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Unfall auf Mallorca und EU enttäuscht total

Odji

Nippelspanner
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Hallo zusammen,
ich möchte hier mal einen Fall schildern, der mir vor zwei Jahren auf Mallorca passiert ist und der mich fassungslos macht.
Also...
Ich fuhr mit einigen Freunden durch die Berge. Wir fuhren gerade die Küstenstraße bergauf als uns in einer starken Linkskurve zwei Radfahrer entgegenkamen - und zwar auf unserer Spur. Sie hatten sich beim Bergabfahren total verschätzt und waren in der Haarnadelkurve auf die Gegenfahrbahn geraten. Der erste Fahrer kam gerade so zwischen meinem Nebenmann und mir durch, seine Begleiterin hinter ihm, kollidierte frontal mit mir. Zum Glück hab ich mir bis auf einen Cut im Gesicht nicht viel getan. Ein bisschen Material ging zu Bruch, während die Unfallgegnerin Kopfverletzungen davon getragen hat und wir auch sofort einen Krankenwagen riefen. Soweit so gut.
Ganz klar trug ich keine Schuld an dem Unfall und daher dachte ich, dass ich recht einfach zu meinem Recht komme und mein kaputtes Material (Laufrad, Trikot, Brille etc.) ersetzt bekomme und ein bisschen Schmerzensgeld. Zumal zig Zeugen den Unfall beobachtet hatten und einstimmiger Meinung waren. Weit gefehlt.
Mein Rechtsanwalt sagte mir gleich, dass der Fall schwierig sein würde. Die Unfallgegnerin ist Belgierin, ich Deutscher und das ganze ist in Spanien passiert. Es war also unklar, wo überhaupt der Gerichtsstand ist und wo ich mir einen Rechtsanwalt nehmen sollte. Die Dame entpuppte sich dann auch als äußerst unsympathisch und gab meinem Rechtsanwalt erstmal zu verstehen, dass sie die Schuld nicht trage, sondern ihr Vordermann, dem sie blindlings gefolgt ist. Dessen Versicherung weigerte sich logischerweise. Klarer Fall von absichtlicher Verwirrung um den Fall für mich so kompliziert wie möglich zu machen. Es ging noch eine Weile hin und her und gipfelte in einer Mail der Dame, dass ich doch Ruhe geben soll, da sie ja schließlich die schwereren Verletzungen davontrug und ihre Vereinskollegen gesehen hätten, dass ich mit unangepasster Fahrweise unterwegs war (bei 7% Steigung???) und somit nichts dafür getan hätte, den Unfall zu vermeiden. Außerdem hätte man es veräsumt, die Polizei zu rufen. OK, das war natürlich vollkommer Unsinn, denn die Haarnadelkurve war für Nachfolgende nicht einsehbar und ich fuhr tatsächlich ganz "normal" auf der rechten Seite. Und als sie so in ihrem Blut lag, war uns eher danach, ganz schnell einen Krankenwagen zu rufen anstatt erstmal die Polizei in die Berge kommen zu lassen, um den Unfall aufzunehmen.

Letzendlich sagte mir mein Rechtsanwalt noch einmal, dass ich wohl kaum eine Chance hätte. Ähnliches gab man mir auch bei der Rechtsberatung des ADAC zu verstehen.
Was mich total wütend macht (neben dem ekelhaften Verhalten der Dame an sich), ist die Tatsache, dass immer alle von der tollen EU reden, in der es quasi keine Grenzen mehr gibt, man in einem solchen Fall aber in die Röhre guckt und hoffnungslos verloren ist. Was, wenn ich jetzt einen großen körperlichen oder materiellen Schaden erlitten hätte? Würde ich dann ebenfalls selbst dafür aufkommen müssen?
Was haltet Ihr davon? Ich würde gern mal Eure Meinung dazu hören und vielleicht gibt es ja jemanden, der vielleicht Ähnliches erlebt hat und mir einen Tipp geben kann, wie ich doch noch eine Lösung finden kann.

