Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Ich gönne mir bei solchen Leuten auch oft, mit 5 Zentimeter Abstand und 140km/h zu überholen, vor allem wenn Dame und/oder Herr nur deswegen ihren Sport nicht auf dem angelegten Radweg treiben können, weil da alle drei Kilometer ein Mountainbiker mit 2km/h weniger ihnen den Schnitt runterdrücken könnte. Hätte aber auch kein Problem damit, dann die Strafe zu zahlen, wenn ich mal einen von denen in die Leitplanke dübeln sollte. Ist wie gesagt ein Luxus mit kalkulierbarem Risiko (für mich).
Ich gönne mir bei solchen Leuten auch oft, mit 5 Zentimeter Abstand und 140km/h zu überholen, vor allem wenn Dame und/oder Herr nur deswegen ihren Sport nicht auf dem angelegten Radweg treiben können, weil da alle drei Kilometer ein Mountainbiker mit 2km/h weniger ihnen den Schnitt runterdrücken könnte. Hätte aber auch kein Problem damit, dann die Strafe zu zahlen, wenn ich mal einen von denen in die Leitplanke dübeln sollte. Ist wie gesagt ein Luxus mit kalkulierbarem Risiko (für mich).
Sowas finde ich halt wieder geil Die Meinung eines anderen wird in den Boden getrampelt und ihm die Beulenpest an den Hals gewünscht, weil der mal seinem Unmut freien Lauf lässt. Und dann überspringt man in seiner Hasstirade 90% der Ausführungen des anderen, weil man dafür keine Argumente hat.
Ich sehe, es hat sich an der (erbärmlichen) Meinung von Euch nichts geändert.
Fahrradfahrer: Radwege sind Pflicht
Sofern Radwege angelegt sind, müssen Fahrradfahrer sie auch nutzen und dürfen nicht auf der Straße fahren - es sei denn, dies ist beispielsweise aufgrund von Baustellen oder Schlaglöchern nicht möglich. Wenn kein Fahhradweg vorhanden ist, dürfen Kinder bis zum Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren.
"Wichtig ist: Es ist immer der Radweg zu benutzen, der sich in Fahrtrichtung rechts befindet. Nur dort, wo es per Hinweisschild oder Markierung ausdrücklich erlaubt ist, darf der Fahrradweg in beide Richtungen genutzt werden. Ein Radfahrer muss zudem innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten können - auch Radler sollten daher immer auf ihr Tempo achten", so der Experte für Verkehrsrecht. Rennräder sind von dieser Radweg-Regel ausgenommen: da sie technisch anders beschaffen und auf Schnelligkeit ausgelegt sind, müssen sie auf der Straße gefahren werden.
StVO $2 schrieb:(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ allein angezeigt ist. Radfahrer dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Eben habe ich Folgendes in der Motorwelt 04/11 auf Seite 20 gelesen:
Radfahrer auf Abwegen
Fahrradfahrer dürfen auch dann die Straße benutzen, wenn ein Radweg vorhanden ist, der mit dem blauen Radwegschild gekennzeichnet ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az. BVerwG 3 C 42 09). Lediglich an gefährlichen Stellen sind die Radfahrer verpflichtet, auf den Fahrradweg zu fahren. Bisher galt eine generelle Benutzungspflicht der Radwege, wenn diese mit dem StVO-Schild (weißes Fahrrad auf blauem Grund) gekennzeichnet sind. Als Konsequenz des Urteils müssen diese Schilder jetzt überall dort entfernt werden, wo Radler auch gefahrenlos die Straße benutzen können.
Sollte das ein Aprilscherz sein?
Ich hab gestern einen motorisierten Seniorenroller (mit kleinem Kennzeichen)
auf der Landstraße gesehen.
Der fuhr nur Schrittempo.
Darf ich den mit dem Auto eigentlich umnieten, wo der doch 94km/h langsamer als ich war und der den ganzen Verkehr aufhielt?
Ich meine, nicht das noch jemand auf die Idee kommt, dass der Senior auf seiner Schuckelkarre Teil des Straßenverkehrs ist!
:mex:
Guter Brief Hilli - interessant, dass die Zeitung das Geständnis einer Straftat und die Androhung weiterer abdruckt, aber deinen Brief nicht. Wäre ja auch mal eine Nachfrage wert.
Der Leserbriefschreiber hat das offenbar also wirklich unter seinem richtigen Namen geschrieben - wie blöd kann man eigentlich noch sein? Aber bei jemandem, dem scheinbar nicht bekannt ist, dass Radfahrer auf der Straße fahren dürfen, Autos dagegen nicht auf dem Radweg, wundert mich gar nichts mehr.
