Besonders lustig wird es für Radler ja, wenn Baustellen ausgeschildert werden sollen. Heute erst wieder etwas Spaß gehabt - Baustelle in der Fahrbahnmitte, die Restfahrbahn ist etwa 1,5 Meter breit, sodass jedes Kraftfahrzeug (illegal) über den Radstreifen ausweicht. an sich bestimmt tolerierbar, aber nicht wenn die Nulpe nach rechts zieht, wenn ich gleichauf mit ihm bin. Ich konnte zum Glück ausweichen.
Hier noch ein paar andere "interessante" Radverkehrsführungen, bei einigen bin ich mir bezüglich der Rechtslage nicht wirklich sicher:
1.) Bunte Schildersammlung, der gemeinsame Fuß- und "Radweg", welchen man ja scheinbar nur schiebend erreicht, ist übrigens an der engsten Stelle gerade einmal 70 cm breit, ein Viertel der vorgeschriebenen Breite.
2.) Unglaublich miese Baustellenumfahrung und dann auch noch mit "Radfahrer-absteigen"-Schild, welches erstens eh schon egal ist und zweitens allein ohne Hauptzeichen sowieso ungültig ist.
3.) Wir beenden einfach mal einen Radweg, wo gar keiner war. Danach kommt übrigens eine meiner Lieblingsstrecken, ein unzumutbarer (juristisch gesehen) anderer Radweg, auf welchen ich gerne einmal gehupt werden soll.
4.) Preisfrage: Welche Ampel gilt für mich als Fahrbahnnutzer?
a) die Fahrbahnampel
b) die Bettel-Fahrradampel des freigegebenen Fußweges, welche eigentlich immer rot ist, sodass ich auch bei grüner Fahrbahnampel auf der Straße stehen bleiben müsste und warten darf, bis zufällig die Ampel umspringt
c) die Fußgängerampel
Dazu noch StVO §37 (6): Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.
Antwort: Sofern die 46. Änderungsfassung der StVO in Kraft getreten ist, die Fahrbahnampel. Wenn dies aufgrund einer Aussage des Herrn Ramsauers nicht der Fall sein sollte, tritt b) in Kraft.