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Licht am Rennrad: Die Regeln der StVZO

Der Nachteil der Befestigung des Rücklichts am Sattel oder an der Sattelstütze ist nach meiner Erfahrung, dass die Lampe immer in der Flugrichtung des Strassenschmutzes ist. Etwas seitlich versetzt z.B. an den Sattelstreben bringt hier schon eine Menge.
 
darum haben Polizei, Rettungswagen, Feuerwehr, nächtliche Ampeln etc. pp. ein Blinklicht. ;-)

Die haben blinkendes Rücklicht? Das ist mir noch gar nicht aufgefallen.

Blinklicht steht für besondere Gefahren. Polizeieinsatz, Überbreite, Baustellen, Abbieger etc. aber nicht für ganz normale Radfahrer.

Abseits der Positionierbarkeit gibt es im Straßenverkehr grundlegende Muster, z.B. vorne weiß, hinten rot. Blinken/Nichtblinken gehört ebenfalls dazu. Es ist verbunden mit bestimmten Situationen.

Ein normaler Autofahrer wird auch mit einem blinkenden Fahrrad klarkommen. Aber denke auch an die 85-jährige Oma, die bei Regen und Feierabendverkehr in der Innenstadt Auto fährt. Die wird von dem Geblinke gestresst oder verwirrt. Oder sie hält dich für eine Baustelle, die sich im Gegensatz zu dir nicht bewegt.

Eigentlich bin ich die ewig gleiche Diskussion leid und eigentlich wollte ich mich dazu gar nicht mehr äußern.

Die kurze Variante der Argumentation: Einfach an die StVO halten und dann ist alles gut.
 
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darum haben Polizei, Rettungswagen, Feuerwehr, nächtliche Ampeln etc. pp. ein Blinklicht. ;-)
Jeder, der schon hinter einem blinkenden Licht gefahren ist weiß, dass man es recht gut orten kann.
Mich nerven die blinkenden Dinger ungemein. Also mich als Radfahrer nerven die bei anderen Radfahrern.
 
Die haben blinkendes Rücklicht? Das ist mir noch gar nicht aufgefallen.

Blinklicht steht für besondere Gefahren. Polizeieinsatz, Überbreite, Baustellen, Abbieger etc. aber nicht für ganz normale deutsche Radfahrer.

Abseits der Positionierbarkeit gibt es im Straßenverkehr grundlegende Muster, z.B. vorne weiß, hinten rot. Blinken/Nichtblinken gehört ebenfalls dazu. Es ist verbunden mit bestimmten Situationen.

Ein normaler Autofahrer wird auch mit einem blinkenden Fahrrad klarkommen. Aber denke auch an die 85-jährige Oma, die bei Regen und Feierabendverkehr in der Innenstadt Auto fährt. Die wird von dem Geblinke gestresst oder verwirrt. Oder sie hält dich für eine Baustelle, die sich im Gegensatz zu dir nicht bewegt.

Eigentlich bin ich die ewig gleiche Diskussion leid und eigentlich wollte ich mich dazu gar nicht mehr äußern.

Die kurze Variante der Argumentation: Einfach an die StVO halten und dann ist alles gut.
Eigentlich geht es mir genauso wie dir, zum Thema Blinklicht wollte ich mich auch nicht mehr äussern, weil es einfach zu nichts führt. Am Ende des Tages, macht es jeder so, wie er es für richtig hält.

Als erstes habe ich deinen zweiten Satz korrigiert. Diese Blinklicht Diskussionen gibt es gefühlt nur in D, wenn ich im Ausland bin, fahren die meisten auf der Strasse mit Blinklicht. Von dem Garmin Varia z.B. gibt es zwei Versionen die Weltweite offizielle und die german Variante. Der Hintergrund ist der, dass das Blinklicht in D nur den Hoheitsfahrzeugen vorbehalten ist. Ob ein Blinklicht am Fahrrad sinnvoll ist, stand also nie zur Debatte. Aus diesem Grund ist auch ein Blinklicht am Mann/Frau erlaubt. Du kannst also die StVO einhalten und trotzdem, als Radfahrer, hinten blinken. Deine kurze Variante der Argumentation solltest du vielleicht nochmal überdenken.

Und dein Bsp. mit der 85jährigen Oma. Wenn sie einen Radfahrer mit einem kleinen, roten Blinklicht für eine Baustelle hält, wäre es vielleicht an der Zeit ihr zu sagen, dass sie besser kein Auto mehr fahren sollte.

Ich kann zu dem Thema Blinklicht nur sagen, dass jeder Radfahrer das Licht, der Tageszeit und Route entsprechend anpassen sollte. Blinklicht auf Radwegen oder bei Nachtfahrten machen für mich keinen Sinn, tagsüber, vor allem auf Landstrassen umso mehr.
 
(1) Registrieren des Objektes ("da ist irgendwas") ---> (2) Identifizierung des Objektes ("Ist ein Fahrradfahrer") ---> (3) Bewertung & Priorisierung ("Fährt auf meiner Spur. Spur ist eng. Gefahr") ---> (4) Voraussage des Vektors (Richtung, Geschwindigkeit) ---> (5) Handlung ("Ausweichen/Platz lassen/Bremsen...").

Das sind im wesentlichen die kognitiven Abläufe bei der Verarbeitung visueller Information im Verkehr. Das macht man unbewusst, mehrfach pro Sekunde, mit den verschiedenen Objekten im Sichtfeld. Das Rücklicht übernimmt hier daher im Dunklen eine wichtige, komplexe Aufgabe, da es lange das einzige ist, was ein Autofahrer vom Radfahrer sieht, lange bevor die Scheinwerfer ihn/sie erleuchten können.

