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Dumme Kommentare von Nicht-Rennradfahrern

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Re: Dumme Kommentare von Nicht-Rennradfahrern
AW: Dumme Kommentare von Nicht-Rennradfahrern

Ich biete mehr: 81 bei 179. Bin aber aber auch kein reiner RRler....

:) Boot
 
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Gestern BMW-Z? zu einem Radler, der sich darüber aufregte, dass er sich genau an der Auffahrt von der Busspur zum Radweg abstellte:
"Ich zeig dir gleich meine lange Motorhaube"​

Boot
 
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Komm schon/komm doch ist nicht wirklich ein grosser Unterschied, oder? "Komm hoch" stammt von Dir, nicht von mir.

Naja, wenn hier in Deutschland ein Senior mit dem Stock fuchtelt und "Komm doch" brüllt, wäre ich auch eher vorsichtig mit der Deutung...

Muss ich dir jetzt deinen eigenen Text quoten um dir zu zeigen was du geschrieben hast? Das ist übrigens nen Anfeuerungsruf und keine Aufforderung irgenwohin zu kommen. Aber nimms locker. Kann passieren wenn man mit Schulfranzösisch versucht solche Phrasen direkt zu übersetzen.
 
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mit diesem geld (mein neues wilier) hätten wir in die ferien gehen können grumel grumel grumel...

Anmerkung der Red.: manchmal ist's besser die kaufquittungen nicht rumliegen zu lassen ;-)
 
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Nicht wissen schützt vor Strafe nicht. Wenn er keinen Tacho hat, dann muss der Fahrradfahrer eben so fahren, dass er sicher unter 30 bleibt.
In der Fahrschule habe ich gelernt:
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Mein Fahrlehrer sagte noch ausdrücklich: Wenn man in einer geschlossenen Ortschaft mit dem Fahrrad mit 70 km/h den Berg runterfährt, wo nur 50 erlaubt sind, dann ist dies mit dem Fahhrad erlaubt (allerdings nicht sehr klug und im Falle eines Unfalles ist man u.U. dann schuld).
 
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Da hast du aber nicht gut aufgepasst.
Nur die allgemeinen Tempobeschränkungen (50 innerorts, 100 außerorts) gelten nur für Kraftfahrzeuge.

Alle durch Schilder geregelten Tempobeschränkungen gelten auch für Radfahrer. Ebenfalls die Schrittgeschwindigkeit in der Spielstraße, die Tempo 30 Zone, usw.
 
AW: Dumme Kommentare von Nicht-Rennradfahrern

In der Fahrschule habe ich gelernt:
Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Mein Fahrlehrer sagte noch ausdrücklich: Wenn man in einer geschlossenen Ortschaft mit dem Fahrrad mit 70 km/h den Berg runterfährt, wo nur 50 erlaubt sind, dann ist dies mit dem Fahhrad erlaubt (allerdings nicht sehr klug und im Falle eines Unfalles ist man u.U. dann schuld).
Aber "Radfahrer dürfen nur so schnell fahren, wie es von einem Radfahrer allgemein erwartet wird" Nach allgemeinem Verständnis sind das kaum mehr als 30 km/h.
 
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Der Link ist schon interessant - es lässt die Schlussfolgerung zu, ab 30 km/h sollte man auf jeden Fall auf der Straße fahren.

Und sowas: Ein Rennradfahrer, der mit zügiger Geschwindigkeit fährt, ist in besonderem Maße zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet, gebietet ja schon der Überlebenswille :)

Einige Sachen widersprechen sich aber deutlich - da sieht man wieder, dass jeder Richter anders urteilt, z.B.:

Autofahrer müssen nicht damit rechnen, dass auf einem Bürgersteig, auf dem Radfahren verboten ist, Radler unterwegs sind

Wer aus einem Grundstück auf die Straße ausfahren möchte, muss eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen. Dabei muss ein Autofahrer auch mit verbotswidrig auf dem Gehweg fahrenden Radfahrern rechnen.
 
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Ich erwarte von einem Hollandradfahrer eine Mindestgeschwhindigkeit von ungefähr 34km/h :D

einzelmeinungen interessieren nicht. nur die gesellschaft zählt:rolleyes:



(wurde den ossis nach der wende oft vorgeworfen,dass im osten(bei uns also)der einzelne sich nicht entfalten könne, alles vom staat vorgegeben wäre,nur die partei was zu sagen hätte.................)
 
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Dann müssen eben alle Hollandradfahrer mirzuliebe nen 34er Schnitt fahren:D

das ändert ja nichts an der sache dass "nur" du es erwartest .
musst jetzt ein volksbegehren ins leben rufen,u-schriften sammeln.hollandradfahrer bekehren,gegebenfalls antreiben oder dopen......:D:D:Dso ein stress:D:D
 
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