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Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Wenn ich keine solchen Überaschungen erleben will meide ich Radwege. Von der Sorte gibt es bei mir auch einige. Wenn ich mit dem Crossrad unterwegs bin ist mir so ein Weg aber ganz lieb.
 
Oft sind Radwege ganz prima. Nur sind die Enden oft nicht richtig mit dem Rest des Wegenetzes verknotet. Hier eines der harmloseren Dinge.
Was soll man da machen, laut StVO? Bürgersteig, Busspur kreuzen, Busspur, schieben?
 
Was soll man da machen, laut StVO? Bürgersteig, Busspur kreuzen, Busspur, schieben?

Die Busspur müsste hier wohl für den Radverkehr freigegeben werden.

Siehe ADFC:
"Die Anlage von Busspuren am rechten Straßenrand darf nicht dazu führen, dass die Radfahrer 'eingeklemmt' zwischen der Busspur und dem Kfz-Verkehr fahren müssten. Deshalb gilt für Bussonderspuren:
  • Wenn es keine baulichen Radwege oder Radfahrstreifen gibt, dann muss der Busstreifen für den Radverkehr freigegeben werden.
  • Andernfalls darf kein Busstreifen eingerichtet werden.
  • Siehe VwV-StVO, Randnummer 6"
 
Die Busspur müsste hier wohl für den Radverkehr freigegeben werden.
Müsste...
Genau wegen solcher Beispiele bin ich erstmal immer gegen Radwege. Die wirklich gut gemachten (und selbst die gut gemeinten)sind einfach zu selten. Meist gehts in Deutschland einfach darum, dass der Kraftfahrzeugverkehr fließen soll, da ist dann jedes Mittel recht.
Da ich mich morgen Zwecks Beschwerden bei der Stadt eh mal wieder auf den Weg mache (wohl gemerkt, nur die besten Beispiele landen bei der Stadt, sieben Anträge werden das trotzdem mal wieder, auf nur 3 Straßen...)lade ich die Bilder glaube ich mal hoch.
 
Da ich mich morgen Zwecks Beschwerden bei der Stadt eh mal wieder auf den Weg mache (wohl gemerkt, nur die besten Beispiele landen bei der Stadt, sieben Anträge werden das trotzdem mal wieder, auf nur 3 Straßen...)lade ich die Bilder glaube ich mal hoch.
Mach mal,kann man vielleicht von profitieren...
 
Die Ausschilderung für den Nicht-Motorisierten Verkehr in Frankfurt ist bestenfalls als "schlampig" zu bezeichnen. Wer es mit den Verantwortlichen nicht so gut meint, kommt leicht zu der Vermutung, dass den Radfahrern das radeln verleidet werden soll - oder noch schlimmer: das Radfahrer den Autos gezielt zum Kaputtfahren vor die Motorhaube geführt werden sollen (Beispiele 1-3). Nur mal die Beispiele von meinem täglichen Arbeitsweg (Ausnahme Beispiel 2, das liegt nicht auf meinem Arbeitsweg):

