Ems
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Schutzstreifen sind kein eigener Verkehrsraum, sondern Teil der Fahrbahn. Dort ist links zu überholen (§5 Abs. 1 StVO), und schon gar nicht erlaubt ist es auf der Fahrbahn, rechts an nach rechts abbiegenden o.ä. Fahrzeugen vorbeizufahren.
Bleibts bei der bloßen Unverschämtheit, oder kommt da noch mehr? Ein Argument, womöglich?
§ 9 Abs. 3 Satz 1 StVO
(3) 1Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. 2Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. 3Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.