das thema hatten wir,als wir die vers.-gesellsch. gewechselt haben. da wurden uns einige der spitzfindigkeiten erklärt.
priv. haftpflichtvers. sind für den unvorhersehbaren, unabwendbaren schadensfall ,oder so ähnlich.
indem das rad zur probefahrt überlassen wurde dürfte dies disskussionsstoff sein.