Beim Motorradschein wird sogar oft gelehrt, dass man fahren soll als wäre man unsichtbar bzw immer mit Fehlern der Autofahrer rechnen soll. Hab da echt auch viel fürs Rad mitgenommen.
Das klingt so, als würden nur die Autofahrer Fehler machen. Ich habe schon etliche Unfälle verhindert, weil ich als Autofahrer für die Motorrad- und Fahrradfahrer mitgedacht habe. §1 StVO gilt nämlich für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Motorrad- und Fahrradfahrer, auch wenn die das nicht so gerne hören.
Meistens war es eher so, dass manche Autofahrer bei roten Ampeln bzw im Stau sich extra so hingestellt haben, dass kein Motorradfahrer durch fahren kann (was in Österreich erlaubt ist).
Das ist auch in Deutschland erlaubt. Also sich an Ampeln so hinstellen, dass kein Zweirad durchfahren kann. Und wenn auf der Autobahn ein Stau ist, müssen sich Motorradfahrer in Deutschland ganz normal einreihen. Es ist weder erlaubt zwischen den Autos, noch durch die Rettungsgasse, noch über den Standstreifen zu fahren. Interessiert nur keinen Motorradfahrer, denn für den gilt ja die StVO nur solange, wie er Autofahrer belehren kann und es ihn nicht bei seiner Fahrt behindert.
Und BTW: Auch ich hatte mit auch dem Rad nicht zu
100% an die StVO. Nämlich dann nicht wenn die Situation ünerschaue und niemand andern behindere oder gar gefährde.
Ich stimme deinem Post an sich 100%ig zu, aber dieser letzte Satz ist schon wenig sinnvoll. Damit kann ich auch als Autofahrer sagen: ich gefährde keinen, also fahr ich bei Rot über die Ampel. So funktioniert die StVO halt nicht. Mich ärgert es auch manchmal, wenn ich z.B. wegen einer blöden Verkehrsführung als Radfahrer sinnlos an einer roten Ampel rumstehen muss, aber so ist es nun mal. Wenn ich möchte, dass sich die Autofahrer an die Regeln halten, muss ich das als Radfahrer eben auch. Was ich tun kann, ist die Verkehrslenkung zu informieren, damit sie auf das Problem aufmerksam werden.
Wenn der langsamere Verkehrsteilnehmer eine gewisse Anzahl von anderen Verkehrsteilnehmern hinter sich angesammelt hat, muss er diese vorbeilassen, wenn sich dazu eine Gelegenheit bietet.
Was nun eine gewisse Anzahl ist und was Gelegenheit, ist Auslegungssache.
Wenn ich es richtig gelesen habe, steigt der Druck zum alsbaldigen Vorbeilassen ab 3 Autos.
Also ich lese in der StVO in §5 Abs. 6 nur:
"Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist."
Man kann jetzt diskutieren, was eine "geeignete Stelle" ist und was "ermäßigen" bedeutet und sicherlich kann man auch bei dem Wort "mehreren" darüber diskutieren, ob zwei Fahrzeuge schon mehrere sind. Ich würde hier aber einfach empfehlen den Verstand einzuschalten (quasi §1 StVO anzuwenden) und Fahrzeuge vorbeizulassen, wenn das sinnvoll möglich ist, auch wenn man dafür mal anhalten muss. Ist die beste Öffentlichkeitsarbeit für die Akzeptanz von Radfahrern im Straßenverkehr.