• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Zyme

Adrenalinjunkie
Registriert
1 Juli 2009
Beiträge
490
Reaktionspunkte
19
Ort
Erlangen
Die Frage hört sich ein bisschen doof an, weil sie eigentlich recht klar sein sollte: Bis auf kleine Anpassungen die gleichen wie für Autofahrer, aber so langsam glaub ich nicht mehr dran.

Vor ein paar Monaten mittlerweile schon hatte ich einen Unfall an der Kreuzung zu der ich 3 Bilder hochgeladen habe in meinem Album.

Ich bin dort auf dem fotografierten Radweg auf der rechten Seite recht flott gefahren, vielleicht 30-35 km/h. Ich sehe von weitem schon, dass ein Auto rechts abbiegen will, aber letztendlich ordnungsgemäß vor der gestrichelten Linie in der Kreuzung zum halten kommt.

Nun kommt aber vorher ein Auto von rechts (STOPPSCHILD) und ignoriert dieses vollständig und hält wie man es kennt mitten auf dem Radweg ("Sichtlinie").

Ich hatte mich aus dem Affekt dazu entschieden vor dem rechtsabbiegenden Auto links vorbei auszuweichen, da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht 100%ig sagen konnte, ob es wirklich vor dem Radweg anhält und so den Bremsweg weitere 3m verkürzen würde und auch, weil die Verletzungen bei seitlichen Aufprall auf ein Auto deutlich höher wären.


Nun bin ich dabei leider mit meinem rechten Pedal am abbiegenden Auto hängengeblieben, geflogen und abgerollt. Daraufhin bin ich direkt aufgestanden und habe mein Rad zur Seite geschoben und auf 8er getestet. Der Autofahrer, der das Stoppschild überfahren hate und auf meinem Radweg stand, hat sich alles etwa eine Minute angeschaut, ich habe auch mehrmals auf ihn gezeigt, als mich ein anderer Autofahrer anbrüllte, fuhr dann allerdings einfach weiter.

Der Autofahrer hat sich dann ein paar Tage später bei der Polizei gemeldet und auch direkt überall seine Anwaltsdaten angegeben und laut seiner Aussage eine kleine Gruppe vorher am Stoppschild vorbeigelassen und wäre dann zur Sichtlinie vorgefahren. Was heißen würde, dass er dort stehen dürfte, wie mir die Polizistin mitteilte.



Gestern hat dann auch die Versicherung angerufen und gemeint sie zahlen nichts, weil in der Polizeiakte steht, dass ich zu schnell gefahren wäre, und dem Autofahrer nicht vorzuwerfen wäre, dass er damit rechnen könnte, dass er an dem Unfall schuld wäre. Weil man es ja auch als Fahrerflucht sehen könnte.


Klar werd ich damit natürlich nun zu meinem Anwalt gehen, da ich mich da wirklich frag, welche Rechte ein Radsfahrer überhaupt hat, wenn es scheinbar total egal war, dass ich ein Vorfahrtszeichen hatte, der Autofahrer ein Stoppschild überfahren hat, den Radweg ignoriert hat, und dann einfach weitergefahren ist.

Kann mir da jemand noch irgendwelche Tipps geben?
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Moin moin Zyme,

leider kann ich nichts Wertbringendes beisteuern, nur Dir mein tiefes Mitgefühl aussprechen.

Aber: Wenn so etwas passiert, am besten gleich Zeugen festhalten, die Polizei kommen und den Tatbestand aufnehmen lassen. Dann besteht wenigstens noch eine kleine Chance, dass die Geschichte noch einigermaßen vernünftig geregelt werden kann.

Bei einem Stoppschild muss der Autofahrer zunächst an der Linie halten, dann, wenn kein Fußgänger oder Radfahrer vor ihm die Straße quert (die haben Vorfahrt), darf er bis zur Sichtlinie heranfahren. Kommt danach ein Radfahrer, der zuvor von ihm nicht gesehen werden konnte, tritt Paragraph §1 in Kraft, das heißt, gegenseitige Rücksichtnahme und erhöhte Vorsicht für beide Parteien.

...

Allerdings habe ich im Laufe gerade der letzten Jahre festgestellt, dass das einzige Recht des Fahrradfahrers darin zu bestehen scheint, dass er ein Fahrrad besitzen darf - sobald er auf dem Rad sitzt, ist er vogelfrei.

