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RR bei Ebay angeboten - Probefahrt endet mit Sturz - was nun

AW: RR bei Ebay angeboten - Probefahrt endet mit Sturz - was nun

Ein Kauf stand nicht mehr zur Debatte aus sicherlich nachvollziehbaren Gründen.

... wieso ist es nachvollziehbar, wenn der das Rad nicht mehr kaufen will, obwohl er zuvor "glaubhaft versichert", dass er kaufen wird?
Weil er mit den "normal" eingestellten Klickpedalen nicht zurecht gekommen ist?? Veräppeln kann ich mich selber... :confused:
 

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Re: RR bei Ebay angeboten - Probefahrt endet mit Sturz - was nun
AW: RR bei Ebay angeboten - Probefahrt endet mit Sturz - was nun

Welch Wunder .... :eyes::rolleyes:

Schonmal selbst gefallen? Der Lenker ist in 100% aller Fälle betroffen und wenn nur das Lenkerband betroffen ist, das vordere Laufrad in der Regel auch verbogen, alles andere ist auch vorn und betroffen

Wenn ich umfalle, weil ich nicht aus den Pedal gekommen bin, reist dann gleich eine Speiche des Vorderrades? :confused:
Man fällt doch erst um, wenn man fast keine Geschwindigkeit mehr hat!
Die Kratzer an Lenkerband und STI ja, aber gerissene Speiche NEIN.
Ein Sturz, wie im zweiten Fall mit einer gewissen Geschwindigkeit, ist da wahrscheinlicher, dies hat aber dann nichts mit den Klickies zu tun.
 
AW: RR bei Ebay angeboten - Probefahrt endet mit Sturz - was nun

Wenn ich umfalle, weil ich nicht aus den Pedal gekommen bin, reist dann gleich eine Speiche des Vorderrades? :confused:
Die Kratzer an Lenkerband und STI ja, aber gerissene Speiche NEIN.
Ein Sturz, wie im zweiten Fall, ist da wahrscheinlicher, dieser hatte aber nichts mit den Klickies zu tun.

Ich rede nicht vom "Umfallen", wenn man nicht aus den Pedalen gekommen ist, sondern vom "Hinfallen", weil man auf nassem Boden ausrutscht. Das ist durchaus ein kleiner Unterschied, ob ich im Stand umkippe oder mit 20kmh hinrutsche.

Der Lenker ist halt nunmal das Teil am Rad, das am weitesten absteht und aufprallt, somit ist dort der Schaden zu suchen.

Ich glaub kaum, dass einer auf den Gedanken kommt, sein Rad zu tauschen, oder die Gabel zu wechseln, wenn er mal nicht aus den Klicks kommt, in dem Falle steht man ja meistens schon und stützt sich eh mit den Händen ab. Das Rad kommt in der Regel hier überhaupt nicht mit dem Boden in Berührung.
 
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... wieso ist es nachvollziehbar, wenn der das Rad nicht mehr kaufen will, obwohl er zuvor "glaubhaft versichert", dass er kaufen wird?
Weil er mit den "normal" eingestellten Klickpedalen nicht zurecht gekommen ist?? Veräppeln kann ich mich selber... :confused:

Sehe ich auch so - fair wäre es gewesen das Rad zu kaufen.
Allerdings kann man den Depp rechtlich wohl nicht dazu zwingen ...

Auf der anderen Seite kann ich dessen Motive auch etwas verstehen (ich würde die Gabel auch nicht ersetzten wenn ich der Meinung wäre, dass der nichts passiert sein kann).

Kann man das nicht vielleicht mit Hilfe der Haftpflichtversicherung des Bruchpiloten klären? (Für sowas ist die ja da)
 
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@fourvier:
Er meinte daraufhin selbst schockiert, es tue ihm leid, er sei nicht aus den Pedalen gekommen, die seien zu hart eingestellt gewesen. Dabei waren sie vollkommen normal eingestellt.
Hast du den Ausgangspost gelesen?

Außerdem Bezog sich meine Bemerkung auf meinen "Vorredner" rodrob:
Der Hansel ist so wie es sich anhört ja nicht wirklich gestürzt sondern umgefallen (nicht aus der Pedale gekommen ) bei einem solchen Umfallen ist es sehr wahrscheinlich, daß die Gabel nichtmal den Boden berührt. Also ich würd, nachdem die Kosmetischen Sachen gerichtet sind, mit dem Rad das machen was ich vorhatte, fahren, verkaufen oder was auch immer.
 
