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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Gestern fuhr ich mit einer ADFC-Gruppe eine Art Mängelfahrt.

Dabei fuhren wir durch die "untere Hauptstraße". Dort existierten bis vor 2-3 Jahren extrem untermaßige und gefährliche, aber benutzungspflichtige, Hochbordradwege, welche nun jedoch nicht mehr vorhanden sind, da selbst der Polizei die 3-4 Dooringopfer/Jahr langsam zuviel wurden.

Trotzdem torklete etwa die hälfte der Gruppe über den nun rechtlich eigentlich nur noch als Gehweg vorhandenen Hochbord. Ich fuhr natürlich gemäß §2 StVO mit einigen Mitfahrern auf der Fahrbahn. Vor uns ein paar Autos hinter denen wir sogar bremsen mussten. Auf einmal hupt der Fahrer hinter uns: Schulterzuckend weitergefahren. An einer Mittelinsel wollen wir den dortigen Zebrastreifen queren. Wir fahren auf die Insel auf und steigen zum Schieben ab. - Da fährt der Huper schräg vor mich auf den Gehweg auf, steigt aus und schnautzt mich an, warum ich nicht auf dem Radweg fahren würde?
Ich erwidere, dass dort kein Radweg seie und er offensichtlich defizite in der Kenntnis der StVO hätte. Er beharrt weiterhin darauf, dass dort ein Radweg seie und mit der StVO kenne er sich sehrwohl aus, da er Polizist seie. Dann wedelte er mir seinen Dienstausweis vor der Nase herum auf dem zu sehen war, dass er LKA-Beamter ist!

Ich erwiderte noch, dass er offensichtlich doch nicht so viel Ahnung von der StVO hat, da er auf dem Gehweg parkt!

Dass man als regelkonformer Radfahrer von Autofahrern, gegängelt, geschnitten und genötigt wird, ist ja alltäglich, aber von Polizisten erwarte ich anderes!


Dienstnummer aufschreiben, Foto, Zeugen dazu und Anzeige & Dienstaufsichtsbeschwerde. 1. hat der mit dem privatKFZ nicht auf dem Gehweg zu parken, 2. in seiner Freizeit hat er Dich geschnitten und den Weg versperrt mit seinem KFZ (Nötigung? Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkeht?) und 3. hat er in seiner Freizeit nicht mit seinem Dienstausweis rum zu machen. Er ist in Freizeit und nicht im Dienst (Amtsmissbrauch?)

Wenns geht, dem gleich den Ausweis aus der Hand nehmen wenn er damit fuchtelt. Das hat auch mal ein Türsteher gemacht mit einem jungen Polizisten, der in die Discothek sich Zutritt verschaffen wollte mit seinem Ausweis nachdem er vom Türsteher abgewiesen worden war. Den Dienstausweis konnte sich dann der Vorgesetzte in der Discothek wieder abholen. Der junge Polizist hatte ordentlich Ärger bekommen- Amtsmissbrauch...
 
3. hat er in seiner Freizeit nicht mit seinem Dienstausweis rum zu machen. Er ist in Freizeit und nicht im Dienst (Amtsmissbrauch?)


das ist so nicht richtig, in den Moment wird er als Polizist aktiv. Ein Polizist kann sich auch in seiner Freizeit in den aktiven Dienst versetzen zur Vermeidung von Straftaten zum Beispiel .
 
hab doch gar nichts anderes behauptet. Ich habe lediglich argumentiert das ein Polizist, sich auch in der Freizeit in den aktiven Dienst versetzen kann
 
Polizist = Polizeivollzugsbeamter. Bei einem LKA arbeiten aber genug Personen mit einem Dienstausweis, die Verwaltungstätigkeiten wahrnehmen, Kriminaltechniker usw. Da kann auch mal einer dabei sein, der sich gern mit seinem Dienstausweis wichtig macht.
 
