• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Unfall auf dem Radweg mit Fußgängerin

Leucht-turm

Neuer Benutzer
Registriert
23 Dezember 2011
Beiträge
20
Reaktionspunkte
3
Ort
Rostock
Guten Abent,

mich hat es gestern auch erwischt Zusammenstoß mit einer Fußgängerin auf dem Radweg.
Kurz zum Hergang Sie stand mit Mann und dem Kind ca. 2,5m-3m rechts neben dem Radweg im Wald, ich hatte erst so meine 5-6 Km hinter mir(wollte eigentlich 80-90km fahren) und war noch nicht in Höchstform und fuhr so 22km/h-27km/h(laut edge 705).Als ich ca.6-10m vor Ihr war (Sie stand mit dem Rücken zu mir) drehte Sie sich und lief schnell (zu Parkplatz über Trampelpfad) los und versuchte den Radweg zu Queren ohne sich zu vergewissern ob der Radweg gefahrlos zu überqureren sei.
So stieß ich mit Ihr zusammen, trotz rufen und sofort eingeleiteter Notbremsung mit Ausweichmanöver
war der Zusammenstoß nicht zu vermeiden. Geschwindigkeit unmittelbar vor dem Unfall laut edge 705
22km/h(Körperlich ging es Ihr und mir nach dem Unfall gut)
Also bis dahin keine Körperlichen Schäden bei Ihr und mir ( Tapete am rechten Knie und dem linken Schulterblatt in der Größe eines 2€ Stückes ab )
Er erkundigte sich bei Ihr und im anschluß bei mir ob alles in Ordnung sei, als ich sagte Ja meinte Er Schönen Tag noch und wollte mit seiner Familie in den nahe gelegenen ZOO.
Ich meinte so schnell geht das nicht, wir müssten noch die Personalien austauschen.
Da zog er seinen Dienstausweis POLIZEI aus der Tasche und verlangte nach dem Personalausweis den ich im dann zeigte. Darauf sagte ich das bei dem Rad erheblicher Sachschaden entstanden sei den ich ersetzt haben möchte.Darauf folgte ein versuch mich einzuschüchtern, ich wäre meine Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen.
Kurzum rief er dann die POLIZEI als Er mehrte das das mit dem einschüchtern nicht zieht.

Schäden am Rad und dessen Zubehör

Radhelm( innen ein rippe gebrochen )
Garmin edge 705 Gehäuse,-Glas ,Display+ Halterung
Schaltwerk+Schaltauge?
Ergo rechts
Lenker?
Laufrad leichter Seitenschlag

Rad geht Montag erst mal zum Örtlichen für den Kostenvoranschlag und Reperatur.
Wie mach ich meine Ansprüche am besten geltend.
Welch Erfahrung habt Ihr mit den Haftpflichtversicherung gemacht und deren Zahlungsmoral.

MfG Leucht-turm
 
Rad geht Montag erst mal zum Örtlichen für den Kostenvoranschlag und Reperatur.
Wie mach ich meine Ansprüche am besten geltend.
Tun dir einen Gefallen und geh zum Anwalt. Allein schon, weil Versicherungen gerne bescheißen. Nebenbei noch, weil King Louie sich bestimmt ans gepisst fühlt.
 
Zum Rad: Würde erst den Kostenvoranschlag machen, auf die Bestätigung der Versicherung warten und das Rad dann erst Reparieren lassen. Kommt auf die höhe des Schadens an aber in manchen Fällen will die Versicherung das Rad sehen.
Da du Rechtschutz Versichert bist und deine Unfall Gegnerin/ ihr Mann nicht gerade kooperations bereit scheint könnte man auch einen Anwalt nehmen. Hast du evtl. Zeugen für den Unfall, so wie du den Typen beschreibst könnten die Versuchen da noch etwas zu drehen.

Gute Besserung und Viel Glück!
 
Anwalt, Anwalt, Anwalt. Ich hab meinen Schaden im Sommer zwar ohne geregelt bekommen, bin aber auf einigen kleineren Posten sitzengeblieben, habe mehrmals erinnern müssen und bin bei eindeutiger Schuldlage (Autofahrer biegt ohne zu schauen über benutzungspflichtigen, rot markierten Radweg ab und (voll-)bremst unvermittelt exakt so, dass er in voller Breite des Radwegs stehenbleibt und keine Ausweichmöglichkeit mehr bleibt), mit OWi-Anzeige der aufnehmenden Polizisten ggü Unfallgegner und mit Zeugen erst nach 9 Monaten zu meinem Geld gekommen.

