C
Coswiger
Da frage ich mich warum die Staatsanwaltschaft so ein Urteil akzeptiert?
Warum keine Berufung?
Warum keine Berufung?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Ich glaube nicht, dass die Generalisierung in Fläche wirklich korrekt ist. In deinem Fall hatte der Kollege tragischerweise leider Narrenfreiheit und ich bin auch der Meinung, dass generell zu wenig geahndet wird. Aber zumindest ist es jetzt nicht so, dass ich mich als Autofahrer ins Auto setzen kann und mit Sicherheit sagen kann, dass mein Verhalten - egal was ich tue - straffrei bleiben wird.Mein Fazit, irgendwie haben Autofahrer Narrenfreiheit.
Es ist aber erschreckend, was in Deutschland so alles möglich ist. Es muss erst etwas passieren, damit etwas passiert. Da ich "nur" als Zeuge, vorgeladen war (warum nicht als Kläger? Keine Ahnung), war ich ja nicht von Anfang an im Gerichtssaal. Die Verhandlung war öffentlich und meine Frau saß von Anfang an als Zuschauerin im Saal. Was sie mir hinterher alles erzählt hat, fast unglaublich!! Selbst der pensionierte Polizist war fassungslos.Ich glaube nicht, dass die Generalisierung in Fläche wirklich korrekt ist. In deinem Fall hatte der Kollege tragischerweise leider Narrenfreiheit und ich bin auch der Meinung, dass generell zu wenig geahndet wird. Aber zumindest ist es jetzt nicht so, dass ich mich als Autofahrer ins Auto setzen kann und mit Sicherheit sagen kann, dass mein Verhalten - egal was ich tue - straffrei bleiben wird.
Solange sich hier bei uns in der Stadt die Polizei mit dem Streifenwagen vor dem Imbiss in der Mittagspause mitten auf den Radweg stellt, obwohl drei Meter weiter Parkplätze wären und die dann noch zurückbrüllen, wenn man ihnen zuruft, ob sie die Parkplätze nicht gefunden haben, sehe ich persönlich Anzeigen ohne Personenschaden oder Zeugen als relativ große Zeitverschwendung an. Das gilt für mein Umfeld hier in Erlangen und mag woanders vielleicht deutlich negativer oder deutlich positiver sein.
Stand vor kurzem im Stern, das Schwarzfahrer im ÖPnv, im Wiederholungsfall in Gefängnis kommen können.
Du hast ja nicht geklagt. Hättest du wohl auch nicht können, da alles zivilrechtliche wohl ins Leere gelaufen wäre (du hattest ja keinen Schaden). Von daher ermittelt in Strafsachen immer die Staatsanwaltschaft und du bist dann Zeuge - so wie auch jedes Opfer einer Körperverletzung in der Strafsache "nur" Zeuge ist. Als Nebenkläger hättest du wohl auch nicht auftreten können, da die Ermittlung wohl nicht wegen eines versuchten Tötungsdelikts geführt wurden sondern mutmaßlich wegen des Rot-Verstoßes und ggf. einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder so. Mir stellt sich aber auch die Frage, weshalb die Staatsanwaltschaft das so akzeptiert hat.(warum nicht als Kläger? Keine Ahnung)
Schon richtig, trotzdem irgendwie unglaublich was alles möglich ist.Wennse ihre Geldstrafe nicht bezahlen.
Ja, ich hatte Glück. Da auf dem Streckenabschnitt 70 erlaubt ist, hätte ich das wohl auch nicht überlebt.Wobei dir ja glücklicherweise auch nichts passiert ist.
Immer noch besser als wenn sie mit dem Auto gefahren wäre. Naja wie auch immer, die Frau hat sicher ein Problem, welches die schnellstens angehen sollte.Heute Randnotiz in der Zeitung: Radfahrerin, Mitte 40, um kurz nach 9 Uhr morgens schwankend in der Stadt angetroffen. Sie räumte auf Nachfrage der Polizei ein, dass sie ein bisschen Alkohol getrunken hätte und jetzt auf dem Weg zum Supermarkt sei, um Nachschub zu holen. Alkoholkontrolle ergab 2,2 Promille. Uff - zum Glück Fahrt beendet, bevor etwas passiert ist!
Das ist wohl wahr. Ich kenne eine Frau in (vermutlich) damals ähnlicher Situation, die mit vergleichbarer Alkoholisierung mit ihrem Auto zum Einkaufen fuhr. Leider kam dabei ein Passant ums Leben, weil sie den beim Ausparken übersehen hatte.Immer noch besser als wenn sie mit dem Auto gefahren wäre. Naja wie auch immer, die Frau hat sicher ein Problem, welches die schnellstens angehen sollte.
verkehrswidrigen Benutzung der FahrbahnUm den Fall mal hoch zu holen....
Die Kommentare auf Facebook zu dem Artikel werde ich hier kaum wiedergeben müssen
dass es da einen Radweg geben soll, hat man nach dem Unfall sehr schnell überall gelesen.Um den Fall mal hoch zu holen....
[...] Um es hier kurz zu machen, der Rentner ging absolut straffrei aus dem Saal!! Wohlbemerkt, er ist bei Rot über die Ampel, hat eine Sperrfläche überfahren, hat nachweislich gelogen, hat zugegeben, Medikamente genommen zu haben!!
Richter meinte noch, ist ja nix passiert![...]
Ich habe das so verstanden, daß der @Schwarzwaldyeti schon im Kv. war und der Audi von rechts kommend, ohne zu bremsen in den Kv. eingefahren ist! Kann mich aber täuschen.Äh.. @Schwarzwaldyeti : Wenn er vor dir im Kreisverkehr ist, hat er Vorfahrt.
Ja so hab ich es auch verstanden... und wenn man mitm Rad nicht mehr bremsen kann verpufft der obercoole Schwabenspruch des Fahrers auch in sich.. dann ruft der nämlich die 112. (Oder haut ab.. geht natürlich auch)So hab ichs auch verstanden. Leider Klassiker