Danke und Gruß...
Odji
 
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Ich verstehe, dass du sauer bist, aber die EU trifft daran keine Schuld, schliesslich haben die beteiligten Nationen ihre judikative Selbstständigkeit behalten. Alle Rechtsstreitigkeiten mit Ausländern sind schwierig, zumal wenn sie auch noch in einem Drittland wie hier geschehen passieren.
Was das Verhalten deiner Unfallgegnerin angeht, das verwundert nicht. Häufig ist vor Ort alles klar, dann kommt der Rechtsanwalt dazu und auf einmal entsteht eine vollkommen verdrehte Situation wo man sich fragt, wer hier welche Drogen genommen hat. Ich kann jedem egal in welchem Land nur raten immer die Polizei hinzu zu ziehen. Ohne deren Protokoll wird's sowieso schwer eigene Interessen durch zu drücken.
Betrachte das als Lehrgeld, so übel das auch für dich sein mag.
 
Was hat das mit der EU zu tun.
Genau so hätte es auch ablaufen können wenn Du im Schwarzwald mit einer Deutschen Kollidiert wärst.
Naja, eher nicht. Da hätte ich dann klagen können und der Gerichtsstand wäre klar gewesen und dir RS Versicherung hätte übernommen. In diesem Fall kann ich eventuell auch klagen, es entstehen aber, lt. RA auf jeden Fall Kosten, auf denen ich evtl. sitzen bleibe, da keine Rechtsschutzverischerung das übernimmt. Die Verhandlung wäre dann auf jeden Fall irgendwo im Ausland. Das lohnt halt nicht.
 
Ja, Du hättest bei einem Unfall im Schwarzwald einfacher klagen können. Wenn die zwei aber dann behaupten, dass Du z.B. die Kurve geschnitten hattest oder der Zusammenstoß auf ihrer Fahrspur war......
Ohne polizeiliche Unfallaufnahme ist das selten einfach, da, wie bereits weiter oben erwähnt, mit Abstand zum Unfall, die Einsicht an der eigenen Schuld schwindet. Vor allem wenn ein RA und Freunde einen darin bestärken.
Dazu kommt, dass mit der Zeit die Detailerinnerung schwindet. Wenn sich dann nach zig Wochen 1-2 Zeugen in der Vernehmung vertun oder aussagen, dass sie sich nicht mehr sooooo sicher sind.......

Ich kann verstehen, dass Dir/Euch andere Dinge durch den Kopf gingen als die Polizei zu rufen oder zumindest die Lage der Räder abzukreiden und zu fotografieren. Leider ist dann oft das Ergebnis so, wie Deins jetzt.
Sehr ärgerlich, aber hak es ab, zumal Du keine bleibenden Schäden davon getragen hast.
 
Zuletzt bearbeitet:
Manches macht einen fassungslos und sprachlos, keine Frage. Aber es ist, wie es ist. Der Aufwand eine Rechtsstreites wäre riesig, der Ausgang mehr als offen. Deine Chancen tendeziell überschaubar, wenn sogar ein RA das meint. Danke dem lieben Gott, dass nichts wirklich Ernstes passiert ist, fahre weiter mit offenen Augen und ruf die Polizei, wenn dir wieder so etwas passiert.
 
Na ja, Kontakt mit der Polizei im fremdsprachigen Ausland ist auch nicht so einfach. Ich hatte einmal im Elsass einen Sturz auf einer Ölspur mit Beckenfraktur. Danach das ganze Brimborium mit Sanis + Feuerwehr + Polizei (von einem Anwohner gerufen). Ich könnte jetzt nicht behaupten, dass ich richtig verstanden hätte, was die alle von mir wissen wollten, und umgekehrt. Und das war im deutsch-französischen Grenzgebiet ohne direkten Unfallgegner. Ich glaube kaum, dass spanische Polizisten deutsch sprechen. Wenn dein Unfallgegner spanisch spricht und du nicht, hast du auch bei der polizeilichen Unfallaufnahme schlechte Karten. :rolleyes: Was macht man denn in so einem Fall? Gibt es ein Recht auf einen Dolmetscher? Botschaft kontaktieren? :oops:
 
In diesem Fall war es nicht die Frage, die Polizei zu rufen, da die Frau schwere Kopfverletzungen hatte und stark blutete. Krankenwagen war demnach extrem wichtig in diesem Moment. Und der Fall schien ja auch völlig klar. Hatte ja auch ein halbes Dutzend Zeugen. Dass es so endet, hätte ich nie gedacht.

