Auf dem Heimweg hat mich heute ein Autofahrer angehupt und mir bedeutet, ich solle auf dem "Radweg" fahren. Das ist genauer gesagt ein normaler Bürgersteig, der mit einer weißen Linie unterteilt ist, die im Schnitt allenfalls einen knappen Meter Platz lässt. Ein blaues Schild, das die Benützungspflicht anzeigen würde, gibt es dort schon länger nicht mehr.
Nachdem ich ihm (natürlich ohne Beleidigung) per Handzeichen (Wackeln mit dem Zeigefinger) und Kopfschütteln bedeutet habe, dass ich anderer Meinung bin, hat er nach dem Überholvorgang abgebremst, so dass ich wieder auf seine Höhe kam und danach mehrfach versucht mir dem Weg abzuschneiden und mich in die parkenden Autos zu drängen.
Irgendwann habe ich ihm dann auf die Motorhaube gehauen, worauf er dann vor mir stehen geblieben ist und mich gepackt und am Weiterfahren gehindert hat. Nach einer ganzen Zeit der "Rangelei" (die ausschließlich von ihm ausging) haben wir uns dann geeinigt, die Polizei zu rufen, was er dann auch gemacht hat. (Nachdem ich gesehen habe, dass er eine kleine Beule in der Haube hatte, wollte ich mir keine Fahrerflucht nachsagen lassen.)
Die Streife kam dann auch nach einer Zeit, hat sich die Aussagen angehört, Personalien aufgenommen, mein Kontrahent hat dann offensichtlich Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt und dann durfte ich wieder fahren.
Konkret habe ich nun ein paar Fragen an die rechtlich halbwegs bewanderten Forumsteilnehmer:
1) Ist es nun sinnvoll, sich einen Anwalt zu nehmen? Wie dürften sich (rein schätzungsweise) die Kosten relativ dazu verhalten, wenn ich keinen Anwalt nehme? Falls der Anwalt die Anzeige abwenden kann, bleibe ich trotzdem auf den Kosten sitzen?
2) Wie läuft das weitere Verfahren ab, wenn ich mir nicht sofort einen Anwalt nehme? Die Polizisten meinten, ich bekäme einen Strafbefehl und könnte mich dann nochmal zu dem Sachverhalt äußern. Im Anhörungsbogen hätte ich wohl die Möglichkeit gehabt, mich nochmal entsprechend zu äußern, aber nachdem ich dem Polizisten die Sache schon dargelegt hatte, wusste ich nicht, ob ich das tun soll und habe es gelassen.
Wie kann ich also dem zuständigen Richter, oder wer auch immer die Anzeige nun bearbeitet, klarmachen, dass ich nicht aus schlechter Laune heraus ans stehende Auto herangefahren bin, weil mir das Gesicht des Fahrers nicht gefallen hat, sondern dass ich kurz davor war, in die parkenden Autos abgedrängt zu werden und daher (sozusagen reflexhaft) nach dem Auto geschlagen habe?
Danke für's Lesen und Eure konstruktiven Tipps. Vielleicht hilft es ja auch dem einen oder anderen, in solchen Situationen (noch) adäquater zu reagieren.