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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Stimmt - haste jemals gesehen, dass ein Ferrari oder Lamborghini an der Ampel angehupt wurde, weil jene nicht 1ms nach Grünwerden losgefahren sind? 😄
Mit den Clan-Grössen willst du halt keinen Ärger... die Gurke im Video käme aber eh kaum vorbei, daher die Hupe. Der Fahrer wusste um das nicht-vorhandene Überholprestige seines Gemüsebombers...:D
 
Da ist nix maßlos überzogen. Es gilt die StVO und nix anderes! :rolleyes:
Und dagegen verstößt der Autofahrer in dem Video zweifach. Weil er da weder hupen darf, noch überholen.
Willste da irgendwas zurechtdrehen das er da überholen kann?
Hupen vor Überholen ist erlaubt außerhalb geschlossener Ortschaften..
 
Ich glaube in der Regel sind da eher "Locals" auf ihren Schleichwegen unterwegs.. jedenfalls haben die wenigsten, die mir auf solchen Wegen ("für Landwirtschaft frei") begegnen, ein grünes Kennzeichen..

Grüße
Ein grünes Kennzeichen bekommt man für streng zweckgebundene Fahrzeuge wie einen Traktor oder eine Pferdeanhänger. Der PKW bekommt keines.
Das mit den locals ist tatsächlich ein Problem, das mich auch ganz schön ärgert.
 
Hupen vor Überholen ist erlaubt außerhalb geschlossener Ortschaften..

Rechtzeitig und zum ankündigen eines Überholmanövers.

Rechtzeitig war da nix, er war ja direkt hinter ihm. Außerdem muss er beim Überholvorgang deutlich schneller sein, das wäre auch nicht der Fall gewesen. Da gings eher nur drum irgendwie vorbei zukommen.

Und ob er da überholen darf ist auch fragwürdig, weils inner Schweiz war. Hier in Deutschland darf er da auch gar nicht überholen. Deshalb hätte er hier in Deutschland 2x gegen die StVO verstoßen.
 
Stimmt - der Überhol-Reflex bei Autofahrern ist rational nicht erklärbar. Bei einer 25 km/h-Vespa bleibt man dahinter ein 35 km/h-RR-Fahrer muß überholt werden... unverständlich. 😂
Äh, nein. Hinter einer Vespa wartet kein Autofahrer. Auch wenn man mit 100km/h auf der Landstraße ist. Oder, was viel schlimmer ist, wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen T30, 50, 70 ... hält.
 
Äh, nein. Hinter einer Vespa wartet kein Autofahrer. Auch wenn man mit 100km/h auf der Landstraße ist. Oder, was viel schlimmer ist, wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen T30, 50, 70 ... hält.

Mir hat auch schon ein Kollege erzählt das er auf dem Motorrad tlw genauso vorsätzlich gefährdet wird, wie er es auch als Radfahrer schon mehrfach erlebt hat.
 
Das sind in der Regel kleinere, schwächere Verkehrsteilnehmer. Die die nicht gefährlich überholt werden sind die großen Dicken, die aber trotzdem langsam sind. LKWs oder Traktoren zum Beispiel.
Die eigentliche Geschwindigkeit spielt keine Rolle. Wer mit dem Rad mit 32 km/h durch die 30er Zone fährt wird auch überholt.
 
Mir hat auch schon ein Kollege erzählt das er auf dem Motorrad tlw genauso vorsätzlich gefährdet wird, wie er es auch als Radfahrer schon mehrfach erlebt hat.
Beim Motorradschein wird sogar oft gelehrt, dass man fahren soll als wäre man unsichtbar bzw immer mit Fehlern der Autofahrer rechnen soll. Hab da echt auch viel fürs Rad mitgenommen.
 
Beim Motorradschein wird sogar oft gelehrt, dass man fahren soll als wäre man unsichtbar bzw immer mit Fehlern der Autofahrer rechnen soll. Hab da echt auch viel fürs Rad mitgenommen.

Ja, aber bis es mir der Kollege erzählt hatte, hätte ich mir echt nicht vorstellen können das auch Motoradfahrer vorsätzlich durch Autofahrer gefährdet werden.
 