Im Dunkeln verbessert Blinken lediglich Verarbeitungszeit bei (1), verlängert diese aber dafür wesentlich bei (2) und (4). Der Netto-Effekt bei alleiniger Verwendung eines Blinklichtes ist im Dunklen üblicherweise negativ im Vergleich mit Dauerlicht.
Das ist dann auch der Unterschied zum Polizei/Kranken/Feuerwehrwagen - der hat nämlich ganz normale Front-und Rücklichter, die diese Aufgabe übernehmen, das Blaulicht ist lediglich ein zusätzliches "hallo aufpassen".

Blinkende Rückleuchten nachts waren vielleicht sinnvoll in Zeiten, wo es keine lichtstarken LEDs gab und damit die Gefahr bestand, gar nicht erst nicht gesehen zu werden. Bei zu lichtschwachen Lampen ist der Netto-Effekt des Blinkens dann vielleicht noch positiv (2-5 fallen aus wenn 1 nicht sichergestellt ist).
Viel besser ist es jedoch, lichtstarke Rückleuchten zu verwenden, auch dies minimiert die initiale Reaktionszeit bei (1), ohne aber (2) und (4) zu verschlechtern. Damit diese trotz dafür nötiger ca. >50 Lumen dann nicht blenden, sollte man Punktstrahler (kleine sehr helle LEDs mit kleinem Abstrahlwinkel) vermeiden . Glücklicherweise gibt es aber mittlerweile gute flächige strahlende Lampen, seit neuestem mit COB-LED. Große Leuchtfläche + viele Lumen = Gut.

Ich selber benutze nachts ein 125 Lumen COB-LED Rücklicht, welches das Licht gleichmäßig und weitwinklig über eine ca. 9cm2 große Fläche abstrahlt (kein Punktstrahler, der würde nachts bei dieser Leuchtstärke blenden). Blendet nicht, nervt nicht und ist trotzdem mehr als sichtbar, auch im Lichtermeer der Stadt. Ein lichtstarker Frontscheinwerfer hat nachts übrigens ebenfalls einen wesentlichen Effekt auf (1), auch von hinten. Die Sigma Blaze, die für mich unverständlicherweise immer so gut bewertet wird, ist ein schwacher Punktstrahler. Ich habe die selber, nutze die aber nur als Backup (klein und lange Akkulaufzeit - verbraucht halt kaum was, da dunkel und engwinklige Abstrahlung).

Blinkende Rücklichter (und übrigens auch lichtstarke, eng abstrahlende Punktstrahler) machen aber Sinn in speziellen Situationen, z.B. Fahren auf Überlandstrecken tagsüber. Der Unterschied zur Nachtfahrt ist hier, dass es nur noch darauf ankommt, die initiale Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, die eigentlichen Schritte 2-5 finden danach mit den normalen visuellen Informationen des Fahrradfahrers statt. Und tagsüber stört das Blinken auch nicht mehr. Für solche Fahrten nutze ich selber ein Lupine Rotlicht (int. Version, ein sehr leuchtstarker Punktstrahler), je nach Strecke mit oder ohne Blinken.

Zusammenfassung:
Blinkelicht im Dunklen = eher schlecht
Blinkelicht im Hellen = u.U. gut
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst also die StVO einhalten und trotzdem, als Radfahrer, hinten blinken.
Nein, blinkende Rückleuchten sind unzulässig. Siehe §67 der StVZO.

"Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html
Und dein Bsp. mit der 85jährigen Oma. Wenn sie einen Radfahrer mit einem kleinen, roten Blinklicht für eine Baustelle hält, wäre es vielleicht an der Zeit ihr zu sagen, dass sie besser kein Auto mehr fahren sollte.
Das mag sein, wie wir alle aber wissen, passiert das nicht oft genug und Autofahrer sind eben nicht perfekt.
 
Nein, blinkende Rückleuchten sind unzulässig. Siehe §67 der StVZO.

"Blinkende Schlussleuchten sind unzulässig."

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html

Das mag sein, wie wir alle aber wissen, passiert das nicht oft genug und Autofahrer sind eben nicht perfekt.
Das stimmt nicht.

Ein Blinklicht am Körper ist keine Schlussleuchte und gilt nicht als lichttechnische Einrichtung des Fahrrads.
Man darf Blinklichter durchaus am Körper nutzen, nur irgendwo am Fahrrad darf man sie nicht anbauen, das gleiche gilt für Helmlampen.

Allerdings: wenn sie blenden, fallen sie unter die Generalklausel des §1 (2) StVO und sind damit nicht erlaubt.
 
Gestern Abend düste jemand durch die Stadt, der hatte als einziges Rücklicht einen Recht hellen Blinker abwechselnd rot und blau. Das war schon irritierend
 
Gestern Abend düste jemand durch die Stadt, der hatte als einziges Rücklicht einen Recht hellen Blinker abwechselnd rot und blau. Das war schon irritierend

Ne helle Kerze auf dem Rad. :rolleyes:

Mir kommt in der Frühschicht auf dem Radweg immer einer entgegen der sein Smartphone als "Frontlicht" benutzt. Bekloppt.
 
nope. Wer mit einem Blinklicht nicht klarkommt sollte nicht auf dieses glotzen wie ein blödes Reh oder den Führerschein abgeben.
Was für eine arrogante Aussage... Wer nicht damit klar kommt, dass du dich nicht an (wie schon oben erläutert sinnvolle) Regeln hältst, sollte den Führerschein abgeben?!

Vielleicht solltest du mal deine charakterliche Eignung, am Straßenverkehr teilzunehmen, hinterfragen.

Kenne die Antwort irgendwie schon, Schuld sind immer die anderen, richtig?
 
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