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Radwegebenutzungspflicht, aggressiver Busfahrer

na, wenn ich mich halbwegs richtig erinnere, dann ist das ein Bus der Stadtwerke gewesen ... früher war das öffentlicher Dienst, heute dürfte das verdi sein ... damit gehört dieser Busfahrer ganz sicher zu den halbwegs gerecht bezahlten Busfahrern ... das sieht bei Fahrern, die für Privatunternehmen fahren ganz sicher ganz anders aus ... aber als Argument für ein solches Benehmen taugt das sowieso nicht ... jemand, der der Verantwortung einen Bus, PKW, LKW zu führen nicht gewachen ist, gehört nicht in ein Fahrzeug ... würde ja sonst heißen, je schlechter einer verdient, um so mehr ist er/sie/es berechtigt, die Sau raus zu lassen.
 
Stimmt, so war das, erstmal wegklagen :)
Genau. In Bochum geht das ganze noch recht gut für das Büro für Bürgerbeteiligung. Einfach mit Hinweis auf BVG Urteil eine Mail schreiben. Stelle genau beschreiben, am besten mit Foto. Wenn man dann noch darauf hinweist, dass man sich auch an den ADFC wendet (sind hier in Bochum recht aktiv), dann geht es meistens recht schnell. In Bochum gibt es mittlerweile von ehemals haufenweise Radwegen kaum noch welche, die benutzungspflichtig sind. Einige sind Radfahrerschutzstreifen, die ich persönlich gerne nutze, wenige sind sinnvoll (auch das gibt es ja, selten), zwei habe ich die Woche vor zu fotografieren um der Stadt mal wieder auf die Nerven zu gehen.

Weiss natürlich nicht, wie das in anderen Städten aussieht, aber hier kann man der Stadt meist recht leicht klar machen, dass auch Radfahrer rechte haben, auch wenn der ein oder andere ewig gestrige dann gerne mal in Wohngebieten 60km/h Schilder aufstellt um eine Gefährdung für Radfahrer (und unbeabsichtigt auch für Fußgänger, insbesondere Kinder und Rentner)zu schaffen. Aber wahrscheinlich mit wenig Erfolg auf Dauer. Sind schon wieder nur 50km/h, Radweg dürfte sich dann auch wieder über kurz oder lang erledigt haben.
 
Andy92 macht sich keine Sorgen darum, ob seine Ordnungswidrigkeit ihm seine Karriere verbaut, sondern um eine mögliche Gegenanzeige wegen Verleumdung und darauf folgene Existenzängste bei ihm.

Als angehender Jurist sollte man aber schon erkennen können, dass das nicht mit Erfolg gekrönt sein wird…

Ich glaube der TO sollte sich vorallem eines Überlegen: Was erwartet er sich? Falls er eine "Entschuldigungsleistung" haben will, dann sollte er sich wohl tatsächlich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Wenn der nicht einlenkt, dann halt die Anzeige.

Wenn es aber nur darum geht, zu demonstrieren, dass er als Fahrradfahrer rechtlich betrachtet der Stärkere ist, dann würd ich es einfach sein lassen...
 
Hallo Jungs,
ich muß ehrlich sagen, wenn ich das o.g. Thema so les, so komm mir das sehr bekannt vor. Ich selbst bin Kraftfahrer und fahre jeden Tag etliche Kilometer mit dem LKW durch das Land, und in meiner Freizeit fahre ich Rennrad. Ich kenne also beide Seiten. Wenn ich alles Fehlverhalten von beiden Seiten stehts anzeigen würde, dann würde ich aus dem Schreiben nicht mehr herauskommen. Jeder macht mal Fehler, jeder hat mal schlechte Laune oder ist mal muffig. Naja ich sag dann " Immer nur lächlen" auch du wirst irgendwann deinen Hernn finden, der dich eines besseren belehrt. Auch wenn es ärgerlich ist, denkt an euer vegetatives Nervensystem, und erspart euch Anzeigen etc. es kommt dabei eh nichts raus, außer das sich zwei Seiten ärgern. Wahrscheinlich hat der Busfahrer diese Situation schon längst vergessen, weil er vielleicht einen schlechtgelaunten Fahrgast fahren mußte
Gruß Micha
 
