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Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!

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Re: Klassiker geklaut! Der mein Rad is weg Thread!
Du weißt schon, dass in Freiburg mehr Räder auf die Einwohnerzahl gerechnet geklaut werden?

yap ....das kann schon sein, aber berlin ist auch nicht ohne.

spreche aus eigener ,leidvollen erfahrung.

selbst schrott/kneipenräder werden inzwischen mitgenommen...
 
Ja und dann gleich an ahnungslose Touris verscherbelt. Letzte Woche wurde das Rad eines Freundes in X-Berg aus dem Hof geklaut und 2 Tage später konnte er es einem (ärgerlich renitenten) Engländer am Kotti wieder abnehmen. Der war sogar doof genug ihn anzuzeigen, er meinte er habe ja dafür bezahlt:D.
 
Mich interessiert, wie man bei einem selbst aufgebauten Klassiker aus gebrauchten Teilen u.a. auch den Rahmen, Eigentum belegt?!
 
Eine gute fotodoku sollte reichen, zusammen mit der rahmennummer.
Rechnung oder Ausdruck der Abwicklung im forum ist natürlich besser.
Ggf auf dem Flohmarkt nach dem perso fragen.
Auf Börsen verzichte ich darauf;-)
 
Aufbaufäden hier könnte man auch abgedruckt vorlegen, da kommt dann sicher auch besonders viel Freude beim Lesen seitens Polizei oder weitergehender Instanzen auf (der Menge halber).
Aber gute Anregung, hatte die Tage die Idee, einige berufliche Gänge mit einem der Renner zu erledigen. Aber ohne fettes Rahmenschloß und eben solche Doku sollte ich das evtl. lassen.
 
Na ja, reinfallen kann man wohl selbst bei vermeintlich korrektem und einwandfreiem Kauf, schließlich dürften die meisten unserer Rahmen hier schon mehr Besitzer gesehen haben als manche Bordsteinschwalbe.

Ganz erhellend fand ich diese Geschichte hier, in der ein gekaufter Rahmen aus dem Keller gestohlen wurde, und bei der öffentlichen Suche dann raus kam, dass er irgendwann vor dem Kauf bereits einmal gestohlen wurde.
Dagegen hilft keine Dokumentation und kein Kaufvertrag… :confused:
 
Stimmt. Der Kaufvertrag hilft allerdings insoweit als man selber als "redlicher"
Käufer dasteht und wenigstens (straf-)rechtlich weniger Ärger bekommt.
Sachenrechtlich ist der Fall klar: An geklauten Sachen kann wg. § 935 BGB
kein Eigentum erworben werden. Das gezahlte Geld ist dann nebst Rad leider erstmal futsch.
Kauft also lieber neu beim Händler. :D
 
Mal ehrlich, wenn mich jemand auf der Straße anspricht und behauptet, dass mein Rad seinem Opa gehört, würde ich dies nicht ausschließen können. Aber hergeben würde ich es nicht. Soll er doch erstmal beweisen, dass es ihm oder seinem Opa gehörte und dazu noch gestohlen wurde.
Ich kann zwar die Herkunft meiner Räder bzw. Rahmen belegen, aber, ob sie irgendwann mal geklaut wurden?...
 
Mal ehrlich, wenn mich jemand auf der Straße anspricht und behauptet, dass mein Rad seinem Opa gehört, würde ich dies nicht ausschließen können. Aber hergeben würde ich es nicht. ...

Exakt dasselbe ist mir passiert:
Wurde auf der Straße von einer Frau angehalten, die behauptete, ich würde auf ihrem Rad fahren.
Ich konnte das natürlich aufklären, weil ich den relativ exotischen Rahmen damals neu gekauft hatte.
Die Beweislast liegt ja bei der Gegenseite: Sie muß beweisen, Eigentümer zu sein bzw. daß genau
dieses Rad abhanden gekommen war.
 