  1. linksseitig benutzungsfreier (darf es das nach StVO überhaupt geben? ich kenne eigentlich nur eine Benutzungspflicht, die gibt es für den Weg aber nicht, braucht es auch nicht, weil es einen rechtseitigen Radweg gibt, über den aber eine Brücke nicht oder nur schlecht zu erreichen ist) und sogar als Radwegverbindung ausgewiesener Radweg, für den die entsprechenden Schilderzusätze (Fahrradsymbol mit zwei Pfeilen drunter) an allen Einmündungen (darunter eine Ausfahrt einer Schnellstraße) fehlen - nur für die Radler, die den Weg rechtsseitig benutzen, gibt es einen Hinweis auf den radelnden Gegenverkehr - womit für mich dann auch klar ist, dass dieser Weg auch in Geisterfahrerrichtung benutzt werden soll.
  2. linksseitig benutzungspflichter Radweg, der nach ca. 250 m in einen Radstreifen übergeht (die nicht benutzungspflichtig sein dürfen!) damit heißt es dann wieder Straßenseite wechseln oder eben Geisterfahrer sein.
  3. linksseitige Benutzungspflicht beginnt mitten in einem längeren Straßenabschnitt. Wollte man dem Schild Folge leisten, müsste man im Verkehr, ohne dass es eine entsprechende Auffahrt (abesenkter Bordstein) gäbe über eine durchgezogene weiße Linie die Straßenseite wechseln, um dann weitere 200 m weiter wieder zurück wechseln, weil dann ein rechtseitiger Radweg beginnt.
  4. Ein Schotterweg (ca. 4 m breit, Verbindung zweier Straßen durch eine Kleingartenanlage), der in die eine Richtung für den Verkehr (Verkehrsverbot, ohne Ausnahme, damit auch für Radfahrer) ganz gesperrt ist, in die andere Richtung steht kein Schild, nur ein Poller, damit nach meinem Verständnis für alle Kfz die zwischen den Pollern durchpassen (könnte für einen Cinquecento passen, zumindest für den alten) frei. Ach ja, und die Zufahrt zu einem Lager für das städtische Gartenamt ist der Weg (mit Verkehrsverbot) natürlich auch - so dass die städtischen Fahrer theoretisch täglich Ordnungsgelder in 3-stelliger Höhe einfahren ... kontrolliert halt keiner, vielleicht sollte ich die mal alle anzeigen :-)))
  5. Ein Radweg, der ca. 200 m nach seinem Anfang wegen einer Engstelle unter einer Brücke zum Fußweg wird. Kein Übergang zur Fahrbahn, im Gegenteil: Mit Spergattern wird verhindert, dass man auf die Fahrbahn ausweicht. Selbstredend ist der Radweg nach der Engstelle nicht fortgesetzt, sondern man muss auf die Fahrbahn wechseln.
  6. Zufahrt in eine Parkanlage: Weg geradeaus als Fußweg ausgewiesen, Weg nach links ohne irgendein Schild, allerdings hoher Bordstein (ist das mit einem Zufahrtsverbot für Kraftfahrzeuge, z.B. Motorraäder gleichzusetzen? Im Prinzip ist der gesamt Höchster Stadtpark für den Kraftverkehr freigegeben, weil an mehreren Zufahrten bzw. Zugängen entsprechende Schilder fehlen), jedoch für Radfahrer frei. Nutzt man diesen Weg und biegt drei mal rechts ab, kommt man ohne an einem Verkehrsschild vorbeizukommen nach 200 m wieder am Ausgangspunkt vorbei und kann sich dann das Fußwegschild von hinten anschauen :-)))
  7. Auch der Main-Ufer-Rad-und-Fußweg ist (zumindest für Anlieger des Schwanheimer Friedhofs) für ca. 500 m für den Verkehr freigegeben. Erst dann steht, vom Friedhofsparkplatz kommend, ein Blauschild Rad- und Fußweg, mit dem dann Kfz die Nutzung des Weges verboten wird (an die Wendemöglichkeit hat natürlich niemand gedacht, also wieder 500m rückwärts fahren:-))). Aber die Auto- und Kradfahrer kapieren hier ebenso wie im Park (Beispiel 6) komischerweise von selbst, dass sie auf dem Weg nichts verloren haben. Vielleicht sollte man das einfach mal ausreizen und zur Motorrad-Demo in den Höchster Stadtpark laden?
Das sind jetzt nur mal die krassen Beispiele, nicht die zahlreichen Wege, die nicht den Gestaltungsvorschriften entsprechen (gilt auch für Neubauten!). Von denen, bei denen eine Benutzungspflicht mangels Notwendigkeit gar nicht hätte angeordnet werden dürfen, will ich gar nicht erst reden.
Und nicht dass jemand meint, ich hätte die ganzen Punkte nicht schon gemeldet ... vielleicht nicht alle, aber die meisten. Es ändert sich nichts.
Ich glaube nicht, dass das böswillig ist. Es ist einfach nur Faulheit, Dummheit, Schlampigkeit, Interessenlosigkeit, ... was auch immer bei den Verkehrsplanern. Die konzentrieren sich auf den motorisierten Verkehr, denn dort wird es teuer, wenn in Folge ihrer Schlampigkeit ein Unfall passiert. Radfahrer, Fußgänger ... was soll's!?

