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Die Ampel steht da, damit Fußgänger die Bundesstraße überqueren können. Meine Frage war, gilt die auch für den kombinierten Rad-/Fußweg Ich finde es eben nicht deutlich, weil jemand der aus meiner Richtung kommt zB mit einem Fußgänger, der die Straße überquert und dann rechts abbiegt, keinen Berührungspunkt hat.Warum sollte man über eine rote Ampel fahren? Deutlicher gehts ja wohl nicht.
Die Ampel steht da, damit Fußgänger die Bundesstraße überqueren können.
So ist es. Der Sachverhalt mit dem Auto ist für mich klar. Ich habe mich in dem Zusammenhang nur gefragt inwiefern mich diese Ampel dann auch tangiert.Es handelt sich dort also nur um die Ampel für diesen Fußüberweg? Die hat mit deiner Fahrtrichtung nichts zu tun und der Autofahrer hat dir einfach die Vorfahrt genommen.
Selbst wenn es eine Ampel wäre, die für die einmündene Straße ist: Solange es eine Fußgängerampel ist (erkennbar daran, dass nur ein Fußgänger als Motiv des Ampellichts dient und nicht ein Radfahrer bzw. beide gemeinsam), gilt soweit ich weiß die Ampel der Straße. Dementsprechend wäre das Verhalten, was man in der Stadt oft sieht (Radfahrer überfährt Radfahr-/Straßenampel und fährt bis zur Fußgängerampel vor) eigentlich ein Rotverstoß und der Radfahrer kann eigentlich gar nicht wissen, ob er fahren darf oder nicht.Es handelt sich dort also nur um die Ampel für diesen Fußüberweg? Die hat mit deiner Fahrtrichtung nichts zu tun und der Autofahrer hat dir einfach die Vorfahrt genommen.
Ich würde sagen, Recht gehabt aber vom Pech getroffen.Heute fast von einem Abbieger überfahren worden. Im Wortgefecht danach hat er sich auf die rote Ampel berufen. Ich bin sicher im Recht gewesen zu sein - alleine schon weil die Ampel erst nach der "Kreuzung" kommt und eine reine Fußgänger-Drücker-Ampel ist; da wo er rausgefahren kam gab es keine Ampel die für ihn hätte grün sein können.
Mich interessiert aber trotzdem ob ich nach der Kreuzung bei dieser roten Ampel als Radfahrer anhalten muss oder nicht Leider gibt es kein Street View an der Stelle.Anhang anzeigen 1280855
Somit hätte der aus der Lönsstraße kommende Autofahrer halten müssen.
Nach dem Bild oben gibt's für den Geradeaus-Verkehr, der auf die Ampel zufährt eine Haltelinie vor der Kreuzung (direkt an der Ampel gibt's noch eine Haltelinie für die Rechtsabbieger aus der "Seitenstraße").Selbst wenn man als Radler an dieser roten Ampel anhalten muss, dann sicherlich erst nach der Kreuzung, direkt vor der Ampel. Also Vorfahrt missachtet.
Das ist m.M.n. das Entscheidende dafür, dassDer Radweg hat keine Haltelinie! Der einbiegende Autofahrer muss warten, bis alle stehen oder keine mehr kommt. Viele Menschen sind im Verkehr überfordert und Hektik ist üblich.
Das Auto ist nie über die Ampel. Anyway, das Rad hatte Vorfahrt. Und genau die Diskussion hier verdeutlicht mir, dass wir zu viele und dadurch komplizierte Regeln, Markierungen und Beschilderungen haben. Die allermeisten Verkehrsteilnehmer blicken es nicht.Klassischer Rotlichtverstoß.