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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Mmh,
seid Ihr euch so sicher, daß die Batterie soviel hergibt?

Also:
  • Abblendlicht: 2* 55W = 110W
  • Fernlicht: 2* 55W = 110W
  • Nebelscheinwerfer: 2* 55W = 110W
Ich will ja schließlich sehen können, ob der Wagen auch passend auf dem Wagenheber steht und nicht nachher noch runterrutscht. Die Löcher für die Radbolzen in der Bremsscheibe und der Radnabe lassen sich auch besser finden, wenn es hell ist. Bei Papas Auto ist es nämlich so, daß die Radbolzen auch die Bremsscheibe halten. wenn man da die Felge beim Montieren dreht, damit die Löcher "übereinander liegen", dreht sich die Bremsscheibe gerne mit und dann kommst mit den Bolzen nicht mehr bis in die Löcher in der Radnabe.

Aber zurück zur Stromrechnung: Insg. 330W bedeuten bei 12 V einen Strom von 27,5 A. Brennen die Lampen 15 Minuten, sind das knapp 7 Ah. Die Kapazität von 60 Ah der Batterie sollte das eigentlich packen, aber ob so eine Batterie nach 4 Jahren Einsatz immer noch die Nennkapazität von 60 Ah hat? Wieviel von der Nennkapazität kann man überhaupt nutzen, ohne die Blei-Akkus schnell zu zerstören?
Habe mal gelesen, daß so ein Blei-Starter-Akku, wenn man nur 20% der Kapazität nutzt, mehrere tausend Zyklen durchhält. Wenn man jedoch die volle Kapazität abfordert, ist nach grob 20 Zyklen jedoch Ende. :confused:
 
Also ich lass' meinen HMMWV immer den ganzen Tag über laufen wegen der Klima (oder halt Heizung im Winter). Gegen Mittag muss man zwar nachtanken, aber das ist es mir einfach wert. Ist halt schön kühl (oder warm) auf der Heimfahrt. ;)
 
Wenn man es etwas gutmütiger sieht: Fehleinschätzung der Ausmaße seine Geländewagens.

Zum Radweg: Die Argumentation wird nötig sein, weil es Urteile gibt, die dem Radfahrer bei Nichtbenutzung des Radweges eine Teilschuld einräumen.
Daher muss festgestellt werden ob der Radweg überhaupt als benutzungspflichtig ausgezeichnet werden darf.

http://www.hessen.adfc.de/presse/130716.html

Ob die baulichen Anforderungen erfüllt sind, lässt sich mit diesem Dokument sehr schön ersehen.

http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=3435

Ich zitiere mich mal selbst, weil die Sache jetzt schon mehr als 3 Monate zurück liegt. Die Versicherung hat mir ein Angebot gemacht, wobei mir eine Mitschuld wegen nicht Nutzung des Radwegs und Missachtung der Straßensperrung wegen Festumzug angelastet wird. Wobei man dazu sagen muss, dass sowohl der Schädiger als auch Geschädigter, wie zig andere auch, diese Sperrung ignoriert haben und der Unfall völlig unabhängig von dieser Sperrung ist.

Eine Prozentzahl fehl, was ich schon mal eine Unmöglichkeit finde, aber es sollten wohl so 25 % Mitschuld sein. Meiner Ansicht nach ist der Radweg kein Argument weil widerrechtlich als benutzungspflichtig ausgeschildert.
Stellt sich also die Frage, ob ich das Angebot akzeptiere oder Versuche den Radweg rauszuzwingen und weniger Mitschuld angelastet zu bekommen?
 
Das ist kein Angebot, dass ist der übliche Test, ob Du ins Bockshorn zu jagen oder ahnungslos bist. Sauber argumentieren und dran bleiben. Wenn du überzeugend bist, zahlt die Versicherung dann auch, war bei mir schon zweimal so (allerdings mit dem KFZ).
 
Ich zitiere mich mal selbst, weil die Sache jetzt schon mehr als 3 Monate zurück liegt. Die Versicherung hat mir ein Angebot gemacht, wobei mir eine Mitschuld wegen nicht Nutzung des Radwegs und Missachtung der Straßensperrung wegen Festumzug angelastet wird. Wobei man dazu sagen muss, dass sowohl der Schädiger als auch Geschädigter, wie zig andere auch, diese Sperrung ignoriert haben und der Unfall völlig unabhängig von dieser Sperrung ist.

