Bursar
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Ja, am besten sollte man da gar nicht fahrenAn der Stelle kommt noch dazu, dass aus dem Grün jederzeit was herausrennen kann...
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Ja, am besten sollte man da gar nicht fahrenAn der Stelle kommt noch dazu, dass aus dem Grün jederzeit was herausrennen kann...
Sagt welches Urteil ?Dir als Radfahrer eingeräumten Schutz freiwillig auf. Passiert etwas, musst Du Dir das anrechnen lassen.
Nein, da der Mindestabstand auch dann nicht möglich ist.Durch das an den Rand quetschen gibst Du aber den vom Gesetzgeber Dir als Radfahrer eingeräumten Schutz freiwillig auf. Passiert etwas, musst Du Dir das anrechnen lassen.
Die paar Sekunden kann ein Autofahrer warten, insbesondere wenn wie in diesem Fall eine Kreuzung kommt.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Das an den Rand quetschen kann von dem Autofahrer als Signal verstanden werden, dass er überholen kann ohne den Mindestabstand einzuhalten.Nein, da der Mindestabstand auch dann nicht möglich ist.
Also deine Meinung ohne Quelle ?Da wäre ich mir nicht so sicher.
Deshalb der mehrfache Konjunktiv.Also deine Meinung ohne Quelle ?
Da bin ich mir aber sicher, das ist kein Persönlichkeitsrecht, auf das ich verzichten kann. Dieser Verzicht steht mir auf der Straße überhaupt nicht zu. Zumal Positionierung keiner Aufforderung gleich kommt.Da wäre ich mir nicht so sicher. Das an den Rand quetschen kann von dem Autofahrer als Signal verstanden werden, dass er überholen kann ohne den Mindestabstand einzuhalten.
Wäre ich auch, wenn sowas ausgeurteilt würde. Dann würde ich das auch gerne lesen, Was da die genauen Umstände waren und wie die Begründung lautete. Offen gesagt: bevor ich es niche gesehen hab, glaub ich es nicht.Ich kann mich noch gut erinnern, wie empört ich war, als ich von so einem Urteil gelesen hatte.
Du kannst auch an einer Kreuzung auf Deine Vorfahrt verzichten. Dazu hast Du das Recht.Da bin ich mir aber sicher, das ist kein Persönlichkeitsrecht, auf das ich verzichten kann. Dieser Verzicht steht mir auf der Straße überhaupt nicht zu. Zumal Positionierung keiner Aufforderung gleich kommt.
JaDu kannst auch an einer Kreuzung auf Deine Vorfahrt verzichten. Dazu hast Du das Recht.
NeinEbenso kannst Du auch auf die Einhaltung des Mindestabstands verzichten.
Schwerlich begründbar, wenn es Recht bricht und da als Autofahrer die Linienwahl eines Radfahrers generell unklar ist aufgrund der eingeschränkten Information über Straßenbelag, etc.Das ganz rechts fahren kann vom Autofahrer als ein solches Signal verstanden werden.
Ja, gibt dem Autofahrer trotzdem keinen Freifahrtschein. Ich kann ihm auch andeuten auf mein Rad zu fahren, darf er trotzdem nicht.Noch schlimmer, wenn Du dann noch Handzeichen zum Überholen gibst.