Ja, aber bis es mir der Kollege erzählt hatte, hätte ich mir echt nicht vorstellen können das auch Motoradfahrer vorsätzlich durch Autofahrer gefährdet werden.
Seltener als Radfahrer würde ich sagen, weil wegen der Geschwindigkeit von hinten kein Auto wirklich gefährlich werden kann. Hab aber auch ein Video wo ein Auto nen Traktor überholte und mich dadurch fast ins Grüne geschickt hat. Meistens war es eher so, dass manche Autofahrer bei roten Ampeln bzw im Stau sich extra so hingestellt haben, dass kein Motorradfahrer durch fahren kann (was in Österreich erlaubt ist).
 
Schon mal 40 km/h oder mehr mit nem MTB gefahren? Das ist nicht so stabil wie mit nem RR und entsprechenden RR Lenker. Das MTB schlackert viel mehr, braucht mehr Kraft und Konzentration bei gleicher Geschwindigkeit bergab... Bin selbst vom RR auf dieses MTB gewechselt.
Die anderen Punkte kann ich ja verstehen, aber diesen nicht. Ich bin diesen Sommer mit fast 80 auf dem MTB den Spitzingsattel runtergefahren und kam mir dabei vor wie auf Schienen.
 
Es gilt die StVO und nix anderes!
Unabhängig von dieser konkreten Situation. Wenn man das so dogmatisch sieht, mach man sich und anderen das Leben unnötig schwer. Ich fahre ja viel auf kleinen und/oder landwirtschaftlichen Straßen. Dort ist StVO konformes Überholen gar nicht möglich. Ich erwarte deshalb von Autos das die so lange hinter mir bleiben, bis das Überholen auch mit etwas weniger Abstand möglich ist. Aber dann sehe ich auch zu das die an mit vorbei kommen. Ich hab keinerlei Interesse das mir ein Auto mit Tempo 30 kilometerlang fogt. Was übrigens einige Kandidaten trotzdem machen, weil sie sich 100% regelkonform fahren.
Und ehrlich gesagt, Auf diesen kleinen Straßen hab ich auch am wenigsten Stress, weil praktisch alle die da unterwegs sind, kapiert haben das es mit Kooperation entspannter geht,.

Und BTW: Auch ich hatte mit auch dem Rad nicht zu 100% an die StVO. Nämlich dann nicht wenn die Situation ünerschaue und niemand andern behindere oder gar gefährde.
 
... Was übrigens einige Kandidaten trotzdem machen, weil sie sich 100% regelkonform fahren. ...
Als Verkehrsteilnehmer ist man verpflichtet, keinen anderen zu gefährden (Sicherheit) und den Verkehr flüssig zu halten.
Der Grundsatz der Sicherheit hat dabei mehr Gewicht.
Allerdings hat das auch Grenzen.
Wenn der langsamere Verkehrsteilnehmer eine gewisse Anzahl von anderen Verkehrsteilnehmern hinter sich angesammelt hat, muss er diese vorbeilassen, wenn sich dazu eine Gelegenheit bietet.
Was nun eine gewisse Anzahl ist und was Gelegenheit, ist Auslegungssache.
Wenn ich es richtig gelesen habe, steigt der Druck zum alsbaldigen Vorbeilassen ab 3 Autos.
%100 regelkonfom ist zuerst mal des Befolgen des §1 der STVO.
Zu Erleichterung hier einzusehen: https://www.buzer.de/gesetz/5849/b15720.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Äh, nein. Hinter einer Vespa wartet kein Autofahrer. Auch wenn man mit 100km/h auf der Landstraße ist. Oder, was viel schlimmer ist, wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen T30, 50, 70 ... hält.

Hast du ne Viertakter Vespa? Die stinken nicht so erbärmlich wie die Zweitakter.
 
Äh, nein. Hinter einer Vespa wartet kein Autofahrer. Auch wenn man mit 100km/h auf der Landstraße ist. Oder, was viel schlimmer ist, wenn man sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen T30, 50, 70 ... hält.