Sagte ich schon: Anwalt?
 
Das mit der Sorgfaltspflicht (ob das nun so heißt, sei mal dahingestellt) ist nicht ganz unbegründet. Der Fußgänger ist nun mal der schwächere Teilnehmer. Da hast du also eigentlich auch deinen Anteil dran.

Klar war das fahrlässig, dass sie da einfach losrennt, aber die Autofahrer regen sich ja auch ständig auf, sie würden Schuld kriegen, weil der "blöde Radfahrer" eben der Schwächere sei usw.

Gehört alles zum Thema defensives Fahren und mit Fehlern anderer rechnen - war das nicht §1 StVO?

Bevor wir uns missverstehen. Ich sehe die Sachlage genauso ^^ Anwalt und gut ist. Wollte halt nur zu bedenken geben, dass eventuell auch was zurückkommt.
Ansonsten gute Besserung. :)
 
Ich glaube auch, dass das wenn nicht ohne Teilschuld zuende geht. Sicherlich ist insbesondere bei Kindern und Hunden das Tempo deutlich zu reduzieren, aber auch erwachsene Fußgänger muss man eher vorsichtig passieren. Ich kann jetzt natürlich nicht sagen, wie das da vorort genau aussieht und will auch nicht ausschließen, dass die Gegebenheiten dort so sein können, dass so eine Situation erst durch das Verhalten der Fußgängerin unvermeidbar war, aber ob es im Streitfall wirklich eine Ortsbegehung geben wird, steht auch auf einem anderen Blatt, auf dem Papier steht erstmal deine ungefähre Fahrgeschwindigkeit und eine umgefahrene Fußgängerin. Wenn du verstehst, worauf ich hinaus will .... so ohne Details betrachtet werden die meisten wohl dazu neigen dem Radfahrer auch einen Teil anzulasten.

Was ich noch ein wenig schwer vorzustellen finde .... du hast die Fußgängerin gesehen, wie sie 3 Meter neben dem Radweg stand. Irgendwann muss es doch einen Punkt gegeben haben, wo sie sich dem Radweg genähert hat, ihr Verhalten unklar und schwer abzuschätzen war. Ab da hättest du ja quasi schon die innerlichen Alarmglocken klingeln hören müssen.
 
Was ich noch ein wenig schwer vorzustellen finde .... du hast die Fußgängerin gesehen, wie sie 3 Meter neben dem Radweg stand. Irgendwann muss es doch einen Punkt gegeben haben, wo sie sich dem Radweg genähert hat, ihr Verhalten unklar und schwer abzuschätzen war. Ab da hättest du ja quasi schon die innerlichen Alarmglocken klingeln hören müssen.

ich bin wie gesagt ca. 22km/h laut Edge 705 gefahren, hab aber inzwischen festgestellt das die Letzten ca. 20-30m vor den Zusammenstoß nicht in den Speicher geschrieben würden.
Morgen habe ich die Kostenübernahmeerklärung von der Rechtsschutz im Postkasten.
 
Dass du etwa 22 km/h gefahren bist, das ist mir nach deiner Beschreibung klar. Unklar ist nur, wie sich diese Dame nach deiner Sichtung quasi unbemerkt auf den Radweg schmeißen konnte. Wenn sie aus der beschriebenen Position von 3 Metern spontan auf den Weg gerannt ist, dann hättest du ja sicher noch rufen können, oder bremsen, oder gescheit ausweichen. Die drei Möglichkeiten scheinen ja nach deiner Beschreibung nicht mehr möglich gewesen zu sein. Und da fragt man sich dann halt, ob du vielleicht doch relativ unachtsam weitergefahren bist, obwohl nicht ganz klar war, wie sich die Person verhalten wird, die sich da dem Radweg nähert.

Ich will hier jetzt nicht gegen dich argumentieren. Probiere letztlich nur die andere Seite darzustellen, die dir in einer rechtlichen Auseinandersetzung sicherlich entgegenschlagen wird. Dazu dann noch ein Polizeitbeamter als Zeuge. Du quasi ohne Zeugen. Das wird ein schweres Ding. Waren denn keine neutralen Zeugen dort am Unfallort? Das würde dir vermutlich erheblich weiterhelfen.

