andreas s
bewegt ein(en) Ti-ger
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Denn Aufnahmen die ohne das Wissen oder gegen den Willen des Aufgenommenen gemacht wurden, sind vor Gericht nicht zulässig...
Analog dazu wäre dann jedes Bild einer Blitzanlage für die Verfolgungsbehörde unbrauchbar. Der Einwand ist also Unsinn.