Wie soll ich denn angesichts so vieler Beispiele für Fehler die Ausschilderung für den nicht-motorisierten Verkehr überhaupt ernst nehmen?
 
Ich glaube nicht, dass das böswillig ist. Es ist einfach nur Faulheit, Dummheit, Schlampigkeit, Interessenlosigkeit,
Den rot-grünen Verwaltungsapparat in Bochum kann man da sogar durchaus vorwerfen, dass neue Benutzungspflichten Retourkutschen gegen Querulanten, als solche werden Bürger, die Beschwerden zum Thema Straßenverkehr einreichen mittlerweile bezeichnet, sind.
Wie sonst soll man erklären, dass ein schmaler Radweg direkt neben parkenden Autos in einer 30er Zone, der vor einen Jahr schon abgeschildert wurde, auf einmal mit dem Umbau zur Sackgasse (ansonsten keine Veränderungen)wieder mit blauen Lollis versehen wird.

Entweder sind die Leute da extrem vergesslich oder man versucht den Radfahrern das Leben schwer zu machen.
 
taunuskriecher und F4B1:
Geht mal davon aus, dass die Qualifikation für den Verwaltungsangestellten nicht allzu hoch liegt. Wer keine (besser bezahlte) Stelle in der Wirtschaft bekommen hat, ging in die Verwaltung der Gebietskörperschaften. Und das Referat Verkehr liegt eher am Ende der Lorbeerskala; will sagen dass man dort nur Scherereien hat, und selbst bei Glanzleistungen keine Lorbeeren ernten kann. Das erklärt auch, warum die blauen Lollies (Benutzungspflicht) fast überall immer noch stehen, obwohl die drastischen Änderungen der StVo zur Benutzungspflicht schon etwa 15 Jahre zurückliegen.
Dieses Jahr hat man in der Nachbarstadt einen neuen Rad-Weg auf einer ehemaligen Bahntrasse neu angelegt und toll geteert. An jeder Kreuzung, egal ob mit Straße, Wirtschaftsweg oder Fußweg gilt: Vorfahrt gewähren (Zeichen 205). Und, obwohl dieser Weg autark, also nicht fahrbahnbegleitend ist, wurde er mit Zeichen 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) als benutzungspflichtig ausgeschildert!:crash:
Von Sach- oder Rechtskenntnis keine Spur, hier wird nach dem Prinzip gehandelt:
Dat han mer schon immer so gemaat, un et schadt' ooch nix!
Denke mal, dass das nicht nur auf's Rheinland zutrifft.

Ne beschilderte Jrooß - Thomas
 
Ich habe ja auch ein gespaltenes Verhältnis zu Radwegen, aber heute bei starken Nebel war ich doch froh, dass ich darauf ausweichen
konnte.
 
Ich denke nicht, dass meine Vermutung völlig haltlos ist.
Achja, und nochmal als kleinen Zusatz, bevor jemand sagt, der ADFC würde zu viel fordern.
http://www.adfc-bo.de/Schwarzbuch2008.pdf
Zumindest der größte Teil (Harpener Str. weiss ich jetzt nicht auf Anhieb ob was getan wurde)steht noch immer genauso.
Natürlich Benutzungspflichtig!

Allmü
Da spricht ja auch nichts gegen. Ich hab auch nicht allgemein was gegen Radwege, es gibt sogar solche, die ich gerne nutze.
Die Frage ist nur: Wieso muss jeder Radweg mit der Benutzungspflicht versehen werden.
Ich gehe sogar davon aus, dass ein gut gemachter Radweg auch ohne gut genutzt wird.
 
Achja, und nochmal als kleinen Zusatz, bevor jemand sagt, der ADFC würde zu viel fordern.
http://www.adfc-bo.de/Schwarzbuch2008.pdf
Zumindest der größte Teil (Harpener Str. weiss ich jetzt nicht auf Anhieb ob was getan wurde)steht noch immer genauso.
Natürlich Benutzungspflichtig!

