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Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Danke, DerPiet!

Das einzige, was noch fehlt, sind die diversen Urteile, dass der beklagte Radler den benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzen brauchte, weil er unzumutbar war...

@ tocktock: Zusammengafesst lautet der Rat also:
- Such Dir Trainingstrecken ohne Stress. Also entweder gut fahrbare Radwege oder Landstrassen ohne Radweg mit wenig Verkehr.
- Fahr im Zweifel lieber auf der Strasse als auf dem Radweg
- Fahr auf dem radweg immer besonders vorsichtig (am besten nur GA1), um nicht Dich und andere zu gefährden.
- Wenn Du mit dem rad einen Unfall hast, suche Dir einen guten Anwalt, um wegen der Unzumutbarkeit des radegs juristisch richtig zu argumentieren.
- Sei freundlich zu allen Verkehrsteilnehmern, die Dich nich nichz umgebrahct haben!
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Danke, DerPiet!

Das einzige, was noch fehlt, sind die diversen Urteile, dass der beklagte Radler den benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzen brauchte, weil er unzumutbar war...

@ tocktock: Zusammengafesst lautet der Rat also:
- Such Dir Trainingstrecken ohne Stress. Also entweder gut fahrbare Radwege oder Landstrassen ohne Radweg mit wenig Verkehr.
- Fahr im Zweifel lieber auf der Strasse als auf dem Radweg
- Fahr auf dem radweg immer besonders vorsichtig (am besten nur GA1), um nicht Dich und andere zu gefährden.
- Wenn Du mit dem rad einen Unfall hast, suche Dir einen guten Anwalt, um wegen der Unzumutbarkeit des radegs juristisch richtig zu argumentieren.
- Sei freundlich zu allen Verkehrsteilnehmern, die Dich nich nichz umgebrahct haben!

Schleicht dein chef vor deinem büro rum, dass du so eilig tippen musst? ;)
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Wenn du ein Rennrad unter 11kg fährst, brauchst du lediglich batteriebetriebenes Licht vorne und hinten. Solange es hell ist, muss es auch nicht am Rad sein, sondern nur mitgeführt werden. Das ist in § 67 Abs. 11 StVZO geregelt.

So long...

Das wußte ich noch nicht, danke:daumen:
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Lustigerweise muss es nicht mal im Dunklen am Rad und eingeschaltet sein.
Das ist nirgends geregelt. Es reicht, wenn man's dabai hat ;)

NEIN, das stimmt nicht! Denn § 67 Abs. 11 Nr.2 sagt, dass die Beleuchtung gemäß § 17 Abs. 1 StVO genutzt werden muss. Dieser sagt wiederum, dass Beleuchtung ab Dämmerung zu benutzen IST!

Also, nicht nur mitführen, sondern auch benutzen!

So long...
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Die 11kg Grenze bezieht sich lediglich auf die Ausnahmen für Rennräder (und nur solche , ein MTB mit 4kg wenns denn das gäbe fällt da nicht drunter !) ....

Wie definiert sich denn "Rennrad"? Ein MTB ist m.M. auch ein "Rennrad" - oder werden damit keine Rennen gefahren?:confused:
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Danke, DerPiet!

Das einzige, was noch fehlt, sind die diversen Urteile, dass der beklagte Radler den benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzen brauchte, weil er unzumutbar war...

Im Falle von Rechtstreitigkeiten bei Unfällen sollte man sicher noch die Urteile bzgl. der Zumutbarkeit zu Hand haben.

Im Fall der gebührenpflichtigen Verwarnung sollte man diese im Zweifelsfall aber eher bezahlen, als es auf ein Odnungswedrigkeitsverfahen ankommen zu lassen. Da ja der alte Spruch gilt dass man vor Gericht in Gottes Hand ist, kann man vorher nur schwer absehen, ob das Gericht der Argumentation folgt, dass die Benutzung des Radweges unzumutbar war.