Vielleicht interessant für alle, die auf Malle Radfahren - falls mal was ähnliches passiert: Hier die Beschreibung der Rechtslage vom ADAC:

"Da sich der Unfall hier in Spanien ereignet hat, ist für die Bewertung der Haftungsfrage sowie hinsichtlicher erstattungsfähigen Schadenersatzpositionen und der Schmerzensgeldbemessung spanisches Recht anwendbar. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist hier direkt gegenüber der Anspruchsgegnerin vorzunehmen, da in derartigen Fällen - anders als bei Kfz-Unfällen - kein Direktanspruch gegenüber einer eventuellen Haftpflichtversicherung der Unfallgegnerin besteht. Die außergerichtliche Geltendmachung gegenüber dem deutschen Regulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung und eine Klage in Deutschland am Wohnsitz des Geschädigten kommt nur bei Kfz-Unfällen innerhalb der EU in Betracht, da dann die Bestimmungen der sog. KH-Richtlinie greifen. Dies ist bei Fahrradunfällen ohne Kfz-Beteiligung nicht der Fall.
Bleibt die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen fruchtlos, bleibt letztlich nur die gerichtliche Weiterverfolgung mittels Klage. Da hier die KH-Richtlinie, wie dargestellt, nicht anwendbar ist, müsste eine Klage in Belgien am Wohnsitz der Beklagten eingereicht werden. Sofern das spanische Recht einen Gerichtsstand am Unfallort vorsieht, käme auch eine Klage in Spanien in Betracht.
Da hier offensichtlich bereits die Haftungsfrage streitig ist und es zudem auf Detailkenntnisse des spanischen Schadenersatz- und Prozessrechts und der dortigen Rechtsprechung ankommt, über die regelmäßig nur ein spanischer Rechtsanwalt verfügt, dürfte es hier empfehlenswert sein, sich zur weiteren Klärung der Rechtslage (und im Falle einer Klage in Spanien ggf. Vertretung) nach Maßgabe des beigefügten Merkblatts an einen ADAC-Vertrauensanwalt in Spanien zu wenden. Kontaktdaten von ADAC Vertrauensanwälten in Spanien finden Sie unter www.adac.de. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Kosten für die Einschaltung eines spanischen Rechtsanwalts nicht im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft vom ADAC übernommen werden können, sondern von Ihnen selbst zu tragen wären, sofern Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, die für derartige Kosten aufkommt. Bitte wenden Sie sich daher diesbezüglich an Ihre Rechtsschutzversicherung."
 
Odji, wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, die im Ausland einspringt. Kann da weder der ADAC noch die EU was für :-)
 
Odji, wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, die im Ausland einspringt. Kann da weder der ADAC noch die EU was für :)
Hab ich mich über den ADAC beschwert? Ich wollte nur nochmal allgemein über die Rechtslage informieren, weil die meisten, die auf Mallorca radfahren, sich ganz sicher darüber noch keine Gedanken gemacht haben.
 
Hab ich mich über den ADAC beschwert? Ich wollte nur nochmal allgemein über die Rechtslage informieren, weil die meisten, die auf Mallorca radfahren, sich ganz sicher darüber noch keine Gedanken gemacht haben.
So habe ich das verstanden und finde dies auch sehr interressant. Da ich selber des öfteren auf der Insel radle werde ich meine RSV daraufhin prüfen.
Danke für den ADAC Text!
 
Hab ich mich über den ADAC beschwert? Ich wollte nur nochmal allgemein über die Rechtslage informieren, weil die meisten, die auf Mallorca radfahren, sich ganz sicher darüber noch keine Gedanken gemacht haben.
Naja, laut Threadtitel nörgelst Du da etwas über die EU und dass sie Dir nichts nützt. Die EU hat immerhin verordnet, dass Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen (wie das Beschädigen Deiner Epidermis und Deines Eigentums) nach dem Recht des Staates zu beurteilen sind, in dem diese Handlung stattgefunden hat. Weiterhin hat die EU verordnet, dass Du hier die Schädigeren an ihrem Wohnsitz in Belgien verklagen kannst oder alternativ (Deine Wahl) am Ort der unerlaubten Handlung, vermutlich Gericht in Palma de Mallorca. Ob die nationalen Rechte Spaniens und Belgiens vor Vereinheitlichung durch die EU zu selben Ergebnis gekommen wären, weiß ich nicht. Vielleicht hättest Du die selbe Klarheit gehabt, vielleicht auch nicht. Ob die Klage wegen ein paar Euro Fahrradzubehör sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn's um richtig Geld geht, sind aber jedenfalls diese Punkte geklärt. Das ist schon mal was.