Eine Prozentzahl fehl, was ich schon mal eine Unmöglichkeit finde, aber es sollten wohl so 25 % Mitschuld sein. Meiner Ansicht nach ist der Radweg kein Argument weil widerrechtlich als benutzungspflichtig ausgeschildert.
Stellt sich also die Frage, ob ich das Angebot akzeptiere oder Versuche den Radweg rauszuzwingen und weniger Mitschuld angelastet zu bekommen?

Solange der blaue Lolly da steht, musst du den Radweg auch benutzen. Die einzige Ausnahme bildet die Unzumutbarkeit (Schnee, Baustelle, Scherben etc.). Widerrechtliche Ausschilderung kannst (musst) du erst wegklagen. Also sei vorsichtig mit deiner Argumentation.
 
Solange der blaue Lolly da steht, musst du den Radweg auch benutzen. Die einzige Ausnahme bildet die Unzumutbarkeit (Schnee, Baustelle, Scherben etc.). Widerrechtliche Ausschilderung kannst (musst) du erst wegklagen. Also sei vorsichtig mit deiner Argumentation.



*Zustimm*

Keiner kann zur jetzigen Zeit nachweisen, ob da Scherben lagen oder ein Auto geparkt hat. Also eher als Argument Unzumutbarkeit anführen als Widerrechtliche Ausschilderung.

Jedoch bei dem Vorwurf des Ignorierens einer Sperrung ist Vorsicht geboten. War der Radweg dort auch gesperrt?

Weiter ist das von den Versicherungen nur ein (zugegebenermaßen beschissenes) Spiel. Ich habe das ähnlich. Mir ist im Winter eine aus einer Hofausfahrt kommend ins Auto geballert. Sie war zu schnell, konnte nicht halten und ist über die Straße gerutscht und mir rein. (Sie kam aus meiner Sicht von links, also ist über eine Spur drüber und hat mich dann erwischt).
Zuerst sage mir die gegn. VS zu, 100% zu übernehmen, dann auf Beschwerde der Unfallgegnerin (Sie hatte einen Totalschaden und Ihr ging wahrscheinlich die Düse) revidierte man das auf 75% mit der Ausführung, ich sei auch zu schnell gewesen (Was ich mit Schrittgeschwindigkeit nicht war). Trotz Zeugen von mir landet das nun vor Gericht. Ich bin damit gleich zum Anwalt und die Versicherung spielt auf Zeit. Ich habe nun wenigstens die 75% vorweg bezahlt bekommen, Gutachter auch, aber um die restlichen 25% wird noch gestritten. Gerichtstermin ist noch nicht veranschlagt. Wir hoffen aber aus Erfahrung, das die gegn. VS kurz vor Gerichtstermin den Schw*nz ein zieht. Denn das Recht ist ganz klar auf meiner Seite wie auch meine Versicherung und mein Anwalt.

Also Tip an Dich: Zum Anwalt gehen, beraten lassen.
 
Ich werde erstmal detailliert eine Auflistung verlangen, wie sie auf den Betrag kommen und dann nochmal mit dem Radweg argumentieren. Ich habe 25 Fotos vom Tag danach von Radweg und vom Zustand in den Wochen danach. Ein Glasscherbenhaufen lag in der Tat mehrere Wochen an einer Stelle rum. Plus Blätter und an dem Tag riesiges Fussgängeraufkommen auf dem kombinierten Fuss/radweg. Da fange ich noch garnicht bei den baulichen Vorraussetzungen an.

Was ich halt nicht verstehe ist die Sache mit der gesperrten Strasse. Diese hat doch überhaupt nichts mit dem Unfall zu tun. Wenn es jetzt ein Wagen aus dem Umzug gewesen wäre, mit dem ich den Unfall gehabt hätte, dann würde ich es noch verstehen, aber so ist mir nicht ganz klar wo da die rechtliche Grundlage sein soll.
Danach stellt sich dann die Frage der Verhältnismässigkeit, ob ich noch mehr Aufwand betreibe.
 