Als ein Autofahrer an einer Kreuzung seine Spielchen mit mir trieb, bis ich mich schließlich kurz an der Seitenscheibe des Autos abstützen musste, um keinen größeren Schaden zu nehmen oder zu verursachen, rief er sofort die Polizei und zeigte auf eine Delle im Heck, für die er mich verantwortlich machte und nannte auch gleich eine Schadenshöhe von 1.800 Euro.
Meine Beschwerde verpuffte ebenso wie meine hochrote Gesichtsfarbe, als die Rennleitung mir riet, das Spiel mitzumachen, da ich in unserer Region keinen Richter fände, der in solch einem Fall einem Radfahrer recht gäbe.
Die Haftpflichtversicherung hat den Schaden bezahlt (600 (!) Euro), aber mir geht immer noch der Hut hoch, wenn ich an die Geschichte zurückdenke.

Mein Tipp: Geh zu einem Anwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt, am besten einmal beim ADAC oder auch ADFC nachfragen. Lass Dich von diesem beraten.

Schönen Gruß,
TJ
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Welcher Schaden ist denn überhaupt entstanden? Wurdest Du verletzt?
Gab es Zeugen? Sonst steht Aussage gegen Aussage.
Wie kann denn in der Polizeiakte stehen, dass Du zu schnell gewesen wärst? Und andererseits soll dem Autofahrer nichts vorzuwerfen sein, aber wegen Fahrerflucht soll er trotzdem schuld sein. Das verstehe wer will...:ka:
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

1. Hast Du Anzeige erstattet? Oder warum meldet sich der Autofahrer bei der Polizei? Wenn Du keine Anzeige erstattet hast, wie soll der geneigte Staat davon erfahren, dass Du Deine Rechte missachtet fühlst?

2. Du warst zu schnell!

3. Wenn du wirklich die Zeit hattest, Dir erst zu überlegen, wo der vielleicht hält, usw. bei 35km/h, dann kann man dem KFZ'ler vielleicht vorwerfen, dass er auf dem Radweg steht. Das Stoppschild hat er nur überfahren, wenn er nicht wenigstens bis zum Stillstand aller 4 Räder an der Hatelinie abbremst. Hat er das getan (wie er ja behauptet), und kann nicht erkennen, dass sich weitere Vorrang berechtigte Verkehrsteilnehmer nähern, muss er sogar langsam bis zur Sichtlinie vorfahren, um sich zu vergewissern, dass er gefahrlos abbiegen kann. Das er dabei Zwangsläufig kurz auf dem Radweg steht, liegt in der Natur des radfahrertötungsmittels Radweg. Der Sturz kam aber zu Stande, weil Du einen Fahrfehler beim Umfahren eines stehenden Hindernisses begangen hast.

4. Bist Du jetzt hängengeblieben, als der PKW auf dem Radweg stand, oder als er sich bereits im Abbiegen befand? Bei Letzterem hast Du Die Situation völlig falsch eingeschätzt, denn eigentlich konnte der PKW-Führer sogar davon ausgehen, dass er Dich nicht behindern werde ...

Also so wie Du es schilderst, hätte man die Situation bereits durch leichtes abbremsen (auch Deinerseits) verhindern können.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Meine Schulter war im Nachhinein "gebrochen", so dass eine Hakenplatte für 3 Monate mit 4 Schrauben ins Schlüsselbein musste um es wieder unter die Schulter zu drücken(Tossy 3), und eine Prellung an der linken Hüfte. Am Fahrrad war lediglich der Sattel verbogen von den Schäden die ich jetzt ausmachen konnte.

Den Schaden am abbiegenden Auto hat meine Haftpflicht direkt übernommen, da war ja auch fast nichts. (Bin ja nur mit dem Pefal am Rücklicht hängengeblieben).


Nichtsdestotrotz geht es um mehrere Tausend Euro, die man von der Versicherung als Entschädigung bekommen, oder nicht bekommen kann.

Und mit einer gebrochenen Schulter und einem Arm, den man kaum bewegen kann, durch den man einen Monat lang die selben Schmerzmittel wie am ersten OP Tag nehmen muss, ist es nicht grad angenehm in einem randvollen 6. Chemiesemester auch noch an seiner Bachelorarbeit zu arbeiten.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Also so wie Du es schilderst, hätte man die Situation bereits durch leichtes abbremsen (auch Deinerseits) verhindern können.