Ohh... mein Motorrad steht dann doch wohl schon zu lange unbenutzt in der Garage 😄 und es stimmt dann wohl eher Heshtots Begründung >
Das sind in der Regel kleinere, schwächere Verkehrsteilnehmer. Die die nicht gefährlich überholt werden sind die großen Dicken, die aber trotzdem langsam sind. LKWs oder Traktoren zum Beispiel.
Die eigentliche Geschwindigkeit spielt keine Rolle. Wer mit dem Rad mit 32 km/h durch die 30er Zone fährt wird auch überholt.
 
Beim Motorradschein wird sogar oft gelehrt, dass man fahren soll als wäre man unsichtbar bzw immer mit Fehlern der Autofahrer rechnen soll. Hab da echt auch viel fürs Rad mitgenommen.
Das klingt so, als würden nur die Autofahrer Fehler machen. Ich habe schon etliche Unfälle verhindert, weil ich als Autofahrer für die Motorrad- und Fahrradfahrer mitgedacht habe. §1 StVO gilt nämlich für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Motorrad- und Fahrradfahrer, auch wenn die das nicht so gerne hören.

Meistens war es eher so, dass manche Autofahrer bei roten Ampeln bzw im Stau sich extra so hingestellt haben, dass kein Motorradfahrer durch fahren kann (was in Österreich erlaubt ist).
Das ist auch in Deutschland erlaubt. Also sich an Ampeln so hinstellen, dass kein Zweirad durchfahren kann. Und wenn auf der Autobahn ein Stau ist, müssen sich Motorradfahrer in Deutschland ganz normal einreihen. Es ist weder erlaubt zwischen den Autos, noch durch die Rettungsgasse, noch über den Standstreifen zu fahren. Interessiert nur keinen Motorradfahrer, denn für den gilt ja die StVO nur solange, wie er Autofahrer belehren kann und es ihn nicht bei seiner Fahrt behindert.

Und BTW: Auch ich hatte mit auch dem Rad nicht zu 100% an die StVO. Nämlich dann nicht wenn die Situation ünerschaue und niemand andern behindere oder gar gefährde.
Ich stimme deinem Post an sich 100%ig zu, aber dieser letzte Satz ist schon wenig sinnvoll. Damit kann ich auch als Autofahrer sagen: ich gefährde keinen, also fahr ich bei Rot über die Ampel. So funktioniert die StVO halt nicht. Mich ärgert es auch manchmal, wenn ich z.B. wegen einer blöden Verkehrsführung als Radfahrer sinnlos an einer roten Ampel rumstehen muss, aber so ist es nun mal. Wenn ich möchte, dass sich die Autofahrer an die Regeln halten, muss ich das als Radfahrer eben auch. Was ich tun kann, ist die Verkehrslenkung zu informieren, damit sie auf das Problem aufmerksam werden.

Wenn der langsamere Verkehrsteilnehmer eine gewisse Anzahl von anderen Verkehrsteilnehmern hinter sich angesammelt hat, muss er diese vorbeilassen, wenn sich dazu eine Gelegenheit bietet.
Was nun eine gewisse Anzahl ist und was Gelegenheit, ist Auslegungssache.
Wenn ich es richtig gelesen habe, steigt der Druck zum alsbaldigen Vorbeilassen ab 3 Autos.
Also ich lese in der StVO in §5 Abs. 6 nur:
"Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist."
Man kann jetzt diskutieren, was eine "geeignete Stelle" ist und was "ermäßigen" bedeutet und sicherlich kann man auch bei dem Wort "mehreren" darüber diskutieren, ob zwei Fahrzeuge schon mehrere sind. Ich würde hier aber einfach empfehlen den Verstand einzuschalten (quasi §1 StVO anzuwenden) und Fahrzeuge vorbeizulassen, wenn das sinnvoll möglich ist, auch wenn man dafür mal anhalten muss. Ist die beste Öffentlichkeitsarbeit für die Akzeptanz von Radfahrern im Straßenverkehr.
 
Also ich lese in der StVO in §5 Abs. 6 nur:
In was unterscheidet sich jetzt Deine Aussage von meiner?
Da es zu nahezu allem Gerichtsurteile gibt, stammt die Zahl aus einem solchen. Deshalb Auslegungssache.
Und wenn du etwas weiter oben gelesen hättest, habe ich schon davor für das Anwenden von §1 der STVO hingewiesen. Samt Link für die Suchfaulen.
 
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