Es ist häufig sogar noch viel komplizierter:

In vielen Fällen ist es möglich nachzuweisen,das die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht seitens der Kommune unzulässig war, weil der Radweg die notwendigen Bedingungen für einen Radwe nicht erfüllt. Dies berechtigt einen aber nicht der Anordnung keine Folge zu leisten. Man kann allenfalls gegen den Verwaltungsakt der Anordnung Widerspruch einlegen, dies ist aber nur bei neu angeordneten Radwegen problemlos möglich (innerhalb der ersten drei Monate nach Anordnung), bei bereits existierenden Radwegen muss man jedoch zuverlässig nachweisen, dass einem die Anordnung erst unmittelbar vor Widerspruch bekannt gemacht wurde. :mad:

Aber deutsches Recht ist nun mal ein ganz besonderes :(
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Wie definiert sich denn "Rennrad"? Ein MTB ist m.M. auch ein "Rennrad" - oder werden damit keine Rennen gefahren?:confused:

Im Prinzip schon, aber das erklär mal nem Juristen ;) , Rennrad ist für die Herren in Grün und für die mit den schwarzen Roben, das was man landläufig als Rennrad bezeichnet ( also Diamant-Rahmen, Rennlenker etc).

Letztendlich hängt es doch auch immer davon ab, wie man mit dem Herren Polizisten zurecht kommt, der einen auf das fehlende Licht aufmerksam macht. Wenn der einem böses will, dann wird's eh schwierig, aber das ist doch im realen Leben eher seltener der Fall. Alle Polizisten auf die ich so in meinem Radfahrerleben getroffen bin, waren eigentlich immer freundlich und wollten von mir auch nur wissen ob ich denn auch meine Lampe dabei habe.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Im Prinzip schon, aber das erklär mal nem Juristen ;) , Rennrad ist für die Herren in Grün und für die mit den schwarzen Roben, das was man landläufig als Rennrad bezeichnet ( also Diamant-Rahmen, Rennlenker etc).

Letztendlich hängt es doch auch immer davon ab, wie man mit dem Herren Polizisten zurecht kommt, der einen auf das fehlende Licht aufmerksam macht. Wenn der einem böses will, dann wird's eh schwierig, aber das ist doch im realen Leben eher seltener der Fall. Alle Polizisten auf die ich so in meinem Radfahrerleben getroffen bin, waren eigentlich immer freundlich und wollten von mir auch nur wissen ob ich denn auch meine Lampe dabei habe.

Kann ich wieder nur zustimmen!

Rechtlich bewegen wir Rennradfahrer uns immer auf dünnem Eis. Jedenfalls sind wir selten ganz sicher im Recht...Bei der grün-weißen Rennleitung hilft wirklich Freundlichkeit. Habe da auch noch keine schlechten Erfahrungen gemacht - nur von Freunden gehört. Sogar ohne "helltönende Glocke" (das Thema hatten wir hier ja noch gar nicht...) haben die mich zweimal weiterfahren lassen, nachdem ich nett erklärt habe, dass eine Klingel am Rennrad wenig bringt (man muss eine Hand vom Lenker nehmen, die Leute denken dann, ne Oma kommt von hinten, ...). Man muss halt wirklich freundlich sein und den Eindruck erwecken, dass man verbünftig fährt und den Radweg oder die Innenstadt nicht für eine Rennstrecke hält.

Und gegenüber Autofahrern hilft auch, freundlich und nett zu sein und darauf zu achten, Richtungswechsle früh und deutlich anzuzeigen. Das reduziert die Pöbeleien im Straßenverkehr auch ganz gut ;)
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Kann ich wieder nur zustimmen!

....

Und gegenüber Autofahrern hilft auch, freundlich und nett zu sein und darauf zu achten, Richtungswechsle früh und deutlich anzuzeigen. Das reduziert die Pöbeleien im Straßenverkehr auch ganz gut ;)

Auch dem kann ich nur zustimmen :daumen:

mit weit über 99% aller Autofahrer gibt es nicht einmal ansatzweise ein Problem.
Allerdings treffe ich pro Fahrt von 3 Stunden auf durchschnittlich etwa 1.5 Autofahrer, die vor nicht allzu langer Zeit aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden zu sein scheinen. Bei diesen gibts es wohl einige, die der Annahme erlegen sind, das man damit automatisch in den Berufsstand der verkehrsordnenden Personen eintritt. In dem Fall wird man dann mehr oder wenige aufdringlich auf die existenz eines Radweges hingewiesen, den man gefälligst zu benutzen habe. Hierbei waren die beiden heftigsten Vertreter dieser Richtung auch noch an Stellen wo überhaupt kein Radweg existierte :lol:

Aber wie dem auch sei, während der gleichen Ausfahrt treffe ich auf mehrere hundert andere Autofahrer ( leider muss ich erst mal durch innerstädtisches Gebiet) die sich überhaupt nicht an mir stören, oder mich dies zumindest nicht wissen lassen ;)

Insofern leve und leve lasse, war schon immer die beste Maxime
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Habe leider das Aktenzeichen nicht zur Hand...
Ein RR-Fahrer bekam Mitverschulden wg. zuschnellfahren trotz schlechten Radwegs...im Umkehrschluß suche sich jede die bessere Piste!
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Das soll es auch geben: Er hatte die Vorfahr.
Das Auto war größer.
Er wurde 21 Jahre alt.
Er wollte Jurist werden.
Wir vermissen ihn sehr.

