... ich hatte es in einem anderen Thread schon einmal geschrieben und kann es nur wiederholen - wer sich im "Konfliktfalle" im Straßenverkehr effektiv zur Wehr setzen möchte, dem lege ich wärmsten den Einsatz einer
Helmkamera ans Herz:
... somit hat man immer einen ausgezeichneten "
Zeugen" an seiner Seite, Ton und Gespräche lassen sich im Nachhinein immer nachvollziehen!
Wenn man dann noch
1-2 Jahre Zeit und Nerven hat, kann man sich auf eine ausgesprochen lustige Gerichtsverhandlung freuen
, wo die gewisse Sorte Kfz-Lenker die es einfach nicht verstehen wollen (ich nenne sie "die Unbelehrbaren") ordentlich eins auf den Deckel kriegen ... in dem von Dir geschilderten Falle endet das höchstwahrscheinlich, mit einigen Punkten, einer ziemlich empfindlichen Geldstrafe und
Führerscheinentzug (in diesem Falle bedroht dass die Existenz des Herren Busfahers, da er dadurch seinen Job verlieren würde)...
...Radweg und Benutzungspflicht hin oder her (das spielt hier auch gar keine Rolle!) - viele Kfz-Lenker sind leider der Auffassung sich an die allermeisten grundlegenden Regeln nicht halten zu müssen und nach "ihrem eigenen Gusto" fahren zu dürfen, frei dem Motto "ich hab alles unter Kontrolle" und solange "nichts passiert" ist, hat schon alles seine Richtigkeit ... - ...
mehr noch: sie meinen "
Polizei spielen" zu dürfen und begehen dabei auch noch vorsätzlich und absichtlich den einen oder anderen Regelbruch, Nötigung, Gefährdung, "gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr" und sogar Körperverletzungen.
Um da nicht der Dumme zu sein:
Helmkamera!!! ... der eine oder andere würde sich wundern, und wenn sich das rumspräche sicherlich zum Nachdenken über die eigene "Außenwirkung" im Straßenverkehr führen...
...
In allen anderen Fällen steht leider
Aussage gegen Aussage und "im Zweifelsfalle für den Angeklagten" (ich nenne es mal "Täter-" satt Opferschutz seitens der Justiz) und davon sollte man lieber die Finger lassen (es sei denn man kennt einen guten Verkehrsanwalt)...
...
Noch gaaaaanz wichtig an alle: ... unsere Vollstreckungsorgane (
Polizei), sowie die zuständigen Verkehrsermittlungsdienste und auch die zuständigen Kammern der Gerichte (und manchmal sogar der Oberlandesgerichte!) sind weit weniger "
radfahrerfreundlich" eingestellt als man es sich wünschen würde, und kennen meist auch nur die Perspektive "
von hinter der Windschutzscheibe" ... da kann man sich ohne geeignete Zeugen (oder Gutachter) ganz schnell "in die Nesseln setzen" ...
Ohne Anwalt gilt daher generell:
Finger weg!!!
...
Und auch das "
Polizei holen" direkt am Ort des Geschehens ist nicht immer ratsam, da sich unglaublicherwiese gerade die Polizei weit weniger mit der StVO auskennt als man es für möglich halten würde!!! ... noch ein Argument für die Helmkamera ...
Aufgrund der genannten Tatsachen drückte es einer meiner Verkehrsanwälte für die Fraktion der "Nicht-Helmkamera-Besitzer" mal so aus:
... "ich rate dazu
nicht die Polizei zu holen, sondern vor Ort die am geeignetsten erscheinenden Maßnahmen zu ergreifen" ... (was auch immer er damit gemeint hat)
...
So sieht nunmal die traurige Realität (Rechtslage) in Deutschland aus ... kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen...
Ist aber alles nicht so schlimm, wenn man
immer mit
Helmkamera fährt - lebt sich dadurch deutlich entspannter ...