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Natürlich "meinte" der Fahrer das, das hätte ich wohl auch gesagt, dass der Verkäufer gesehen hatte, dass er mit 20kmh (etwa oder laut Tacho) hingerutscht sei ist halt die Tatsache, kann man schönreden oder nicht. Beim Umfallen verbiegt kein Lenker und zerreißt kein Lenkerband, beim Hinrutschen/Fallen schon.
 
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Natürlich "meinte" der Fahrer das, das hätte ich wohl auch gesagt, dass der Verkäufer gesehen hatte, dass er mit 20kmh (etwa oder laut Tacho) hingerutscht sei ist halt die Tatsache, kann man schönreden oder nicht. Beim Umfallen verbiegt kein Lenker und zerreißt kein Lenkerband, beim Hinrutschen/Fallen schon.

Und warum streiten wir dann? :D
 
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Der Titel des Treads hätte heißen müssen, Probefahrt endet mit Stuss.(Stuz) Neue Gabel, obwohl nichts dran ist, ich glaub es nicht.
 
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Sicherlich ist nichts an der Gabel. Vielmehr stellt sich aber die Frage, was man einem potentiellen Käufer antwortet, wenn er nach Stürzen fragt.
 
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Gegen den Tausch der Gabel wehrte er sich wehement und wir gingen kurzfristig zusammen zu einem neutralen Händler, den ich aussuchte und den ich nicht kannte.

Dieser Händler empfahl uns, nur das Lenkerband und den Lenker zu wechseln. Insgesamt 60 Euro. Damit war natürlich der Verursacher einverstanden.

wenn der sturzfahrer mit tausch von lenker und lenkerband einverstanden ist? dann passt ja alles oder???

soll er doch mit der gabel weiter fahren das ist seine sache (sollte sie widererwarten kaputt sein)
 
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wenn der sturzfahrer mit tausch von lenker und lenkerband einverstanden ist? dann passt ja alles oder???

soll er doch mit der gabel weiter fahren das ist seine sache (sollte sie widererwarten kaputt sein)

Ja eben nicht, denn der Verursacher des Sturzes ist nicht der Käufer.
Oder wie würdest du reagieren, wenn du auf einmal als Käufer ein Rad mit verschrammter Gabel und STIs bekommen würdest, weil ein anderer potentieller Käufer sich mit dem Rad langgemacht hat?
 
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... wieso ist es nachvollziehbar, wenn der das Rad nicht mehr kaufen will, obwohl er zuvor "glaubhaft versichert", dass er kaufen wird?
Weil er mit den "normal" eingestellten Klickpedalen nicht zurecht gekommen ist?? Veräppeln kann ich mich selber... :confused:

Da hänge ich mich dran. Erst das Rad sicher nehmen wollen, dann es veschrammen und für die Reparatur wenig zahlen wollen. Genommen hat er es dann wohl nicht mehr weil es ihm nicht mehr gut genug war.
 
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Wenn er es per Ebay nicht gekauft hat, hat er es nicht gekauft, also ist er zur Abnahme nicht verpflichtet. So einfach sollte das sein. Wieso sollte ich zur Abnahme verpflichtet sein, nur weil ich es beschädigt habe.

Die Schadensregulierung und der Verkauf sind doch zwei paar Schuhe. Der kann erzählen, wieviel er will, wenn ich in den Laden gehe und sage, ich würd supergern einen Ferrari kaufen und kann "glaubhaft versichern", dass das genau das richtig ist, hab ich ihn in dem Moment doch noch nicht gekauft - das wäre ja noch schöner.

Übrigends - der Verkauf außerhalb von Ebay wäre sicherlich wieder eine nächste Baustelle gewesen, das würden die zwecks Hintergehung sicherlich nicht gern sehen.
 
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Sehe ich auch so - fair wäre es gewesen das Rad zu kaufen.
Allerdings kann man den Depp rechtlich wohl nicht dazu zwingen ...

Auf der anderen Seite kann ich dessen Motive auch etwas verstehen (ich würde die Gabel auch nicht ersetzten wenn ich der Meinung wäre, dass der nichts passiert sein kann).