Polizist = Polizeivollzugsbeamter. Bei einem LKA arbeiten aber genug Personen mit einem Dienstausweis, die Verwaltungstätigkeiten wahrnehmen, Kriminaltechniker usw. Da kann auch mal einer dabei sein, der sich gern mit seinem Dienstausweis wichtig macht.


In diesem Fall war es aber ein Polizist und nicht der Pförtner ;-)
 
Am Freitag auf einer leicht ansteigenden Straße am Ortsausgang. Aus einer Hofeinfahrt von links kommt ein größer Hund (ein Rottweiler oder so was ähnliches) vor Wut außer sich auf uns zugestürmt. Er war schon auf der Straße, wurde aber glücklicherweise von einem entgegenkommenden Auto aufgehalten. Der Hund nicht dumm stürmt auf einem parallel zur Straße verlaufenden und durch Büsche getrennten Fußweg nach vorne um uns beim nächsten Durchgang abzufangen. Auch diesmal hatten wir riesiges Glück, dass der Hund wieder durch ein Auto davon abgehalten wurde über die Straße zu rennen. Dann hat er glücklicherweise aufgegeben.
 
...Aus einer Hofeinfahrt von links kommt ein größer Hund (ein Rottweiler oder so was ähnliches) vor Wut außer sich auf uns zugestürmt. Er war schon auf der Straße, wurde aber glücklicherweise von einem entgegenkommenden Auto aufgehalten. Der Hund nicht dumm stürmt auf einem parallel zur Straße verlaufenden und durch Büsche getrennten Fußweg nach vorne um uns beim nächsten Durchgang abzufangen. Auch diesmal hatten wir riesiges Glück, dass der Hund wieder durch ein Auto davon abgehalten wurde über die Straße zu rennen....
Moin,
schon überlegt die Gemeinde-, Stadt-, oder Landsverwaltung einzuschalten? Wenn ich es richtig deute, bis Du in Baden-Württenberg unterwegs. Hier gilt die Hundeverordnung in deren § 2 Gefährliche Hunde aufgeführt sind. Das Verhalten des Hundes halte ich für überprüfungswürdig. Bei mir in der Gegend ist es je nach Gemeinde oder Stadt ein anders Amt, die dafür zuständig sind. Ich würde dort mal anrufen und fragen, was Du machen sollst. Manchmal hat man Glück und ein Anruft reicht, manchmal benötigt der Bearbeiter eine Email.
 
Heute zum zweiten mal binnen zwei Wochen wieder einem Mofafahrer (er mit hoher Geschwindigkeit) auf der Eisenbahnbrücke mit Zeichen 239 inkl. Radfahrer frei begegnet (Innerorts, da der Fussweg innerorts beginnt auf beiden Seiten des Flusses). Die Tummeln sich da grad wieder, bei der Rennleitung vorbeigefahren und an der Türklingel nach Schilderung des Vorfalls mit dem Kommentar "ach Du lieber Gott" auf die Wertigkeit des Radfahrers hingewiesen worden, hoffentlich kommt bei einem Unfall an dieser Stelle dem Beamten nicht der gleiche Kommentar in den Sinn. Der Beamte hat mich dann auf mögliche lange Wartezeiten hingewiesen (offenbar wiedermal unterbesetzt und wirklich dringliche Fälle - schwere Jungs) und freundlich den schriftliche Weg empfohlen ("ich will Sie auf keinen Fall abwimmeln ..."). Also den schriftlichen Weg genommen.
 
Dürfen versicherungsfreie Roller eigentlich auf Radwegen fahren? Also diese 30km/h Dinger?
 
