Wut vom "Crash", sondern auch noch zusätzliche drei Stunden auf der Polizei verbracht, nur damit am Ende dann noch wieder nichts passiert und der Fahrer auch noch den praktischen Beweis hat, dass er ohne Konsequenzen davon kommt.
Das einzige, was wirklich nachhaltig helfen könnte, wäre das Garmin-Radar mit ereignisbezogener Videoaufzeichnung, von der behauptet wurde, dass sie gerichtsverwertbar sei. Aber auch dann wüsste ich nicht, ob ich mir jedes Mal die Mühe machen würde. Will ja radfahren trainieren, nicht Anzeigen schreiben