1. Ich habe keine Angst vor der Ordnungswidrigkeit. ^^
2. Ich habe Angst vor einer Gegenklage. Gut, wie oben bereits dargestellt, Verleumdung ist recht unrealistisch, aber weiterhin bleibt die Üble Nachrede und Nötigung.
3. Ich habe die Stadtwerke jetzt schriftlich kontaktiert und um eine persönliche Aussprache gebeten. Erstmal sehen, was dabei rauskommt.
4. Ihr stellt euch das mit dem Klagen immer ein bisschen einfach vor: Für einen Anwalt ist es immer viel angenehmer den Streit schriftlich oder mündlich und vor allem ohne gerichtliche Verhandlung beizulegen. Letzteres stellt mit Beweisfindung einen so enormen nervlichen und zeitlichen Aufwand, der meistens auch noch nur mit einer 50 %-igen Wahrscheinlichkeit von Erfolg gekrönt ist - je nachdem wie sich das Gericht entscheidet. Anwalt heißt Rechtsbeistand und -berater und nicht Klagevermittler.
5. Sinnloses Klagen auf Verdacht bringt dann natürlich absolut gar nichts. Gute Anwälte wägen von anfang an alle Argumente und Gegenargumente ab. Sie müssen den Sachverhalt komplett erfassen und alle möglichen Tatbestände prüfen die in Betracht kommen und anhand von diesem Ergebnis dann eine Entscheidung treffen.
 
3. Ich habe die Stadtwerke jetzt schriftlich kontaktiert und um eine persönliche Aussprache gebeten. Erstmal sehen, was dabei rauskommt.

Ich denke, dass ist im ersten Moment der richtige Schritt. Möglicherweise sind zum fraglichen Busfahrer bereits mehrere Fälle bekannt. Mehr kannst du wohl im Moment nicht (sinnvoll) machen.

Entschuldige bitte, wenn ich da etwas pampig gewirkt habe, das war nicht meine Absicht… ;)
 
Interessant ist, dass in Österreich die Benutzungspflicht der Radwege für Rennradfahrer auf Trainingsfahrt (wie wird das wohl genau definiert?) aufgehoben ist… Gibts so ein Gesetz nicht evtl. auch in Deutschland?
 
Nein, so ein Gesetz gibt es in Deutschland nicht. Und selbst wenn es existierte, würde es höchstwahrscheinlich Jahr(zehnt)e dauern, bis es wirklich in den Köpfen der Autofahrer angekommen ist. Schließlich wird man aktuell auch immer wieder mal auf den Radweg verwiesen, selbst wenn dort kein blauer Lollie steht oder sogar nicht einmal ein Radweg vorhanden ist.
 
Kleine Anekdote der heutigen Tour:

Wie fahren in einen Kreisverkehr, wo ein Polizeiauto schon an der nächsten Einfahrt wartet (ja wirklich wartet! Ich habe mich schon gewundert, wieso der nicht fährt). Über die Sprechanlage wurde uns dann zugegrölt, dass wir doch bitte den Radweg, welcher nach dem Kreisverkehr beginnt, benutzen sollen.
Wir also rauf und bei der nächsten Gelegenheit wieder runter, weil dort stellenweise Schotter und Kies rumlag (keine Ahnung woher).
 
Nein, so ein Gesetz gibt es in Deutschland nicht. Und selbst wenn es existierte, würde es höchstwahrscheinlich Jahr(zehnt)e dauern, bis es wirklich in den Köpfen der Autofahrer angekommen ist. Schließlich wird man aktuell auch immer wieder mal auf den Radweg verwiesen, selbst wenn dort kein blauer Lollie steht oder sogar nicht einmal ein Radweg vorhanden ist.

Einige Deutsche Autofahrer wissen auch nicht das es so ein Gesetz in Österreich gibt, die Autofahrer aus Deutschland waren die einzigen mit denen ich in Österreich Probleme hatte. Schon teilweise Interesant wie der Verkehr in einigen anderen Ländern oft viel gelassener statt findet.
Das mit auf den Radweg verweisen wo keiner ist hatte ich auch schon. Habe ihm dann ganz ruhig erklärt das es an dieser Straße keinen Radweg gibt:p , als er meinte das ich trotzdem nicht hier fahren dürfte habe ich ihm Angeboten die Sache durch die Polizei klären zu lassen. Hat er dann aber drauf verzichtet:D.
 
gab es da nicht letztes Jahr auch ein Urteil, dass man selbst wenn blaue lollis aufgestellt sind auf der straße fahren darf?
Nein. Siehe unten.

Wenn ein Radweg nicht den baulichen Kriterien entspricht, ist er auch mit dem entsprechenden Schild nicht Benutzungspflichtig. Das haben mittlerweile ja schon etliche Gerichte bestätigt.
Äh, falsch.

Solange das Schild da hängt, ist der Radweg auch dann benutzungspflichtig, wenn er nicht den baulichen Kriterien in der ERA etc. entspricht. Erstens erlaubt die ERA auch Abweichungen von der Norm, und zweitens entscheidet das der Verwaltungsrichter und nicht Du (oder ich).