Der Leserbrief von Herrn Rah bezüglich meines Leserbriefes zum Thema Fahrradwege veranlasst mich zu einer Reaktion. Zuallererst möchte ich klarstellen, dass ich weder den Tod noch einen Unfall mit einem Fahrradfahrer billigend in Kauf nehme. Ich bin kein Fahrradfahrerjäger!
Zu der Aussage, dass es einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellt, bzw. versuchte Körperverletzung sein soll, möchte ich klarstellen, das ich für jeden Fahrradfahrer bremse. Aber durch die Aussage von Herrn Rah kommen da ein paar Fragen auf:
1. Stellt es nicht einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, wenn man trotz vorhandener Fahrradwege auf öffentlichen Straßen fährt?
2. Darf ich mit meinem Motorrad auch auf Fahrradwegen fahren, wenn die Straße durch einen Landwirt, der seiner Arbeit nachgeht, leicht verdreckt ist?
3. Und ist es mit einem Rennrad nicht möglich, einem Pferdeapfel auszuweichen?
Was mich an der Reaktion von Herrn Rah aber am meisten ärgert, ist, dass er den Sinn meines Leserbriefes anscheinend völlig missverstanden
hat, und andererseits genau einer derjenigen ist, für die ich den letzten Teil geschrieben hatte. Es sind nämlich kaum „normale Fahrradfahrer“
auf den Straßen unterwegs, sondern fast immer nur die Rennradfahrer, die meinen, sich nicht an die Beschilderung halten zu müssen.
Bitte liebe Gemeinden seid lieb und montiert die überflüssigen Radwegschilder auf eure Kosen ab. Auch wenn euch sowieso niemand wirklich behelligen wird, so glaube ich doch fest an eure Verantwortung den Bürgern gegenüber und rechne mit baldigem Handeln.
90% aller Radler hier scheint immer noch nicht bewusst, daß das was sie tun SPORT ist und die öffentlichen Verkehrswege nun mal kein Radstadion sind.
Also ich für meinen Teil kenne KEINEN aber auch wirklich KEINEN, der sich ein 120 PS Go-Kart kauft, mit 180 über den Standstreifen der Autobahn dübelt und dann wenn ihn die nächste Streife rauszieht anfängt zu lamentieren "Jaaaaaaaaaaaaaa Herr Oberförster wissen Sie, was kann ICH denn dafür wenn der böse Staat es nicht schafft, die anderen Spuren so glatt zu machen, daß ich mit meinen 3cm Abstand Straße-Bodenblech da drüberfahren kann ohne mir meinen Schnitt zu versauen? So gehts ja nicht. Und überhaupt fahren auf den anderen Spuren so viele andere Autos, die sind langsamer als ich, die halten mich nur auf, was glauben sie wie oft ich da warten muss, also so gehts ja nicht."
Wer mit seinem Rennrad auf einer Landstraße 70km/h langsamer als alle anderen fährt und damit aufhält, und das damit begründet das er auf dem ansonsten optimalen Radweg pro Kilometer einmal kurz auf 20km/h runterbremsen muß, der kann nicht mehr Hirn im Kopf haben als ein Spatz Fleisch auf der Kniescheibe.
Immer wieder lustig (oder traurig), dass sich die Autofahrer sich von uns Radfahrern so bedroht fühlen.1. Stellt es nicht einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, wenn man trotz vorhandener Fahrradwege auf öffentlichen Straßen fährt?
Pferde haben auf einem Radweg nichts zu suchen. Die müssen auf die Straße.3. Und ist es mit einem Rennrad nicht möglich, einem Pferdeapfel auszuweichen?
Pferde haben auf einem Radweg nichts zu suchen. Die müssen auf die Straße.
Ist das wirklich so?
Reiter/Innen dürfen nicht auf Fahrradwegen oder auf Gehwegen reiten.
Da werden ja wohl eiinige einfache Wahrheiten völlig auf den Kopf gestellt. Fakt ist, dass ein Rennradler auf der Straße mit 30-40 km/h niemanden gefährdet. Jemand, der in der beschriebenen Weise auf der Autobahn führe, wäre eine Gefahr für Leib und Leben eines jeden anderen. Nicht umsonst machen die Gerichte jetzt endlich hier einen klaren Unterschied.
P.S.: Was der leserbriefschreibende Autofahrer und andere da machen, das erfüllt den Tatbestand der Nötigung, genauso wie ein Autofahrer, der mit 180 auf der linken Spur fahren zu müssen glaubt, und dann versucht langsamere Autos per (Licht)Hupe und dichtes Auffahren auf die rechte Spur zu scheuchen.