Viel Glück erstmal.
 
Lass bitte bei allen Äußerungen die Angaben zur gefahrenen Geschwindigkeit ( egal was Dein Edge gespeichert hat oder nicht ) weg, die hier von Dir genannten Geschwindigkeiten könnten Dir zum Nachteil ( angepaßte Geschwindigkeit ) ausgelegt werden.;)

Mich hat 2009 ein Maserati vom Radweg geputzt, erstes Argument der gegnerischen Versicherung hinsichtlich einer Mitschuld war eine von mir evtl. nicht angepaßte Geschwindigkeit auf dem Radweg.:mad:

07-08-09_1158.jpg
 
Lass bitte bei allen Äußerungen die Angaben zur gefahrenen Geschwindigkeit ( egal was Dein Edge gespeichert hat oder nicht ) weg, die hier von Dir genannten Geschwindigkeiten könnten Dir zum Nachteil ( angepaßte Geschwindigkeit ) ausgelegt werden.

Das sehe ich auch so. Erst wenn Dir vorgeworfen wird, Du wärest wahrscheinlich (alle Rennradfahrer können schliesslich vollkommen unabhängig von Topologie oder Windverhältnissen immer schneller als 40 km/h fahren!) schneller als z.B. 30 km/h gefahren, und deshalb träfe Dich eine Mitschuld, kannst Du ja noch die dann entlastend wirkende Garmin-Datei aus dem Hut zaubern. In der Tat könnte es sein, dass abhängig von den örtlichen Gegebenheiten auch 22 km/h schon unverantwortlich zu schnell wäre.
 
Danke, selbstverständlich Topografie, aber Topologie hat auch eine schöne Bedeutung die hier allerdings etwas sinnentleert wirkt ;-)
 
Was ich noch ein wenig schwer vorzustellen finde .... du hast die Fußgängerin gesehen, wie sie 3 Meter neben dem Radweg stand. Irgendwann muss es doch einen Punkt gegeben haben, wo sie sich dem Radweg genähert hat, ihr Verhalten unklar und schwer abzuschätzen war. Ab da hättest du ja quasi schon die innerlichen Alarmglocken klingeln hören müssen.

Ihr fällt ein, dass sie etwas im Auto vergessen hat. Sie will rasch zurück laufen und verlässt sich dabei wie viele Fussgänger auf ihr Gehör. Für die 3 Meter braucht sie vielleicht eine Sekunde und dann steht sie schon auf dem Radweg.

Eine halbe Sekunde brauchst du selber um das zu erkennen, zu schreien und mit Bremsen anzufangen. Nach einer weiteren halben Sekunde reagiert sie vielleicht auf deinen Schrei, guckt in deine Richtung und sieht gerade noch, wie du bremsend in sie rein fährst. :rolleyes:

Die Bremszeit liegt bei 20km/h und einer Verzögerung von 5m/s^2 schon bei über einer Sekunde.
 
na, drei Meter sind viel, Erwachsene drei Meter neben einem Radweg sind in meinen Augen kein Grund sich Gedanken machen zu müssen und vorbeugend abzubremsen. Oft sind Rad- und Fußweg direkt nebeneinander, wenn man bei drei Metern schon langsam machen muss, muss man dann hier bei Fußgängern absteigen und schieben? Wie ist das auf den von uns allen so gehassten Wegen, wo man direkt an Ein- und Ausfahrten vorbei fahren muss, auch hier dürfte man dann sicher nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren, der Radweg wäre ad absurdum geführt, Schrittgeschwindigkeit erreichen ja auch Fußgänger.
Würde ein Radfahrer auf einem Gehweg einen Fußgänger anfahren, es gäbe sofort riesiges Geschrei, der Radfahrer hat da selbstverständlich nichts zu suchen. Springt der Fußgänger auf einen Radweg, dann ist der Radfahrer zu schnell, springt der Fußgänger auf eine Straße, dann ist der Autofahrer nicht zu schnell.
Dem TE/Unfalloper alles Gute, vor allem Gerechtigkeit, das wäre in meinen Augen ganz klar 100% Schuld beim Fußgänger.
 
Zurück