Würden alle Verkehrsteilnehmer in Schrittgeschwindigkeit fahren würde sicherlich nichts passieren, aber für sowas gibt es Verkehrsregeln und Vorfahrts/STOPPschilder.

Ich würde mich auch sicherlich nicht beschweren, wenn ich immernoch eine Teilschuld bekommen würde, aber komplett allein Schuld als Träger ALLER Kosten an dem Unfall bin ich eben nicht, da die Vorfahrtslage durch das Stoppschild eindeutig ist, und der Radweg auch sehr breit und komplett einsichtig ist, ich also nicht damit rechnen muss eine Vollbremsung hinlegen zu müssen.

Auf den Fotos sieht man ja wie einsichtig der Radweg ist.


Und 3 Zeugen, die auch ihre Telefonnummern angegeben haben, die ich 100m vor der Kreuzung überholt hab, die also alles gesehen haben, gibt es auch. Inwieweit diese befragt wurden für die Polizeientscheidung weiß ich allerdings nicht. Der Autofahrer ist ja der einzige, der behauptet er habe jemanden vor mir vorbeigelassen. Auch weiß ich nicht, ob sich die Zeugen überhaupt daran erinnern können, geschweige denn darauf geachtet haben.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

2. Du warst zu schnell!
Das habe ich noch nie verstanden. Warum ist ein 35 km/h-fahrender Radfahrer zu schnell, ja gar lebensmüde und ein Autofahrer eine schleichende Schnecke? Zudem kommt noch hinzu, dass die 50 km/h innerorts nur für den Kraftverkehr gelten, ich als Radfahrer auch deutlich schneller unterwegs sein könnte. Hier zeigt sich wieder einmal, dass der Judikative jegliches Verständnis für Radfahrer fehlt, sie meist nur als schnellere Fußgänger angesehen werden.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Erstmal Gute Besserung.
Ansonsten lass das Leute klären, deren Fachgebiet das ist, und die dafür zuständig sind. Hast Du ja vor (Anwalt).
Im Forumskontext kannst Du bestenfalls Mitgefühl und (qualifizierte wie unqualifizierte) moralische Unterstützung erwarten.
Oft laufen solche Threads hier ja nicht viel fundierter als auf Bild.de...wenn auch mit einer für Radfahrer netteren Grundstimmung.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Wie knapp vor dir ist der Autofahrer von rechts auf den Radweg gefahren?
Hättest du die Möglichkeit gehabt, stehen zu bleiben?


Ich habe mittlerweile festgestellt, dass Gerichte für Fahrräder eine Art Richtgeschwindigkeit von 20-25km/h zu Grunde legen. Ist man schneller, hat man meist eine Mitschuld.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Ich hatte mich aus dem Affekt dazu entschieden vor dem rechtsabbiegenden Auto links vorbei auszuweichen, da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht 100%ig sagen konnte, ob es wirklich vor dem Radweg anhält und so den Bremsweg weitere 3m verkürzen würde und auch, weil die Verletzungen bei seitlichen Aufprall auf ein Auto deutlich höher wären.


Nun bin ich dabei leider mit meinem rechten Pedal am abbiegenden Auto hängengeblieben, ...


Klingt für mich als hättest hauptsächlich du Schuld.

Wenn genug Platz und Zeit war um links an dem Rechtsabbieger 'rum zu fahren, wäre wohl auch genug Zeit und Platz gewesen um zu bremsen und stehenzubleiben.

Dass du mit dem Pedal hinten an dem Rechtsabbieger hängen geblieben bist, dürfte vermutlich daher kommen, dass du dachtest der fährt auch ohne Halt über den Radweg. Das war wohl eine Fehleinschätzung deinerseits.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Wie knapp vor dir ist der Autofahrer von rechts auf den Radweg gefahren?
Hättest du die Möglichkeit gehabt, stehen zu bleiben?


Ich habe mittlerweile festgestellt, dass Gerichte für Fahrräder eine Art Richtgeschwindigkeit von 20-25km/h zu Grunde legen. Ist man schneller, hat man meist eine Mitschuld.

