https://amp.focus.de/y/experten/anw...gb-strafbar-ist-und-was-nicht_id_8781289.html
Musst nicht alles lesen, ich kopiere mal das wichtigste
"...Äußerungen über Vermutungen und Gefühle sind kein Königsweg, um straffrei über andere herziehen zu können: Wer also zum Beispiel die Vermutung aufstellt, sein Chef sei drogenabhängig – mögen auch äußerliche Anzeichen dafür sprechen –, begeht eine üble Nachrede, wenn er den Beweis schuldig bleibt.
Auch die Äußerung als Gefühl verpackt, zum Beispiel, man habe das Gefühl, der Nachbar XY sei ein Drogendealer, ist eine strafbare Beleidigung. Allerdings darf jeder, der Gründe für einen Verdacht hat, dass jemand eine Straftat begangen hat, diese Gründe der Staatsanwaltschaft oder Polizei nennen. Allerdings können Angaben ins Blaue oder eben bloße „Vermutungen“ oder „Gefühle“ als falsche Verdächtigung strafbar sein...."
Da wäre ich mir jetzt an deiner stelle nicht so sicher dass hier so einige Aussagen dies erfüllen.
Aber keine Sorge, ich werde hier niemanden anschwärzen, schon allein weil ich nicht will dass der forenbetreiber ärger kriegt und das forum geschlossen werden muss. Ist dann immer schade wenn sowas passiert