Fahrradstraße? Je mehr man im Internet sucht, desto mehr Interpretierungen findet man.
Was ich nach langem Studium gelesen habe ist, dass
- als Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt. Aber braucht man eine Tempo-30-Vorschrift in einer Fahrradstraße? Wegen der Rennradfahrer?
- Es wird oft geschrieben, dass Radfahrer in Fahrradstraßen irgend einen Vorrang genießen, ohne dass sie "Vorfahrt" haben. In der STVO fand ich diesen sogenannten Vorrang nicht. Vorrang! Was ist das bloß? Vielleicht ein Trostpreis wie auf dem Jahrmarkt, wo jedes Los gewinnt.
- Die Stadtverwaltung darf bzw. muss diesen Vorrang (nur für Radfahrer) dann noch mit allerhand Zusatzschildern umgestalten und KFZ in der Fahrradstraße erlauben. Radfahrer dürfen diese Autofahrer ärgern bzw. behindern, indem sie nebeneinander fahren dürfen, ohne Platz machen zu müssen. Und wenn 3 schwatzende Radfahrer nebeneinander fahren, müssen sie dem 4. Radfahrer, der mit 30 km/h herankommt nicht Platz machen. Oder doch?
- Dieses Schild und die Zusatzregelungen helfen den Problemen im Verkehr nicht ab, weil man ja die Möglichkeit der Zusatzzeichen (KFZ frei usw) von vornherein in die STVO hineingeschrieben hat (siehe Ziffer 1 unten) und das natürlich auch gut genutzt wird. Sonst klagt jemand.
Aus STVO:Anhang anzeigen 1288313
- Wirklich toll und hilfreich ist, dass der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden darf (siehe Ziffer 2 unten). Darf man das denn woanders?
- Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt (siehe Ziffer 3). Und sonst nicht?
- Ziffer 4: Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt. Das ist der wichtigste Satz. Wo kämen wir sonst hin?
- Und was hat man so erreicht? Neue Streitigkeiten durch Unkenntnis sowie Förderung von Rechthaberei.
Wollte man Autofrei durchsetzen, hätte nicht das bekannte Verbotszeichen gereicht?
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Wenn man Autos aber doch einlassen will, ist m.E. das Schild überflüssig.
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