Das bewußte Urteil bezieht sich darauf, dass ein benutzungspflichtiger Radweg nur da anzuordnen ist, wo es eine "erheblich erhöhte" Gefahrenlage und ein "hohes Verkehrsaufkommen" gibt. Auch hier gilt: Das entscheidet die Strassenbaubehörde im Rahmen iher (hoffentlich) regelmäßigen Überprüfung -eine solche sollten die Gemeinden übrigens anläßlich dieses Urteils durchführen- bzw. das Verwaltungsgericht, wenn jemand (zB DU) gegen die Benutzungspfflicht klagt.

Schild da = Benutzungspflicht. Du kannst das Schild ggf wegklagen, aber solange es da hängt,muß es beachtet werden.

Unabhängig davon kann es sein, dass die Benutzung des Radwegs unzumutbar ist. Zum Beispiel weil er zugeparkt ist, zugeschneit, voller Glasscherben etc. Dann darfst Du die Straße benutzen, mußt aber auf eventuelle Diskussionen mit der Ordnungsmacht gefasst sein, und evtl. sogar gewärtig sein, dass sich der Polizist deiner Betrachtungsweise nicht anschließt. Dann kannst Du Dich anzeigen lassen und das vom Richter klären lassen. Das Urteil gilt aber auch dann nur für diesen einen Fall und entscheidet nicht, dass der R generell unbenutzbar ist.
 
Interessant! Danke.
Auch beachtenswert, dass es in Österreich keine Radwegebenutzungspflicht gibt. Muss ich mir mal merken, falls ich tatsächlich eine Alpenüberquerung starten sollte.
Aber es ist tatsächlich etwas krass, wie zwanghaft penibelst genau der Verkehr in Deutschland geregelt ist. In Italien hätte niemand was gesagt, eher wäre ich noch angefeuert worden, und wenn, dann wär es ganz normal gewesen und die Beleidigungen wären ohne jegliche rechtliche Konsequenzen beidseitig nur so um die Ohren geflogen...würde mir generell wünschen, dass man in Deutschland alles ein bisschen lockerer nimmt, und der Umgangston unteinander wieder freundlicher wird. Ich begegne leider am häufigsten nur solchen Menschen, die von vorneherein, wenn man sie anspricht, nur Hass verbreiten. Aber diese Diskussion gehört nicht hier her und würde den Rahmen dieses Forums wohl bei weitem sprengen.
 
Als ich gestern fröhlich neben so einem Radweg dahergerollt bin (kommt vor, auch wenn ich geschätzt ca. 80% der vorhandenen Radwege teils widerwillig akzeptiere) habe ich mir inspiriert von diesem Thread und insbesonderen den Beiträgen von SXHC folgende Frage gestellt: gibt es bei Ordnungswidrigkeiten eine Differenzierung zwischen Vorsatz und dessen Abwesenheit? Als Laie würde ich vermuten, dass es hier keine solche Unterscheidung gibt, aber wenn man schon (werdende) Juristen an Bord hat kann man das ja genauer erörtern. Für den Fall, dass man wirklich mal wegen Nichtbenutzung abkassiert wird wäre es vielleicht hilfreich, das zu wissen damit man nichts falsches sagt. Dumm kommen sollte man natürlich trotzdem nicht, sonst muss man noch für jeden fehlenden Pedalreflektor einzeln blechen...
 
Unabhängig davon kann es sein, dass die Benutzung des Radwegs unzumutbar ist. Zum Beispiel weil er zugeparkt ist, zugeschneit, voller Glasscherben etc. Dann darfst Du die Straße benutzen, mußt aber auf eventuelle Diskussionen mit der Ordnungsmacht gefasst sein, und evtl. sogar gewärtig sein, dass sich der Polizist deiner Betrachtungsweise nicht anschließt. Dann kannst Du Dich anzeigen lassen und das vom Richter klären lassen. Das Urteil gilt aber auch dann nur für diesen einen Fall und entscheidet nicht, dass der R generell unbenutzbar ist.

Ah, ok, ich dachte das z.b. Schotter oder ein zu schmaler Radweg auch schon unter diese Unzumutbarkeitsklausel fällt.
Wieder was gelernt....
 
schotter ja, zweites falls der Radweg ein kombinierter Rad-/Fussweg für beide richtigungen ist unter umständen.
 
Ah, ok, ich dachte das z.b. Schotter oder ein zu schmaler Radweg auch schon unter diese Unzumutbarkeitsklausel fällt.
Wieder was gelernt....

