Eisenbieger
TF Membär
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was für ein Drama, nicht zu denken an die beiden jungen Kinder
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Im Internet steht viel, wenn der Tag lang ist. Entscheidend ist doch, was ein Gericht am Ende feststellt. Und offensichtlich konnte man ihm nicht nachweisen, dass er sie absichtlich überfahren hat, sonst würde er wohl nicht so glimpflich davonkommen.Hat er sie wirklich absichtlich umgefahren? Im Internet steht nichts darüber.
Und deswegen finde ich es auch schwierig, hier irgendwelche Vergleiche anzustellen. Die Fälle Simpson und Pistorius lagen vermutlich ziemlich anders. So wie ich das verstehe, hat er jetzt einfach zugegeben, gefahren zu sein und dass seine Fahrweise ursächlich für den Tod seiner Frau war. Klingt für mich ganz stark nach sowas wie fahrlässiger Tötung. Man wird sehen, was am Ende dabei herauskommt, aber ich wäre nicht erstaunt, wenn es bei einer Bewährungsstrafe bliebe. Ohne sein Verschulden beurteilen zu können oder zu wollen, würde ich es den beiden Kindern wünschen.Anfangs schrieben die australischen Blätter, dass er sie wohl während eines Streits zu Hause vor der Tür beim Losfahren erfasst und überfahren hätte. Kann man in alle Richtungen deuten, mit und ohne Vorsatz, im Affekt, aus Versehen, Alles möglich.
Diesen Impuls kann ich grds als Vater verstehen.Ohne sein Verschulden beurteilen zu können oder zu wollen, würde ich es den beiden Kindern wünschen.
Das passiert doch jeden Tag auf den Straßen. Nur in den seltensten Fällen ergeht ein Urteil wegen eines vorsätzlichen oder eventualvorsätzlichen (bedingt vorsätzlichen) Tötungsdelikts. Üblicherweise endet es mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung; und dafür geht man in demokratischen Rechtsstaaten meist nur dann in den Knast, wenn man schon die eine oder andere einschlägige Vorstrafe auf dem Konto hat.Fest steht. Er saß am Steuer. Seine Frau wurde von ihm (nebst KfZ) überfahren. Sie starb an den Folgen des Kontakts mit dem KfZ.
Wie so etwas so passieren kann, dass am Ende der Fahrer nicht der absichtlichen Tötung überführt wird, bleibt der Beweisführung vor Gericht überlassen.
Mit der eigenen Frau in Zusammenhang mit einem Streit?Das passiert doch jeden Tag auf den Straßen.
Jeden Tag? In dieser Konstellation? Wohl eher nicht. Bzw. hoffe ich, dass nicht jeden Tag eine Frau von ihrem Mann totgefahren wird. Ob nun fahrlässig oder beabsichtigt.Das passiert doch jeden Tag auf den Straßen. Nur in den seltensten Fällen ergeht ein Urteil wegen eines vorsätzlichen oder eventualvorsätzlichen (bedingt vorsätzlichen) Tötungsdelikts. Üblicherweise endet es mit einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung; und dafür geht man in demokratischen Rechtsstaaten meist nur dann in den Knast, wenn man schon die eine oder andere einschlägige Vorstrafe auf dem Konto hat.
Nö. Aber auch da liegt es viel näher, dass er wütend und aufgebracht einfach wegfahren wollte und sie dabei erwischt hat, übersehen hat oder was auch immer. Selbst wenn er das absichtlich gemacht haben sollte (was ich weder glauben noch unterstellen will), müsste man es ihm erst einmal nachweisen, genau wie jedem anderen auch - und das ist sehr schwierig. So schwierig, dass offenbar auch die Staatsanwaltschaft die Erfolgschancen als gering einschätzte und lieber einen Deal eingegangen ist.Mit der eigenen Frau in Zusammenhang mit einem Streit?
