greenhornlenker
don`t worry, be happy
+1, komm heil ins Ziel
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+1, komm heil ins Ziel
Wenn es eng wird, kommen Mr Chicks und ich halt eher als geplant zurueck ins Vaterland.![]()
Ich wüsste da einen super schönen Landstrich für euch![]()
ich auch![]()
Sonst noch jemand?![]()
Las ich richtig? 5km....das wird sich noch aendern.....![]()
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Also morgens hab ich momentan noch keine Lust es auszuweiten.
Spätestens wenn der Winterpokal losgeht, schauen wir nochmal...Ach, das kommt noch....
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Tja, man könnte ja eigentlich auch ein Rad mit 400.- vom Einkommen abziehen; blöderweise vergütet mir mein Arbeitsgeber den Arbeitsweg mit dem ÖV... also wurde mir vor zwei oder drei Jahren doch tatsächlich diese läppischen 400.- als ungerechtfertigter Abzug beurteilt. Mein Argument, dass ich das Rad ja tatsächlich für den Arbeitsweg benutze, zählte nicht. Finanziell macht das kaum was aus, geärgert hatte es mich aber irgendwie schon; da tricksen unzählige dermassen bei den Spesen und Abzügen, und sowas wird dann korrigiertAusserdem könnte ich dann bei der Steuererklärung den Arbeitsweg nicht mehr "als mit dem Auto gefahren" abziehen. Dadurch würde sich das steuerbare Einkommen um schlappe 8500 Euro erhöhen und das muss nicht sein.
- Kann weiterhin in der Steuererklärung die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit geltend gemacht werden?
- Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG). Während bei der Stellung eines Firmen-PKW dieser Anfahrtsweg zunächst zusätzlich mit 0,03 %/km/Monat vom Listenpreis versteuert werden muss, ist dies beim Dienstrad bereits mit 1 % vom Listenpreis (UVP) pauschal abgegolten. Bitte beachten Sie: Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) werden als Kleinkraftrad klassifiziert und müssen daher ebenfalls mit 0,03 %/km/Monat vom UVP (analog Dienstwagen) versteuert werden. Die Entfernungspauschale kann jedoch auch bei S-Pedelecs geltend gemacht werden.