Meiner Einschätzung nach nicht, da ich ja auch nicht vollständig davon ausgehen konnte, dass das rechtsabbiegende Auto, welches noch nicht komplett still stand auch wirklich vor dem Radweg anhält.


Als ich gemerkt habe, dass der Autofahrer von rechts nicht vor dem Radweg anhält war ich vielleicht 1-2m hinter dem Ende der Grünfläche auf der linken Seite. Gesehen, dass ein Auto von rechts kommt habe ich natürlich schon ein paar Meter vorher.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Im Umkehrschluss müsste dann für Radwege ein Tempolimit v. 25km/k gelten. Darüber darf man nicht mehr drauf.
Auf Autobahnen hat man trotz 130km/h Richtgeschwindigkeit auch kein Tempolimit.

Außerdem bezieht sich meine Aussage nicht nur auf Radwege, wobei es da sicher nochmal strenger gesehen wird.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Zitat:
"Nun kommt aber vorher ein Auto von rechts (STOPPSCHILD) und ignoriert dieses vollständig und hält wie man es kennt mitten auf dem Radweg ("Sichtlinie").
Ich hatte mich aus dem Affekt dazu entschieden vor dem rechtsabbiegenden Auto links vorbei auszuweichen, da ich zu dem Zeitpunkt noch nicht 100%ig sagen konnte, ob es wirklich vor dem Radweg anhält und so den Bremsweg weitere 3m verkürzen würde und auch, weil die Verletzungen bei seitlichen Aufprall auf ein Auto deutlich höher wären.
Nun bin ich dabei leider mit meinem rechten Pedal am abbiegenden Auto hängengeblieben, geflogen und abgerollt. Daraufhin bin ich direkt aufgestanden und habe mein Rad zur Seite geschoben und auf 8er getestet. Der Autofahrer, der das Stoppschild überfahren hate und auf meinem Radweg stand, hat sich alles etwa eine Minute angeschaut, ich habe auch mehrmals auf ihn gezeigt, als mich ein anderer Autofahrer anbrüllte, fuhr dann allerdings einfach weiter."

Den Unfall hattest Du also nicht mit dem der sich falsch verhalten hat, sondern mit dem PKW, der sich richtig verhalten hat, also vor dem Radweg anhielt? Und Du bist an dessen Rücklicht hängen geblieben? Warst also gar nicht mehr auf dem Radweg?
Sorry, aber das ist die Autofahrer-Argumentation "weil der Radfahrer auf der Fahrbahn fuhr und nicht auf dem Radweg, musste ich ihn überholen und bin deswgen mit dem Traktor zusammengestoßen".

Du hast Dich ja nicht wirklich falsch verhalten, aber das ist eine der Situationen, die eben passieren. Du hättest doch eh probiert hinter Deinem "Unfallgegner" vorbei zu fahren, unabhängig davon ob der zweite PKW das Stoppschild beachtet oder nicht.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Zitat:


Den Unfall hattest Du also nicht mit dem der sich falsch verhalten hat, sondern mit dem PKW, der sich richtig verhalten hat, also vor dem Radweg anhielt? Und Du bist an dessen Rücklicht hängen geblieben? Warst also gar nicht mehr auf dem Radweg?
Sorry, aber das ist die Autofahrer-Argumentation "weil der Radfahrer auf der Fahrbahn fuhr und nicht auf dem Radweg, musste ich ihn überholen und bin deswgen mit dem Traktor zusammengestoßen".

Du hast Dich ja nicht wirklich falsch verhalten, aber das ist eine der Situationen, die eben passieren. Du hättest doch eh probiert hinter Deinem "Unfallgegner" vorbei zu fahren, unabhängig davon ob der zweite PKW das Stoppschild beachtet oder nicht.

Als Unfallgegner seh ich das Auto, dass das Stoppschild überfahren hat, durch sein Fehlverhalten wurde ich ja gezwungen spontan zu handeln. Das Auto an dem Ich hängengeblieben bin hat ja keinen Fehler begangen.

In den meisten Fällen mach ich das aber auch aus Eigeninteresse, dass wenn ich auf der Straße fahre lieber links an rechtsabbiegenden Autos vorbeifahr, als rechts mit der Vorfahrt im Hinterkopf.