Was ich halt nicht verstehe ist die Sache mit der gesperrten Strasse. Diese hat doch überhaupt nichts mit dem Unfall zu tun.

Genau wie die Nichtbenutzung des Radweges, die hat mit dem Unfall auch nichts zu tun. Der Unfall ist einzig auf eine Rücksichtslosigkeit der KFZ-Führers
zurückzuführen. Der hätte jederzeit einfach durch ein wenig Geduld und Rücksichtnahme einen Zusammenstoss verhindern können.

Ich habe das Gefühl, du brauchst einen Anwalt. Gab es Schäden (kaum sichtbare Krazer in der Stoßstange) am KFZ? In dem Fall kannst Du bei Akzeptanz der 75/25% Schadenregelung noch mit einer Forderung der KFZ-Halters rechnen.
 
25% wird immer angenommen wenn Du mit beteiligt warst. Selbst nach §1 veranschlagen Versicherungen immer 25%.

Die Versicherungen zahlen nur, wenn Du Dich korrekt verhalten hast, also Dir kein Fehlverhalten nach zu weisen ist. Ob das nun mit dem Unfall zu tun hat oder nicht, ist erst mal unerheblich. Du warst nicht korrekt unterwegs und bekommst daher eine Mitschuld, der PKW hat ja auch eine Schuld von 75% bekommen, auch weil er auf der gesperrten Straße war. Ob das nun rechtens ist, muss im Zweifel ein Gericht klären. Die VS hat natürlich keine Lust, mehr zu zahlen und die meisten scheuen eh ein gerichtliches Verfahren und gehen auf das ein, was die VS vorgibt.

Wie gesagt, mit hohem Fussgängeraufkommen kannst Du nicht argumentieren, da müsstest Du Dich anpassen auf einem kombiniertem Weg. Nur die Scherben zählen, Laubhaufen, geparkte Autos oder erhebliche Bauliche Mängel und das auch nur, wenn der Richter und Staatsanwalt kein Aloch ist.

Weitere unangenehme Fragen: Hattest Du Licht dabei? Reflektoren usw? War Dein Rad StvZo konform? Wenn nicht, gibts Bilder davon zur Unfallzeit? Wenn nicht, schnell StvZo konform machen, das ist auch noch was, wo sie Dir was anhängen können.

Versicherungen sind mit allen Wassern gewaschen und haben meist interne Anwälte die sich auf solche Dinge spezialisiert haben. Und ich gehe davon aus, daß auch die Versicherungen Ihrerseits Rechtschutzversichert sind. ;-)

Ich habe in den letzen Jahren mir einige Dinge gefallen lassen müssen, weil ich keine Rechtsschutz hatte und nicht in Vorlage gehen konnte. 2 Gerichtsverfahren habe ich derzeit am laufen (Einmal hat mich eine Werstatt böse betrogen und die Geschichte mit dem Unfall aus der Hofausfahrt raus S.oben) und das hat mich jetzt schon um die 4000Euro Vorlage an Rechtsmittel und Gutachten gekostet, wo ich nicht weiss, auch wenn ich recht bekomme, ist bei denjenigen so viel zu holen, daß ich das wieder bekomme. Ich habe nun eine Rechtsschutz abgeschlossen für ein paar Kröten und lass mich in solchen Fällen nicht mehr auf Kompromisse ein.
 
Weitere unangenehme Fragen: Hattest Du Licht dabei? Reflektoren usw? War Dein Rad StvZo konform? Wenn nicht, gibts Bilder davon zur Unfallzeit? Wenn nicht, schnell StvZo konform machen, das ist auch noch was, wo sie Dir was anhängen können.

Falls sowas kommt, auf jeden Fall prüfen lassen, ob beim Unfallgegner der Verbandkasten noch nicht abgelaufen, das Warndreieck vorhanden und Nebelschlussleuchte funktionstüchtig sind. Gleiches Recht für alle!
 
Falls sowas kommt, auf jeden Fall prüfen lassen, ob beim Unfallgegner der Verbandkasten noch nicht abgelaufen, das Warndreieck vorhanden und Nebelschlussleuchte funktionstüchtig sind. Gleiches Recht für alle!