Dürfen versicherungsfreie Roller eigentlich auf Radwegen fahren? Also diese 30km/h Dinger?

meinst Du vielleicht die steuerfreien, ich finde zu versicherungsfrei bis 30km/h grad nichts. Aber meines Wissens nach muss der Radweg innerorts explizit freigegeben sein durch das entsprechende Zusatzschild unter dem blauen Lolly und außerorts (musste ich auch letzt lernen ist es erlaubt - die notwendige Sorgfalt - vorausgesetzt)
 
Dienstnummer aufschreiben, Foto, Zeugen dazu und Anzeige & Dienstaufsichtsbeschwerde. 1. hat der mit dem privatKFZ nicht auf dem Gehweg zu parken, 2. in seiner Freizeit hat er Dich geschnitten und den Weg versperrt mit seinem KFZ (Nötigung? Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkeht?) und 3. hat er in seiner Freizeit nicht mit seinem Dienstausweis rum zu machen. Er ist in Freizeit und nicht im Dienst (Amtsmissbrauch?)

Wenns geht, dem gleich den Ausweis aus der Hand nehmen wenn er damit fuchtelt. Das hat auch mal ein Türsteher gemacht mit einem jungen Polizisten, der in die Discothek sich Zutritt verschaffen wollte mit seinem Ausweis nachdem er vom Türsteher abgewiesen worden war. Den Dienstausweis konnte sich dann der Vorgesetzte in der Discothek wieder abholen. Der junge Polizist hatte ordentlich Ärger bekommen- Amtsmissbrauch...
Fachaufsichtsbeschwerde ist bedeutend besser.
Dienstaufsichtsbeschwerde geht zu seinem Vorgesetzten und von dort in die Ablage P.
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
FAB geht an die nächst höhere Dienststelle, also nicht im eigenen hause!
 
Moin,
schon überlegt die Gemeinde-, Stadt-, oder Landsverwaltung einzuschalten? Wenn ich es richtig deute, bis Du in Baden-Württenberg unterwegs. Hier gilt die Hundeverordnung in deren § 2 Gefährliche Hunde aufgeführt sind. Das Verhalten des Hundes halte ich für überprüfungswürdig. Bei mir in der Gegend ist es je nach Gemeinde oder Stadt ein anders Amt, die dafür zuständig sind. Ich würde dort mal anrufen und fragen, was Du machen sollst. Manchmal hat man Glück und ein Anruft reicht, manchmal benötigt der Bearbeiter eine Email.


BW ist richtig. Wir waren am Samstag bei der Polizei (lag gerade auf dem Weg;)) und haben nachgefragt was man machen könne. Die wollten prüfen, ob schon von anderer Seite was vorliegt, aber ich denke es muss erst was passieren bevor man dagegen vorgehen kann. Dies bestätigte auch die Polizistin, zwar nicht direkt aber man hat es zwischen den Zeilen rausgehört.
 
in etwa so?: www.rundschau-online.de/rhein-berg/stadtbaurat--sie-haben-ja-recht--,16064474,24494220.html
An anderer Stelle ist es ein
Autofahrer, der seine fragwürdigen
Qualitäten als ehrenamtlicher
Verkehrserzieher beweist und rambomäßig
seinen Wagen querstellt, um einen der
Radler auf den nicht vorhanden Radweg zu
verweisen. „Rambo“ behauptet laut einem
der Radler dann auch noch, Polizeibeamter
zu sein. Er wird dann seinerseits
„erkennungsdienstlich behandelt“: Einer der
Radler knipst sein Konterfei aus Gründen der
Beweissicherung.
 
hab doch gar nichts anderes behauptet. Ich habe lediglich argumentiert das ein Polizist, sich auch in der Freizeit in den aktiven Dienst versetzen kann

Kann er tatsächlich. Aber unter Beachtung der Verhältnismässigkeit. Die ist hier definitiv nicht gegeben. Aber selbst bei der normal nicht nachzuvollziehenden Aktion sollte man eines nicht machen. Nach dem Dienstausweis grabschen ! Es reicht, wenn man sich die Dienstnr. geben läßt. Er ist verpflichtet, die Dienstnr. rauszugeben, wenn er sich im Dienst befindet. Falls er sich weigert, hat man immer noch sein Pkw-Kennzeichen. Geht eine Beschwerde an seinen Vorgesetzten, gibt´s für diesen Bockmist deftigen Ärger.
 
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