Das geht aber ja nicht so wirklich, wenn man doch mal auf dem Radweg fährt, deswegen war das Manöver ja riskanter, aber zu dem Zeitpunkt aus meiner Sicht trotzdem noch die "sicherere" Alternative im Vergleich dazu mit Vollbremsung frontal in das Auto reinfahren.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Hallo Zyme,

[...] Nichtsdestotrotz geht es um mehrere Tausend Euro, die man von der Versicherung als Entschädigung bekommen, oder nicht bekommen kann. [...]

dass wir hier nicht in der USA leben, ist Dir klar, oder? Jedesmal, wenn ich vom Bock geholt wurde, gab es ein paar Mark oder Euro Schmerzensgeld, das ermisst sich offenbar am Schmerz. Ein gebrochener Knochen, der nicht sofort weh tut (aber durchaus langwierige Spätfolgen haben kann), gab weniger Geld als ein Auauaua-Tapetenabriss.
Ein Bekannter wurde vom Auto umgefahren - der Autofahrer hat die Schuld zugewiesen bekommen - und hat sich mehrfache Brüche an Beinen und Rippen sowie eine Quetschung innerer Organe zugezogen und lag zwei Tage in der Intensivstation, bevor er ausser Lebensgefahr war. An den Folgen laboriert er Jahre nach dem Unfall immer noch. Er bekam rund 5.500 Euro Schmerzensgeld ...

Zum Unfallgeschehen: Ehrlich gesagt blicke ich es jetzt nicht mehr. Wen hast Du wie touchiert? Ich dachte, Du seist am Auto, das aus der Nebenstraße kam, hängengeblieben. Wie nun? Je mehr ich mir die (möglichen) Szenarien vorstelle, desto weniger verstehe ich, wie es überhaupt zum Unfall kommen konnte. Der Abbieger von der Haupt- in die Nebenstraße (A) wird als Korrektverhalter genannt, der andere, der am Stopp-Schild halten sollte, (B) als Verkehrssünder. Wie aber kann (A) sich korrekt verhalten, wenn er so kurz vor Dir rechts abbiegt? Und wenn es sich anders verhält, dass Du also am Auto von (B) kleben geblieben bist, stelle ich mir die Frage: Warum? Genauso, wie Du in dieser Situation rechnen musst, dass er noch ein Stück weiter vorfährt, musst Du ebenso seinen vollständige Stopp in Erwägung ziehen.

Noch komischer ist aber der Umstand, dass sich der Autobesitzer, dessen Stoßstange Du geküsst hast, sich Tage später bei der Polizei meldet und recht bekommt. Dies kann so gar nicht sein! Daraus hat man mir seinerzeit einen Strick gedreht, weil ich nicht sofort und an der Unfallstelle die Polizei gerufen hätte (ich war bewusstlos und wurde vom Unfallverursacher ins Auto gepackt und zur der Adresse auf meinem Personalausweis gefahren - dafür wurde er belangt, nicht aber für den Unfall. Das deutsche Recht geht seltsame Pfade.)

Also - wie jetzt? Was ist genau passiert?

Gruß,
TJ
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Nachtrag:

Als Unfallgegner seh ich das Auto, dass das Stoppschild überfahren hat, durch sein Fehlverhalten wurde ich ja gezwungen spontan zu handeln. Das Auto an dem Ich hängengeblieben bin hat ja keinen Fehler begangen.

Ok, jetzt ist's etwas klarer. Doch Fragen bleiben: Warum hat das Auto, das Du touchiert hast, (also (A)) keinen Fehler begangen? Es hätte Dich doch erst durchlassen müssen, denn Du hattest Vorfahrt vor ihm, wenn Du den Weg geradeaus querst (wenn nicht anders und explizit gekennzeichnet). Eher sehe ich in ihm den Unfallverursacher als in (B). Aber so endgültig klar ist mir die Situation immer noch nicht, weil Du ja eingangs schriebst:

[...] Ich sehe von weitem schon, dass ein Auto rechts abbiegen will, aber letztendlich ordnungsgemäß vor der gestrichelten Linie in der Kreuzung zum halten kommt. [...]

Er hat gehalten und ist trotzdem gefahren? Warum?

Es tut mir leid, aber die Ausführung ist widersprüchlich.
Mein Rat: Schreib das Geschehen detailliert und chronologisch auf, füge eine oder mehrere Skizzen hinzu und lies Dir das Geschriebene wiederholt durch! Dann geh damit zum Anwalt. Vergiss nicht Datum, Uhrzeit, Ortsangabe, Namen oder Nummern, aufnehmenden Arzt mit Adresse und Telefonnummer etc.