Exakt dasselbe ist mir passiert:
Wurde auf der Straße von einer Frau angehalten, die behauptete, ich würde auf ihrem Rad fahren.
Ich konnte das natürlich aufklären, weil ich den relativ exotischen Rahmen damals neu gekauft hatte.
Die Beweislast liegt ja bei der Gegenseite: Sie muß beweisen, Eigentümer zu sein bzw. daß genau
dieses Rad abhanden gekommen war.
o_O einfach dreist, oder unglücklicher Zufall?

Kann man denn gegen den Hehler vorgehen um sein Geld zurück zu erhalten, sollte es tatsächlich passieren, dass man unwissend Diebesgut erworben hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechtlich ist das nicht unkompliziert. Ich werde das hier besser nicht aufdröseln.
In der Praxis wird der Hehler auch Besseres zu tun haben, als an ihn gerichtete Ansprüche zu erfüllen.
Ich würde in solchen Fällen - in denen es ohnehin nie um größere Summen gehen dürfte - nicht noch dem
"schlechten" Geld gutes hinterherwerfen... .
 
Ja und dann gleich an ahnungslose Touris verscherbelt. Letzte Woche wurde das Rad eines Freundes in X-Berg aus dem Hof geklaut und 2 Tage später konnte er es einem (ärgerlich renitenten) Engländer am Kotti wieder abnehmen. Der war sogar doof genug ihn anzuzeigen, er meinte er habe ja dafür bezahlt:D.

Mal ehrlich, wenn mich jemand auf der Straße anspricht und behauptet, dass mein Rad seinem Opa gehört, würde ich dies nicht ausschließen können. Aber hergeben würde ich es nicht. Soll er doch erstmal beweisen, dass es ihm oder seinem Opa gehörte und dazu noch gestohlen wurde.
Ich kann zwar die Herkunft meiner Räder bzw. Rahmen belegen, aber, ob sie irgendwann mal geklaut wurden?...

Wenn Du auf der Straße von jemandem günstig ein Rad angeboten bekommst und das ohne Vertrag kaufst und Dir 1-2 Tage später jemand auf der Straße umme Ecke sagt, dass Du sein Rad hast... dann würde ich eher nicht rumzucken.
Es mag dumme Zufälle und dreiste Leute geben aber darauf in einem solch eindeutigen Fall zu pokern...naja

Wenn mir einer bei einem Rad, was ich schon lange habe und das ich irgendwann mal irgendwo gebraucht gekauft habe plötzlich mit seinem Opa kommt... na ja
 
Ich halte fest, dass es äußerst ärgerlich ist, wenn einem das Rad geklaut wird.

Aber ein Klassiker, wie bei uns im Forum häufig zu finden, kann sehr alt sein. Mein ältestes RR ist ca. 36 Jahre, was nicht sonderlich alt ist. Ich besitze dieses RR seit ca. 4 Jahren. Ich weiß woher ich es habe und vertraue dem Verkäufer. Aber, ob es in den ersten 20 Jahren schonmal geklaut und vermisst wurde, kann ich wirklich nicht ausschließen.

Natürlich ist der "englische' Fall ganz anders gelagert und hiermit nicht "direkt" vergleichbar.

Ich werfe einfach mal die Frage auf, ob, die in diesem Thread vermissten Räder lückenlos in redlichem Besitz beim jeweiligen Eigentümer waren? In einer Zeitspanne von ca. 15-45 Jahren. Wer von sich kann das behaupten?

Diejenigen, die dies nicht lückenlos - für sich - belegen können, könnten möglicherweise auch zum Kreis der Hehler gehören.
 
Wahrheit (wie es ein englischsprachiger Freund von mir ausdrücken würde)!

Im richtigen Leben wie auch vor dem Gesetz ist es immer möglich dasses anders ist als man denkt.

Wer wissen will, ob er ein Hehler ist kann aber überprüfen, ob sein Rad gestohlen gemeldet ist.

Dann wie gesagt einfach immer die Rahmennummer notieren und ein geklautes Rad gleich melden.

Wer ganz sicher gehen möchte kann die Rahmennummer auch noch bei seiner Versicherung hinterlegen.

Bei Rädern ohne eindeutige Seriennummern (bei den Klassikern ja bekanntermaßen auch gut möglich) weiß ich auch
keinen Rat (außer die Haken an der Wohnzimmerwand).
 
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