Das ist ja gerade der Witz. Die können an jeden x-beliebigen Trampelpfad einen Blauen Lolli aufstellen und der Radfahrer kann sehen wie er klar kommt. Manchmal habe ich den Eindruck das die Leute die diese Schilder aufstellen lassen oftmals selber nicht Wissen was das Schild überhaupt bedeutet.
 
ich denke, bei Schotter kann man das so sehen, hier hat man gerade ein fünf Meter langes Kopfsteinpflasterstück mit Mängeln mit feinem Schotter zugeschüttet ... ich will/muss oft da durch, das ist hochgradig rutschig bei bremsen, lenken oder absinken (wenn man ne Stelle trifft, wo nix drunter ist, man sieht ja nicht da durch) ... nachdem ich mich beim ersten durchfahren fast auf den Appel gelegt habe, bin ich jetzt schlauer und klicke vorher aus ... wenn ein ganzer Radweg so beschaffen ist, dann wird das unzumutbar sein, es birgt Risiken für die eigene Gesundheit, man kann ein Rad mit schmalen Reifen auf solchem Untergrund nicht wirklich beherrschen ... ich denke mal, dass Radwege mit erheblich erhöhter Sturzgefahr generell unzumutbar sein werden
 
... ich hatte es in einem anderen Thread schon einmal geschrieben und kann es nur wiederholen - wer sich im "Konfliktfalle" im Straßenverkehr effektiv zur Wehr setzen möchte, dem lege ich wärmsten den Einsatz einer Helmkamera ans Herz:

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... somit hat man immer einen ausgezeichneten "Zeugen" an seiner Seite, Ton und Gespräche lassen sich im Nachhinein immer nachvollziehen!

Wenn man dann noch 1-2 Jahre Zeit und Nerven hat, kann man sich auf eine ausgesprochen lustige Gerichtsverhandlung freuen :D , wo die gewisse Sorte Kfz-Lenker die es einfach nicht verstehen wollen (ich nenne sie "die Unbelehrbaren") ordentlich eins auf den Deckel kriegen ... in dem von Dir geschilderten Falle endet das höchstwahrscheinlich, mit einigen Punkten, einer ziemlich empfindlichen Geldstrafe und Führerscheinentzug (in diesem Falle bedroht dass die Existenz des Herren Busfahers, da er dadurch seinen Job verlieren würde)...

...Radweg und Benutzungspflicht hin oder her (das spielt hier auch gar keine Rolle!) - viele Kfz-Lenker sind leider der Auffassung sich an die allermeisten grundlegenden Regeln nicht halten zu müssen und nach "ihrem eigenen Gusto" fahren zu dürfen, frei dem Motto "ich hab alles unter Kontrolle" und solange "nichts passiert" ist, hat schon alles seine Richtigkeit ... - ... mehr noch: sie meinen "Polizei spielen" zu dürfen und begehen dabei auch noch vorsätzlich und absichtlich den einen oder anderen Regelbruch, Nötigung, Gefährdung, "gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr" und sogar Körperverletzungen.

Um da nicht der Dumme zu sein: Helmkamera!!! ... der eine oder andere würde sich wundern, und wenn sich das rumspräche sicherlich zum Nachdenken über die eigene "Außenwirkung" im Straßenverkehr führen...

...

In allen anderen Fällen steht leider Aussage gegen Aussage und "im Zweifelsfalle für den Angeklagten" (ich nenne es mal "Täter-" satt Opferschutz seitens der Justiz) und davon sollte man lieber die Finger lassen (es sei denn man kennt einen guten Verkehrsanwalt)...

...

Noch gaaaaanz wichtig an alle: ... unsere Vollstreckungsorgane (Polizei), sowie die zuständigen Verkehrsermittlungsdienste und auch die zuständigen Kammern der Gerichte (und manchmal sogar der Oberlandesgerichte!) sind weit weniger "radfahrerfreundlich" eingestellt als man es sich wünschen würde, und kennen meist auch nur die Perspektive "von hinter der Windschutzscheibe" ... da kann man sich ohne geeignete Zeugen (oder Gutachter) ganz schnell "in die Nesseln setzen" ...

Ohne Anwalt gilt daher generell: Finger weg!!!

...

Und auch das "Polizei holen" direkt am Ort des Geschehens ist nicht immer ratsam, da sich unglaublicherwiese gerade die Polizei weit weniger mit der StVO auskennt als man es für möglich halten würde!!! ... noch ein Argument für die Helmkamera ...



Aufgrund der genannten Tatsachen drückte es einer meiner Verkehrsanwälte für die Fraktion der "Nicht-Helmkamera-Besitzer" mal so aus:

... "ich rate dazu nicht die Polizei zu holen, sondern vor Ort die am geeignetsten erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen" ... (was auch immer er damit gemeint hat)


...


So sieht nunmal die traurige Realität (Rechtslage) in Deutschland aus ... kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen...

Ist aber alles nicht so schlimm, wenn man immer mit Helmkamera fährt - lebt sich dadurch deutlich entspannter ...

;)
 
Das Problem mit der Helmkamera: Der Aufgenommene macht dann einfach deutlich, dass er nicht aufgenommen werden will, und Bumm, dann bist du wieder gleich weit. Denn Aufnahmen die ohne das Wissen oder gegen den Willen des Aufgenommenen gemacht wurden, sind vor Gericht nicht zulässig...
 
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