Gruß,
TJ
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Nachtrag:



Ok, jetzt ist's etwas klarer. Doch Fragen bleiben: Warum hat das Auto, das Du touchiert hast, (also (A)) keinen Fehler begangen? Es hätte Dich doch erst durchlassen müssen, denn Du hattest Vorfahrt vor ihm, wenn Du den Weg geradeaus querst (wenn nicht anders und explizit gekennzeichnet). Eher sehe ich in ihm den Unfallverursacher als in (B). Aber so endgültig klar ist mir die Situation immer noch nicht, weil Du ja eingangs schriebst:



Er hat gehalten und ist trotzdem gefahren? Warum?

Es tut mir leid, aber die Ausführung ist widersprüchlich.
Mein Rat: Schreib das Geschehen detailliert und chronologisch auf, füge eine oder mehrere Skizzen hinzu und lies Dir das Geschriebene wiederholt durch! Dann geh damit zum Anwalt. Vergiss nicht Datum, Uhrzeit, Ortsangabe, Namen oder Nummern, aufnehmenden Arzt mit Adresse und Telefonnummer etc.

Gruß,
TJ

Die beiden Aussagen beziehen sich ja auch auf unterschiedliche Autos. In meinem Fotoalbum sind ja 3 Bilder von der Stelle, da wird es deutlicher.

Ich bin parallel zu Auto A auf dem Radweg gefahren, welches rechts abbiegen wollte, und meinen Radweg zu keinem Zeitpunkt überfahren hatte, sondern beim Rechsabbiegen davor angehalten hatte.

Auto B kam von rechts und hat den Radweg ignoriert und stand dann mitten auf dem Radweg, sodass durch beide Autos zusammen keine Möglichkeit vorlag auf dem Radweg ohne Vollbremsung zu bleiben. Also hatte ich versucht links an Auto A, was halt schon in Schrittgeschwindigkeit kurz vor dem Abbiegen am anhalten war, aber noch nicht komplett stillstand, vorbeizukommen, bin dabei allerdings mit dem rechten Pedal doch noch hängengeblieben.


Ohne Auto B, wäre ich einfach auf dem Radweg problemlos weitergefahren, wäre aber wohl mit ständigem Blickkontakt zum abbiegenden Auto ein wenig langsamer geworden.
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

Jau, jetzt ist's verständlich! Du bist also auf die Fahrbahn ausgewichen und dann ans stehende Auto (A) gefahren. Und (A) hat schließlich gepetzt - was durchaus sein gutes Recht ist.
Nun geht es also darum, (B) habhaft zu werden oder zumindest Anzeige gegen Unbekannt zu stellen, wenn der Fahrer nicht ermittelbar ist. Doch versprich Dir davon nicht zu viel. Einen Anwalt solltest Du Dir in diesem Fall sowieso nehmen.

Viel Erfolg und noch mehr Glück wünsche ich Dir. Und natürlich gute Besserung!

Schönen Gruß,
TJ
 
AW: Welche Verkehrsrechte gelten überhaupt für Radfahrer?

naja, im ersten beitrag steht ja schon, dass meine Haftpflicht den Schaden an A problemlos übernommen hat, war ja nicht viel.

Und Fahrer B hat sich auch von alleine ein paar Tage später bei der Polizei gemeldet, der stand ja beim Unfall ne Minute oder sowas da und hat aus dem Autop zugeschaut, wie ich gefallen, aufgestanden und zur Seite gelaufen bin und alle wie wild umhergehetzt sind, wie es halt ist, wenn man sowas mit ansieht. Trotzdem ist er dann eben nach der Minute weitergefahren und hat sich eben erst ein paar Tage später bei der Polizei gemeldet.


In seiner Aussage dann gibt er allerdings an, er habe vor mir jemanden vorbeigelassen, wodurch er dann quasi auf dem Radweg stehen dürfte, weil er ja bis zur "Sichtlinie" vorgefahren wäre. Was einfach nur gelogen ist. Und die Zeugen werden darauf sicher nicht geachtet haben, da sie ja auch nochmal 20-30m hinter mir waren.
 
Zurück
Oben Unten