Crocodillo
reißt die Klappe weit auf
AW: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!
So jagt man Fahrraddiebe:
http://youtu.be/5U4EOxPDCiI
So jagt man Fahrraddiebe:
http://youtu.be/5U4EOxPDCiI
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@Crocodillo, bringt dieser selbstgedengelte Brakebooster spürbar was?
Ja, ich würde nur beim nächsten mal dickeres Material nehmen. Die Idee stammt übrigens vom seligen Sheldon Brown.@Crocodillo, bringt dieser selbstgedengelte Brakebooster spürbar was?
ad 1: was gerade zur Hand istWas würdest Du dann nehmen, bzw wie dichk ist das jetzt verbaute Material?
genial, ich bin Tübinger
Schön für Dich, dumm oder nett von dem Typen.AW: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!
Es geht auch anders rum - vor ein paar Tagen habe ich mein geklautes Motobecane (geklaut wurde nur der Rahmen + Laufräder) auf kleinanzeigen-ebay wieder gefunden. Hab sofort angerufen und dem ahnungslosen Verkäufer erklärt was Phase ist - er hatte es hier auf einem Flohmarkt gekauft (komplett billigst aufgebaut für 110€).
Habe ihn dann getroffen - sehr nette junger Typ, dem es superpeinlich war - und für 50€ Finderlohn wieder mitgenommen.
Er bsucht jetzt die nächsten Wochenende den Flohmarkthändler, der das Rad dem Dieb abgekauft hat, um seinerseits sein Geld wieder zu bekommen (und ich dann meins).
Happy End.
Hmjo .. nö:Schön für Dich, dumm oder nett von dem Typen.
Wenn er nicht wußte und nicht vermuten musste, dass das Rad geklaut war, kann er das auch weiterverkaufen wie er lustig ist.
An seiner Stelle wäre ich natürlich bei der Aufklärung hilfreich gewesen und hätte es nach Erstattung der 110 Euro zurückgegeben, aber jetzt sitzt er auf dem Schaden und muss sich um die Kohle kümmern. Auch wenn es hier einigen nicht gefällt: ich hätte es nicht gegen Finderlohn rausgegeben, wenn ich es in gutem Glauben gekauft hätte.
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/278.htmlHierbei ist zunächst zu beachten, dass man an gestohlenen Sachen nicht wirksam Eigentum erlangen kann. Eigentümer bleibt in der Regel immer die Person, welcher die Ware gestohlen wurde. Der wahre Eigentümer hat hier stets einen Anspruch darauf, dass der Käufer die Sachen an ihn als Eigentümer heraus gibt. Den Kaufpreis muss der Eigentümer dem geprellten Käufer selbstverständlich nicht erstatten.
Recht haste, das hatte ich anders in Erinnerung. Nach Eigentumsnachweis müsste man also wohl herausgeben.
Schön für Dich, dumm oder nett von dem Typen.
An seiner Stelle wäre ich natürlich bei der Aufklärung hilfreich gewesen und hätte es nach Erstattung der 110 Euro zurückgegeben, aber jetzt sitzt er auf dem Schaden und muss sich um die Kohle kümmern. Auch wenn es hier einigen nicht gefällt: ich hätte es nicht gegen Finderlohn rausgegeben, wenn ich es in gutem Glauben gekauft hätte.
Was hätte die Anzeige gebracht? Nichts, denn eine Straftat liegt doch gar nicht vor. Zumindest nicht bei dem letzten Käufer. Zudem ist es eben gerade strafrechltich nicht irrelevant, ob ich im Glauben war ein einwandfreien Vertrag zu schließen.Bei so einem Typen wie Dir hätte es eben gleich eine Anzeige gegeben - ob Du du im Glauben warst, einwandfreie gekauft zu haben oder nicht, ist (s.o.) vollkommen unrelevant.
Abgesehen davon: Der Flohmarkt ist 5min von seiner Wohnung und einmal die Woche - er muß ja nur hin, und mit dem Verkäufer sprechen. Finde ich ziemlich zumutbar.
Ich habe gesagt, dass keine Straftat von dem Typen vorliegt. Der Typ hat keine Straftat begangen - das ist doch wohl offensichtlich. Er hat das Rad, weil er einen Kaufvertrag geschlossen hat. Dass der Vertrag nichtig ist, kann er erst nach dem Eigentumsnachweis sicher wissen.Klar liegt eine Straftat vor - mir wurde ein Rad gestohlen und DU hast es (zB). Vollkommen unrelevant, ob Du wußtest oder nicht wußtest, daß das Rad gestohlen war.
Ob Du langsam machen möchtest oder nicht, und ob das deiner Meinung nach Sinn macht ist, auch vollkommen unrelevant - Du bist im Besitz fremden Eigentums und das hast Du herauszugeben.