Ob ich die eigene Frau überfahre oder eine wildfremde Person ist für die strafrechtliche Beurteilung irrelevant. Gibt leider genügend Beispiele, wo Eltern die eigenen Kinder übersehen haben.Jeden Tag? In dieser Konstellation? Wohl eher nicht. Bzw. hoffe ich, dass nicht jeden Tag eine Frau von ihrem Mann totgefahren wird. Ob nun fahrlässig oder beabsichtigt.
Alleine hier unterstellst du ihm ja schon, dass es in deinen Augen eins davon gewesen sein muss. Das ist pure Spekulation, auf Basis von ein paar Zeitungsartikeln oder Fetzen, die du hier gelesen hast. Nennt sich Vorverurteilung.Ob nun fahrlässig oder beabsichtigt.
Genau. Und den gibt es normalerweise nicht, wenn eine der beiden Seiten glaubt, mit ihrem "Maximalantrag" durchzukommen.Was feststeht ist, dass er einen Deal mit der Staatsanwaltschaft gemacht hat, weshalb die beiden schwerwiegenderen Anklagepunkte nun fallengelassen werden.
Vorverurteilung? Mach mal langsam.Alleine hier unterstellst du ihm ja schon, dass es in deinen Augen eins davon gewesen sein muss. Das ist pure Spekulation, auf Basis von ein paar Zeitungsartikeln oder Fetzen, die du hier gelesen hast. Nennt sich Vorverurteilung.
Vll hat er sie fahrlässig oder vorsätzlich umgefahren. Vll war es auch einfach nur ein beschissener Unfall.
Letzteres könnt auch in der Konstellation mit Angehörigen sicher häufiger vor als ersteres... Aber das menschliche Gehirn glaubt lieber die Geschichte mit dem Streit.
Klingt eben nach "er hätte die Gefahr erkennen müssen und nahm daher billigend inkauf, jemanden zu verletzen". Irgendwas zwischen fahrlässig und eventualvorsätzlich wird es wohl sein. Ich kenne mich mit australischem Recht aber nicht aus, den hier angeführten Tatbestand gibt es so weder in Deutschland noch in der Schweiz.Er hat laut diversen australischen und englischen News Seiten zugestimmt, wegen "Fahrens unter Herbeiführung der Wahrscheinlichkeit eines körperlichen- oder Sachschadens" verurteilt zu werden, sagt die Übersetzungs-App. Die BBC als recht neutrales Medium (gegenüber den reißerischen sonstigen Blättern wie SUN o.Ä.) zitiert das mit "Dennis's guilty plea means he has admitted to driving a car when Hoskins was in close proximity, knowing that act was likely to cause harm or being recklessly indifferent to whether it would."
Das klingt eher weniger nach einem Versehen, wenn jemand zugibt gewusst zu haben, dass er wahrscheinlich seine unmittelbar in der Nähe befindliche Frau mindestens verletzen würde.
das ist so einfach nicht richtig. ausversehen ist nicht immer fahrlässig. man kann auch jemaden überfahren ohne fahrlässig zu handeln, meist indem dem überfahrenden die volle schuld trifft (oder jemand anderen, der eine person vor n auto schubst oder sonstwas)Vorverurteilung? Mach mal langsam.
Ich bin kein Jurist, daher gibts in meiner Laienwelt nur zwei Arten von "jemanden überfahren". Mit Absicht oder aus versehen. Und zweiteres ist für mich fahrlässig. Beitrag #2464 von @Alpenmonster versteht die aktuellen Zeitungsmeldungen auch so. Wenn es keine Absicht war, wars wohl fahrlässig. Das hat mit Vorverurteilung nichts zu tun. "Fahrlässig" kann auch in Zsh mit einem Unfall stehen.
Lies bitte noch mal, was er nun vor der Staatsanwaltschaft eingeräumt hat. Nichts von meinem Geschriebenen geht darüber hinaus.
Mir ist es dennoch fremd, hier zum Selbstzweck Partei für eine Seite zu ergreifen.