Fahrradstraße? Je mehr man im Internet sucht, desto mehr Interpretierungen findet man.
Was ich nach langem Studium gelesen habe ist, dass
- als Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt. Aber braucht man eine Tempo-30-Vorschrift in einer Fahrradstraße? Wegen der Rennradfahrer?
Nein, wegen der Autofahrer. Denn mir fällt grade keine einzige Fahrradstraße ein, in der nicht durch Zusatzschild KFZ erlaubt sind - und wenn es nur für Anwohner ist.
- Es wird oft geschrieben, dass Radfahrer in Fahrradstraßen irgend einen Vorrang genießen, ohne dass sie "Vorfahrt" haben. In der STVO fand ich diesen sogenannten Vorrang nicht. Vorrang! Was ist das bloß? Vielleicht ein Trostpreis wie auf dem Jahrmarkt, wo jedes Los gewinnt.
Hast Du nie eine Fahrschule von innen gesehen? Mir wurde das vor über 30 Jahren dort beigebracht. Eine Google suche findet folgende Definition:
"In der Stvo gibt es einen Unterschied zwischen Vorrang und Vorfahrt. Vorfahrt hat man dann wenn bei sich kreuzenden Fahrbahnen die Fahrtlinien der Fahrzeuge sich berühren oder sehr nahe kommen.
Vorrang hat man in Situationen die den Längsverkehr betreffen. Dies gilt auch für Fußgänger die z.B. am Zebrastreifen Vorrang haben."
Vorrang haben auch Fußgänger, die geradeaus laufen, wenn Du rechts abbiegst. Da die nicht fahren, können die auch keine Vor
fahrt haben.
- Die Stadtverwaltung darf bzw. muss diesen Vorrang (nur für Radfahrer) dann noch mit allerhand Zusatzschildern umgestalten und KFZ in der Fahrradstraße erlauben. Radfahrer dürfen diese Autofahrer ärgern bzw. behindern, indem sie nebeneinander fahren dürfen, ohne Platz machen zu müssen.
Äh, die Autofahrer dürfen doch schon froh sein, wenn Sie ausnahmsweise auf den für sie eigentlich gesperrten Straßen überhaupt fahren dürfen. Sich dann noch zu ärgern und behindert zu fühlen ist doch eigentlich ziemlich krank, oder?
- Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt (siehe Ziffer 3). Und sonst nicht?
Sonst nur, wenn dadurch der andere Verkehr nicht behindert wird (was ein ziemlicher Gummiparagraph ist). In Fahrradstraßen auch dann. Was grundsätzlich zu begrüßen ist, in der Praxis aber oft nicht verstanden wird.
Grundsätzlich haben sich hier in München die Fahrradstraßen ganz gut bewährt. Ich finde sie daher nicht "überflüssig".
Als die Fahrradstraßenregelung eingeführt wurde - so 1997 - durfte man eben NICHT mit Fahrrädern nebeneinander fahren - zumindest wenn die Gruppe klein war.
Naja, eigentlich durfte man das schon und zwar auch ausserhalb der Fahrradstraßen. Die Frage, ob jemand "behindert" wird interpretiert aber wohl jeder anders, also finde ich eine eindeutige Regelung besser.
Man musste auch nicht zwingend beim Überholen von Radfahrern 1,5m seitlichen Abstand halten - wie hier auf einigen Schildern eingefordert - usw.
Doch, das musste man auch vorher schon. In der StVO stand zwar nur "ausreichender Abstand", aber der wurde von den Gerichten schon seit Jahrzehnten auf 1,5m innerorts und 2m ausserorts übereinstimmend festgelegt. Jetzt steht eine konkrete Zahl in der StVO - hat sich in der Realität irgendwas geändert? Ich habe nichts wahrgenommen.
Ganz wichtig nebenbei: S-Pedelecs dürfen eine echte Fahrradstraße auch nicht befahren und bei Freigabe mit Mofaschild o. ä. dürfen auch die nur max 30 km/h fahren. Fußgänger hingegen dürften schneller unterwegs sein. Kein theoretisches Problem: das wären auch beispielsweise Tretroller- oder Inlinefahrer. Tretrollerfahrer sind auch Radfahrer, die sich mit einem Bein abstoßen.
Also meinem Verständnis nach sind Tretrollerfahrer Fußgänger mit Spielgerät und dürfen nicht auf die Fahrbahn, auch nicht in der Fahrradstraße. Auch Fußgänger nicht.