Kann man das nicht vielleicht mit Hilfe der Haftpflichtversicherung des Bruchpiloten klären? (Für sowas ist die ja da)

Ich als Verkäufer hätte das umgefallene Rad nicht in die Werkstatt gebracht, sondern hätte dem Sturzfahrer deutlich gemacht, dass er entweder zu seiner Kaufabsicht stehen soll oder dass er alternativ den Schaden mit seiner Haftpflicht regeln soll. Aber ich würde doch nicht von Pontius zu Pilatus rennen und sogar schon mit der Schadensbehebung anfangen (lassen) :rolleyes:


Da hänge ich mich dran. Erst das Rad sicher nehmen wollen, dann es veschrammen und für die Reparatur wenig zahlen wollen. Genommen hat er es dann wohl nicht mehr weil es ihm nicht mehr gut genug war.


Wie LordHelmchen ja bemerkt, wäre das ein Fall für die Haftpflicht gewesen... aber der Sturzfahrer hat ja nun den von ihm verursachten Schaden selbst bezahlt. Unn gudd isses ;)
 
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Wenn er es per Ebay nicht gekauft hat, hat er es nicht gekauft, also ist er zur Abnahme nicht verpflichtet. So einfach sollte das sein. Wieso sollte ich zur Abnahme verpflichtet sein, nur weil ich es beschädigt habe.

Die Schadensregulierung und der Verkauf sind doch zwei paar Schuhe. Der kann erzählen, wieviel er will, wenn ich in den Laden gehe und sage, ich würd supergern einen Ferrari kaufen und kann "glaubhaft versichern", dass das genau das richtig ist, hab ich ihn in dem Moment doch noch nicht gekauft - das wäre ja noch schöner.

Übrigends - der Verkauf außerhalb von Ebay wäre sicherlich wieder eine nächste Baustelle gewesen, das würden die zwecks Hintergehung sicherlich nicht gern sehen.

Weil er es sowieso kaufen wollte, was wäre das für ein Problem es ausserhalb von ebay zu verkaufen? Die Auktion kann man ja auch abbrechen.
 
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Wie LordHelmchen ja bemerkt, wäre das ein Fall für die Haftpflicht gewesen... aber der Sturzfahrer hat ja nun den von ihm verursachten Schaden selbst bezahlt. Unn gudd isses ;)

Mir gings eher darum das er dann nicht genommen hat, ein Unfallrad lässt sich eben schlechter verkaufen. Und was sagt man dann dem wirklichen ebay Käufer wenn der einen anderen Zustand findet als angepriesen?
 
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... Und was sagt man dann dem wirklichen ebay Käufer wenn der einen anderen Zustand findet als angepriesen?

ist doch gar kein anderer "Zustand als angepriesen", der Schaden wurde ersetzt (60 €) und das Rad kann oder konnte repariert werden. Der Verkäufer und Eigentümer war damit doch einverstanden.
 
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ist doch gar kein anderer "Zustand als angepriesen", der Schaden wurde ersetzt (60 €) und das Rad kann oder konnte repariert werden. Der Verkäufer und Eigentümer war damit doch einverstanden.

Die Reparatur sieht aber so aus, daß das Rad zwar nun wieder funktioniert, aber verschrammt und vermackelt (Gabel und Rahmen) ist es trotzdem total...

So, ich als ebay-Käufer komme jetzt und sage: "Das Rad entspricht nicht der Beschreibung, dafür bin ich nur noch bereit 500,- € statt 900,- € zu zahlen."
Wer zahlt jetzt den Schaden von 400,- €?
 
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Die Reparatur sieht aber so aus, daß das Rad zwar nun wieder funktioniert, aber verschrammt und vermackelt (Gabel und Rahmen) ist es trotzdem total...

So, ich als ebay-Käufer komme jetzt und sage: "Das Rad entspricht nicht der Beschreibung, dafür bin ich nur noch bereit 500,- € statt 900,- € zu zahlen."
Wer zahlt jetzt den Schaden von 400,- €?

welche Aufregung :rolleyes:
Der Verkäufer hat zugestimmt, dass die Schäden mit den 60 € ersetzt sind. Wenn er in seiner Verkaufsbeschreibung Eigenschaften anpreist, die effektiv nicht gegeben sind, dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Ich würde also sagen, der Verkäufer bleibt auf dem Differenzbetrag sitzen. Er hätte den Schaden eben über die Haftpflicht des Interessenten abwickeln sollen ;)
Im Übrigen ist es ja kein neues Rad, "verschrammt und vermackelt" ist es wahrscheinlich sowieso - mehr oder weniger :p
 
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