AW: Anzeige wegen Sachbeschädigung
Kann aber doch in einem Zivilverfahren als Schaden aus [...] geltend gemacht werden, oder?
Grade wenn der TE noch Anzeige erstatten sollte, wäre aber dann ja wieder ein komplett neues Verfahren
Und Anhalten wäre zwar wahrscheinlich in der Tat das vernünftigste gewesen, aber dazu is jetzt eh zu spät.
Im übrigen kann nicht von dir verlangt werden bei einem Angriff auf eines deiner Rechte einfach darauf zu verzichten um beim Angreifer keinen Schaden entstehen zu lassen.
Und was ich immernochnicht verstehe ist, dass die Polizisten nach deiner Schilderung der Situation nicht schon direkt darauf angesprungen sind von wegen der Nötigung und dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr...hätten sie ja eigtl. müssen, denn sowas bedarf eigtl. (zumindest zweiteres) keiner expliziten Anzeige...
Wenn du Strafanzeige stellst, musst du deswegen grundsätzlich nicht die Anwaltskosten des Anderen übernehmen, wenn er doch freigesprochen wird. Das ist im Zivilverfahren so.
Kann aber doch in einem Zivilverfahren als Schaden aus [...] geltend gemacht werden, oder?
Grade wenn der TE noch Anzeige erstatten sollte, wäre aber dann ja wieder ein komplett neues Verfahren
Und Anhalten wäre zwar wahrscheinlich in der Tat das vernünftigste gewesen, aber dazu is jetzt eh zu spät.
Im übrigen kann nicht von dir verlangt werden bei einem Angriff auf eines deiner Rechte einfach darauf zu verzichten um beim Angreifer keinen Schaden entstehen zu lassen.
Und was ich immernochnicht verstehe ist, dass die Polizisten nach deiner Schilderung der Situation nicht schon direkt darauf angesprungen sind von wegen der Nötigung und dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr...hätten sie ja eigtl. müssen, denn sowas bedarf eigtl. (zumindest zweiteres) keiner expliziten Anzeige...