Gehört vielleich nicht ganz zum Thema.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Gehört dazu,dieser Gefahr sollte man auch bedenken.Wenn ich alleine fahre,bin ich meistens auf der Strasse,wenn meine Frau dabei ist,gehen wir manchmal doch auf den Radweg,weil es ihr hin und wieder zu kriminell auf der Strasse wird.
Vielleicht stumpft man mit der Zeit auch ab,und verdrägt die Gefahr.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Ich glaube stark daran, dass man abstumpft, ich komme vom MTB und bin es absolut nicht gewohnt, wenn mich einer mit 100 KMH überholt oder sogar in der 30er Zone mit Inseln in der Mitte meint, mit 60 überzolen zu müssen. Vielleicht hängt das auch damit zusammen, dass ich nie einen Mofa oder Roller Führerschein gemacht habe und somit nie das Gefühl bekommen musste, ständig überholt zu werden. Mein Auto ist zwar auch nicht schnell, aber damit fühlt man sich doch ein wenig sicherer, als mit dem Rad auf der landstraße ;)
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Bei uns in der Heide gibt es vorzügliche Radwege, durchgehend, vortrefflich asphaltiert. Sie führen meistens entlang viel befahrener Bundesstraßen. Bevor ich mich in Lebensgefahr begebe benutze ich die natürlich. Anders bei Kreisstraßen; oft wenig befahren eignen sie sich zum RR-Fahren vorzüglich - allerdings: es ist und bleibt eine gefährliche Angelegenheit. Mir ist klar, dass ich Radwege benutzen muss, wenn sie entsprechend ausgeschildert sind - es gibt allerdings welche, die meide ich, speziell in der Stadt (Uelzen). Dort sind die Radwege eine einzige Katastrophe, also fahre ich auf der Straße, zum Ärger der Autofahrer, die - nicht einmal viel schneller als ich - ihrem Monopol durch unterschiedlichste Aggressionsformen Ausdruck verleihen. Das geht bis zum versuchten Totschlag.
Wenn wir in der Gruppe fahren, fahren wir natürlich nie auf dem Radweg und in der Regel zu zweit nebeneinander.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Habe leider das Aktenzeichen nicht zur Hand...
Ein RR-Fahrer bekam Mitverschulden wg. zuschnellfahren trotz schlechten Radwegs...im Umkehrschluß suche sich jede die bessere Piste!

Dein argumento e contrario kannst Du leider vergessen (siehe meine Signatur).


Habe ja jetzt gerade eine andere Signatur.
So sollte es aussehen:

"... Allerdings muss sich die Klägerin gemäß §§ 9 StVG, 254 BGB ein Mitverschulden (25%) ihres Ehemannes (Tod) anrechnen lassen, weil dieser auf der Straßenfahrbahn gefahren ist, obwohl er zur Benutzung des vorhandenen Radweges verpflichtet war."
OLG Düsseldorf / AZ: 1 U 234/02
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

Die meisten Autofahrer sind nicht in der Lage sich zivilisiert zu verhalten. Sie fallen irgendwie wieder aufs längst überwunden geglaubte Faustrecht zurück.

Ich denke, dass hier nur flächendeckende Tempolimits (im bewohnten Gebiet 30, Landstraße 80, Autobahn 100), lückenlose Kontrolle mittels Tempo-Fahrtenschreibern und eine Null-Toleranz weiterhelfen. Null-Toleranz heißt: Ein Kilometer zu schnell = Fahrverbot.

Optimal wäre ein System, wie man es in Holland erprobt, dort wird über GPS oder Funk dem Auto die Höchstgeschwindigkeit der Straße mitgeteilt und falls der Fahrer diese überschreitet der Motor entsprechend abgeregelt.
 
AW: Auf welchen Straßen darf man überhaupt fahren?

1 km/h mehr = Fahrverbot? Na Herzlichen Glückwunsch. Dann hat bald halb Deutschland keinen Führerschein mehr. Und wirklich verhältnismäßig wäre das auch nicht!
 
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