Im Übrigen - ja, man muss sich schon klarmachen, dass Radsport Risiken hat und sich gegen Alles absichern, dessen Folgen man nicht mehr stemmen könnte. Man muss sich aber auch klarmachen, dass man nicht jeden Schaden ersetzt bekommt. Es gibt das "allgemeine Lebensrisiko" und durchaus auch Schäden, auf denen man nach Recht und Gesetz ganz oder teilweise sitzen bleibt.
 
Also ich mach's mal anders, und bedanke mich für den Beitrag. Sehr lehrreich. Man macht sich schon hier und da mal Gedanken, "wie es wohl wäre wenn", und dass es sicherlich kompliziert werden könnte.. aber interessant, zu sehen, dass es tatsächlich so kommt. Für Autofahrer scheint ja so Einiges geregelt zu sein, aber dann schien der EU die Gurkenkrümmung wieder wichtiger zu sein.

Ich habe im Dezember von meiner Urlaubs-Hinfahrt nach Frankreich 3 rechtlich einwandfrei formulierte Bußgeldbescheide von dort bekommen, 2 km/h, 2 km/h, und 5 Km/h Überschreitung, machte 3 x 50-180 Euro, je nachdem, wann man bezahlt. Auch das ist mittlerweile also gut geregelt.

Hürz-Bike-Versicherung, Private Unfallversicherung, Reisekrankenkosten.. habe ich auf Malle alles, aber ich möchte nicht wissen, was passiert, wenn man, wie Du schon schriebst, mal nen Klopper wie Rentenansprüche durchsetzen müsste..
 
Du könntest einen deutsch- oder notfalls englischsprachigen belgischen Anwalt suchen, der eine Zahlungsklage in Belgien erhebt, falls du die Anschrift der Unfallgegnerin kennst und einen vertretungsbereiten Anwalt dort findest. Genügend Zeugen hast du offenbar, die könnten vom belgischen Gericht geladen werden und eine Aussage dort tätigen. Ist natürlich viel Aufwand angesichts des vermutlich recht geringen Schadens (gebrauchtes Laufrad, minimales Schmerzensgeld, Schadenshöhe insg. ca. 800,00?).
 
aber dann schien der EU die Gurkenkrümmung wieder wichtiger zu sein.

Kurzes Einhaken meinerseits. Sorry, OT.

1. Mythos Gurkenkrümmung. Nicht "die EU" (was ist das? - U. a. Gewählte Repräsentanten des jeweiligen Mitgliedstaates plus Kommissare, die von gewählten Repräsentanten der Mitgliedstaaten bestimmt werden) hat das so gewollt; nein - die Lebensmittelindustrie hat auf gerade Gurken, ob der besseren Verpackungs- und Darbietungsmöglichkeiten im Laden bestanden und in den einzelnen Mitgliedstaaten längst vor der EU-Norm teils in den 60ern für entsprechende nationale Gesetze gesorgt.

Fun Fact: Als die EU-KOM den Unsinn (zugunsten der krummen Gurken, die nur weggeschmissen wurden) 2007 abschaffen wollte, stellten sich die Gurkennorm-Fans der einzelnen Mitgliedstaaten (u.a. Deutschland, Österreich, Ungarn, etc.) gegen den Vorstoß der KOM. 2009 fiel dennoch der Gurkenstandard und weitere Standards für 25 Obst- und Gemüsesorten.
 
Komm, dieses EU-Bashing ist zwar modern, aber hier Unfug. Ok, es gibt eine Sonderregelung für Autounfälle, das ist aber auch sinnvoll, weil da die Schäden häufig und oft groß sind. Die Geldmenge, die wegen Radunfällen umgewälzt wird, ist erfreulicherweise so viel kleiner, dass da noch niemand auf die Idee kam, es gesondert regeln zu müssen. Also fällt man in das ganz allgemeine Recht, das die EU hier gesetzt hat, und gut ist. Es käme auch niemand auf die Idee, Sonderregelungen für Schäden an Fußgängern durch andere Fußgänger oder sowas zu schaffen. Wenn der TE auf Schadenersatz klagen will, weiß er dank EU genau, wo er das tun kann und in welche Gesetzbücher das Gericht zu schauen hat. Den Prozess ersparen und das Geld gleich überweisen kann sie ihm nicht.

Edit: Ich finde die Regelung, hier nicht in D klagen zu können, übrigens auch gut. Falls ich mal einem Finnen auf Malle einen Kratzer ins Rad mache, hätte ich auch keine Lust, mich in Turku auf Finnisch verklagen lassen zu müssen.
 
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