Allmü
Da spricht ja auch nichts gegen. Ich hab auch nicht allgemein was gegen Radwege, es gibt sogar solche, die ich gerne nutze.
Die Frage ist nur: Wieso muss jeder Radweg mit der Benutzungspflicht versehen werden.
Ich gehe sogar davon aus, dass ein gut gemachter Radweg auch ohne gut genutzt wird.

Ich bin zwar auch nicht der große Radwegefreund aber gerade an Bundesstrassen möchte ich nicht darauf verzichten. Leider sind das aber oft einseitig geführte Radwege. Und an einer Bundesstrasse bei uns,der B 477,ist das saugefährlich,da es dort viele Hofausfahrten oder Einmündungen gibt und der Radweg auch noch sehr schmal ist.
 
Besonders lustig wird es für Radler ja, wenn Baustellen ausgeschildert werden sollen. Heute erst wieder etwas Spaß gehabt - Baustelle in der Fahrbahnmitte, die Restfahrbahn ist etwa 1,5 Meter breit, sodass jedes Kraftfahrzeug (illegal) über den Radstreifen ausweicht. an sich bestimmt tolerierbar, aber nicht wenn die Nulpe nach rechts zieht, wenn ich gleichauf mit ihm bin. Ich konnte zum Glück ausweichen.

Hier noch ein paar andere "interessante" Radverkehrsführungen, bei einigen bin ich mir bezüglich der Rechtslage nicht wirklich sicher:

1.) Bunte Schildersammlung, der gemeinsame Fuß- und "Radweg", welchen man ja scheinbar nur schiebend erreicht, ist übrigens an der engsten Stelle gerade einmal 70 cm breit, ein Viertel der vorgeschriebenen Breite.



2.) Unglaublich miese Baustellenumfahrung und dann auch noch mit "Radfahrer-absteigen"-Schild, welches erstens eh schon egal ist und zweitens allein ohne Hauptzeichen sowieso ungültig ist.



3.) Wir beenden einfach mal einen Radweg, wo gar keiner war. Danach kommt übrigens eine meiner Lieblingsstrecken, ein unzumutbarer (juristisch gesehen) anderer Radweg, auf welchen ich gerne einmal gehupt werden soll.



4.) Preisfrage: Welche Ampel gilt für mich als Fahrbahnnutzer?

a) die Fahrbahnampel

b) die Bettel-Fahrradampel des freigegebenen Fußweges, welche eigentlich immer rot ist, sodass ich auch bei grüner Fahrbahnampel auf der Straße stehen bleiben müsste und warten darf, bis zufällig die Ampel umspringt

c) die Fußgängerampel

Dazu noch StVO §37 (6): Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.



Antwort: Sofern die 46. Änderungsfassung der StVO in Kraft getreten ist, die Fahrbahnampel. Wenn dies aufgrund einer Aussage des Herrn Ramsauers nicht der Fall sein sollte, tritt b) in Kraft.
 
Ich bin zwar auch nicht der große Radwegefreund aber gerade an Bundesstrassen möchte ich nicht darauf verzichten. Leider sind das aber oft einseitig geführte Radwege. Und an einer Bundesstrasse bei uns,der B 477,ist das saugefährlich,da es dort viele Hofausfahrten oder Einmündungen gibt und der Radweg auch noch sehr schmal ist.
Und genau auf der B477 von Hülchrath nach Rommerskirchen ist die Fahrbahn echt lebensgefährlich; so dass dieser Radweg noch das kleinere Übel ist!
 
Oft sind Radwege ganz prima. Nur sind die Enden oft nicht richtig mit dem Rest des Wegenetzes verknotet. Hier eines der harmloseren Dinge.
Was soll man da machen, laut StVO? Bürgersteig, Busspur kreuzen, Busspur, schieben?
Weiterfahren auf dem weg,und Ellenbogen raus.....
;)
mfg
BodenseeFerdi
 
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