usr
übt bei schönem Wetter radfahren
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Anderes Beispiel: 12V Anlagen. Das war ja in den 90ern ein heisses Eisen, mit dem man versucht hat mehr Licht aufs Fahrrad zu bringen. Es gab von B&M einen 12V Dynamo und einen 12V Lumotec Oval mit speziellen Birnchen. Das war definitiv ausserhalb jeglicher existierender Gesetztesnormen.
Aber vom KBA abgenommen mit Prüfzeichen. Ich bin ganz sicher, dass da rege Kommunikation zwischen B&M und den Behörden stattgefunden hat und es gab sowas wie eine Ausnahmegenehmigung. Das wirds wohl immer geben wenn neue Technologien zugelassen werden sollen.
Da war was, ich erinnere mich dunkel. Mag mir auch nicht so recht vorstellen dass das irgendwann auf Gesetzesebene stattgefunden hat, ich denke dass es ganz normal ist dass Gesetze solche Details dann an irgendeine Behörde delegieren. Und der Ansatz herstellerübergreifende Interoperabilität zwischen klar abgegrenzten Geräteklassen sicherzustellen war ja auch ein sehr guter, gerade auch hinsichtlich Ersatzteilversorgung.
Und da hats ein etablierter Hersteller sicherlich einfacher als ein Newcomer.
Und ein Newcomer wird sich wahrscheinlich leichter tun als ein Hersteller der jahrelang mit “Zeltstangenhalterungen“ provoziert hat. Da gab es vermutlich ein paar Tischtücher zu nähen...