Es geht darum, daß man mit einem nicht verkehrssicheren Rad unterwegs ist. Von einem abgelaufenen Verbandskasten geht sowas meiner Erfahrung nach nicht aus. Der Gesetzgeber regelt ganz klar, was ein Rad haben muss. Denn der Autofahrer kann sich teilweise darauf berufen daß er den Radler z.B. nicht gesehen hat aufgrund von fehlenden Reflektoren und Beleuchtung und BÄM, die Versicherungen springen natürlich auf den Zug auf. Klar, warum sollten sie mehr zahlen.

Daher...lieber Vorsicht als Nachsicht und erst recht, wenn das Kind schon im Brunnen liegt.
 
Heute morgen, Einmündung rechts vor links. Ich von rechts. Von links ein Radfahrer (Ganz cool mit Helm am Lenker anstatt auf dem Kopf), der mich bewusst ignorierte. Auf meine Frage hin, was er denn von Rechts-vor-Links hält kam nur die dumme Antwort: "musst mal schneller fahren".

Auch wenn das keine Lösung ist, am liebsten hätte ich ihn vom Rad geschubst.
 
Gestern auf dem Weg zur Arbeit, auf einer Vorfahrtstraße. Von rechts kommt ein hüftlange Treadlocks tragender Jüngling auf einem Hollandrad, ignoriert locker das Vorfahrt-gewähren-Schild. Ich bremse energisch, um ihn nicht abzuschießen. Er biegt dann nach rechts, fährt Schlangenlinien über die ganze Fahrspur. "Na, weißt Du langsam, wo Du hin willst?" "Nööö." :confused:
Gibt es eine Korelation zwischen Treadlocks und Drogenkonsum?

Samstag abend, auf einem Parkplatz in der City: Wir kommen vom Abendessen. Meine Eltern (84 u. 77), meine Schwiegermutter (82), meine Frau und ich steigen ins Auto. Hinter uns rollt ein PKW ran, macht Lichthupe. Es dauert ein paar Sekunden, bis drei Leute in dem Alter sitzen und angeschnallt sind. Es hupt von hinten, so eine "Verpiss Dich, die linke Spur gehört mir!"-Hupe.
Ich steige aus, gehe nach hinten, der Typ macht sogar die Scheibe runter.
"Wenn Sie ein Problem damit haben, dass drei Menschen über 70 etwas länger zum Einsteigen brauchen, dann suchen Sie sich einen anderen Parkplatz!"
Das bedröppelte Gesicht dieses Honks macht mir immer noch Freude.
Gibt es eine Korelation zwischen schlechtem Benehmen, BMW X5 fahren und Kennzeichen aus München?
 
Gibt es eine Korelation zwischen Treadlocks und Drogenkonsum?

Teilweise ja :D heißt übrigens Dreadlocks ;)
 
Heute früh, stockdunkle Nacht.
Rad-Fußweg ausserdörfisch, stockfinster. Rechts ein Kieswerk oder so etwas in der Art.
In der Busbucht steht seit längerem ein Pritschenwagen mit laufendem Motor.
Als ich ihn fast erreicht habe, klettert er über den Bordstein auf den Radweg. Ich weiche fluchend nach rechts aus. Puh, Glück gehabt.
Dass aber das sich nach außen öffnende Tor der "Einfahrt" (Drahtgitter, also gut getarnt), den mickrigen Rest des "Fluchtwegs" (Gehwegs)
blockiert, habe ich erst 10 cm vorher gesehen. Nach einem wilden Ausweichmanöver in die Einfahrt mit ziemlich unflätigen Äußerungen meinerseits
kam ich dann zum stehen.
Ich glaube, der Trottel hat überhaupt nicht verstanden, worüber ich mich eigentlich aufrege.

Und dem nächsten Radler ohne Licht und/oder auf der falschen Seite, egal ober Kind oder Erwachsener steck ich einen Stock zwischen die Speichen:mad:
Wo ist eigentlich die Polizei, wenn man mal eine braucht? Die wollen vermutlich nicht so früh aufstehen. Dabei könnten sie einen Tagesumsatz an Bußgeldern kassieren,
nur in der Stunde zwischen halb sieben und acht.

Da ist es doch viel lustiger, unbescholtene Rennradler am hellichten Nachmittag über fehlende Rückstrahler am Pedal zu belehren.:confused:
 
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