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Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

AW: Radwegbenutzung - von wegen Freund und Helfer...

hmm, Fingerhebel zum zu Boden bringen sind eher uneffektiv und bei einem Gegner der "nicht mitspielt" eigentlich auch so gut wie nicht anzusetzen

Naja, wenn man den Gegner erstmal an den Fingern hat, ist es schon sehr effektiv. Mit der linken hand drückt man gegen seinen Unterarm, damit er nicht näher kommen kann, und mit der anderen hat man die Finger.

Angriffe gegen den Hals sind mir untersagt und das ist auf Grund der Gefährlichkeit auch gut so

Wenn man bedenkt, dass Polizisten z.B. in NRW nicht darin ausgebildet werden wie sie den Lagebedingten Erstickungstod verhindern (anders z.B. in Bayern und BW), ist das schon gut, dass sie nicht an den Halz dürfen.

Wenn man sich sicher sein könnte, dass mit Tasern, Wasserwerfern und CS-Gas kein Mißbrauch betrieben wird, wäre aich auch dafür. Beim G8-Gipfel wurde aber einem Demonstranten ein Auge mit einem Wasserwerfer ausgeschossen, und in der Schweiz haben Polizisten Demonstranten direkt mit dem CS-Aeorosol abgeduscht, so dass sie nach ein paar Tagen großflächige verätzungen hatten.

30.000 EUR Schmerzensgeld für eine Schwerbehinderung und 8 Jahre Prozesse sind m.E. übrigens lächerlich.
 
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Naja, wenn man den Gegner erstmal an den Fingern hat, ist es schon sehr effektiv. Mit der linken hand drückt man gegen seinen Unterarm, damit er nicht näher kommen kann, und mit der anderen hat man die Finger.

ich fürchte wir schweifen schon wieder mal etwas vom eigentlichen Thema ab ;)
Ich meinte ja auch nicht das ein Fingerhebel nix taugt, ganz im Gegenteil, nur zum zu Boden bringen würde ich ihn nicht für die erste Wahl halten. Als Halte- oder Transporttechnik aber einfach und effektiv

Praetor schrieb:
Wenn man bedenkt, dass Polizisten z.B. in NRW nicht darin ausgebildet werden wie sie den Lagebedingten Erstickungstod verhindern (anders z.B. in Bayern und BW), ist das schon gut, dass sie nicht an den Halz dürfen.

PA-Syndrom sollte heute eigentlich überall ausgebildet werden, teilweise wird das auch schon wieder übertrieben, aber ich denke nicht das sich heute noch ein Polizeibeamter auf Unkenntnis berufen könnte

Praetor schrieb:
Wenn man sich sicher sein könnte, dass mit Tasern, Wasserwerfern und CS-Gas kein Mißbrauch betrieben wird, wäre aich auch dafür. Beim G8-Gipfel wurde aber einem Demonstranten ein Auge mit einem Wasserwerfer ausgeschossen, und in der Schweiz haben Polizisten Demonstranten direkt mit dem CS-Aeorosol abgeduscht, so dass sie nach ein paar Tagen großflächige verätzungen hatten.

Teaser - gutes Einsatzmittel und vor allem sofort wirksam, leider nicht ganz ungefährlich und deshalb wäre ich auch nicht dafür das jeder von uns mit so einem Teil rumläuft

Wasserwerfer - schön gegen Störergruppen, am wirksamsten wenn man kurz vor die Leute "schießt", zumindest bei Sitzblockaden, wenn man dürfte wie das Gerät könnte würde man die Störer damit einfach in den Straßengraben spülen. Bei stehenden Leuten schafft man es locker ihnen so die Beine "wegzuschießen", dass sie mit dem Hinterkopf zuerst wieder aufkommen, ist natürlich auch nicht erlaubt. Das mit dem Auge ist natürlich sehr unschön, aber Unfälle passieren nunmal, das hat aber nix mit Mißbrauch zu tun

CS/CN - möchte ich heute nicht mehr wirklich haben, mein Pfefferspray ist mir lieber, z. Bsp. weniger wind- und temperaturabhängig und wenn es um Beimischung zum Wasserwerfer geht war das auch bei uns nie sehr beliebt, weil es die Beamten in der unmittelbaren Nähe meist mehr wie die Demonstranten betroffen hat

Praetor schrieb:
30.000 EUR Schmerzensgeld für eine Schwerbehinderung und 8 Jahre Prozesse sind m.E. übrigens lächerlich.

die Prozessdauer ist doch völlig normal und ob er nur wegen dem Einsatz Frührenter und schwerbehindert ist entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber eher unwahrscheinlich weil es sonst vermutlich nicht zu einem Schmerzensgeld-Urteil sondern zu einer Rentenzahlung gekommen wäre, so ganz wird man aber diesbezüglich aus dem Artikel nicht schlau
 
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:rolleyes: ...um das Thema zu beenden.

"Ihre Einwände konnten Sie nicht entlasten" - ja, sowas hatte ich schon im Vorfeld erwartet. Gut, ist ja auch Aufgabe des Schergen Geld in die Kasse zu holen.

Aber nach Kostenabwägung eines Widerspruchs zahle ich dann mal die 60 EUR. Gefühltes und bekommenes Recht in Deutschland, das ist mir dann doch zu riskant und den Aufwand nicht wert. Muss ich mir vom Weihnachtsgeschenk abziehen ;).

Gruss, insc
 
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Meiner Meinung nach ist nie die spur eines Gefühltem Recht gewesen .

Wieso haben sich die Kosten Eigentlich auf 60€ belaufen ?
 
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ich finde diese diskusion hier eine der besten die ich hier gelesen habe...:D
 
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@knochenfresser
40 EUR Bussgeld, 20 EUR Verwaltungskosten plus Kleinkram. Beim Bussgeld haben sie mehrere Sachen (Nichtfahren radweg, Gefährdung, Widerstand und was weiss ich nicht noch) scheinbar zusammengefasst.
Das läppert sich dann...
Gruss und schönen Sontag,
insc
 
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@knochenfresser
40 EUR Bussgeld, 20 EUR Verwaltungskosten plus Kleinkram. Beim Bussgeld haben sie mehrere Sachen (Nichtfahren radweg, Gefährdung, Widerstand und was weiss ich nicht noch) scheinbar zusammengefasst.
Das läppert sich dann...
Gruss und schönen Sontag,
insc

Hallo @ insc

Es ist auch für mich selber gut zu wissen, was auf eine an kosten zukommen in so einem Fall.
Ich Fahre auch nicht immer auf dem Radweg wen er Vorhanden ist .

Danke für die Auskunft .
 
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