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Warum eigentlich immer gegen Radwege?

AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Ich kann dir aber sagen, dass der Rennradfahrer da schon jemanden gefährdet, undzwar sich selbst. Auch wenn advent es etwas drastisch ausdrückt, ist es doch das, worüber ich hier auch nur den kopf schütteln kann. Der Rennradfahrer missachtet bestehendes Gesetz, weil er es zu Trainingszwecken lieber für sich selbst flexibel auslegt und beschimpft dann die anderen Verkehrsteilnehmer, die ihn teilweise darauf hinweisen, auf welche Art auch immer und spricht dann von einer Gefährdung durch die Autofahrer, wenn er selbst mit (bleiben wir mal realistisch) maximal 35 km/h auf Bundesstraßen fährt, wo andere Verkehrsteilnehmer mit 100 km/h fahren.

Im Licht-Schattenwechsel der Landstraße fällt ein Trecker und auch ein langsames Mofa immer noch gut auf. Der Rennradfahrer verzichtet aus Leichtbaugründen aber auch auf jegliche signalgebenden Bauteile wie Reflektoren oder Lampen und fällt so erst im letzten Moment auf.

Stell dir vor es gibt immer noch solche Landstraßen, die keinen Radweg haben. Was machst du dann?
Da kann dir als Autofahrer auch passieren, dass dir unbeleuchtete Fußgänger (oder unbeleuchtete Reiter) entgegen kommen. Darum ist das für mich kein richtiges Argument.

Und leider verhalten sich die Autofahrer eigentlich immer gleich, egal ob Radweg oder nicht.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

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Stell dir vor es gibt immer noch solche Landstraßen, die keinen Radweg haben. Was machst du dann?
Da kann dir als Autofahrer auch passieren, dass dir unbeleuchtete Fußgänger (oder unbeleuchtete Reiter) entgegen kommen. Darum ist das für mich kein richtiges Argument.

Und leider verhalten sich die Autofahrer eigentlich immer gleich, egal ob Radweg oder nicht.

Ich habe auch solche Abschnitte auf meiner Runde und da wird mit Warnschildern auf Radfahrer hingewiesen. Außerdem kriege ich sowas als normaldenkender Autofahrer auch mit und bin entsprechend achtsamer. Ausnahmen gibt es natürlich überall. Es ist also ein Argument, du suchst nach Ausflüchten und widerlegst keine Argumente.
 
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Du gehörst also zu den Autofahrer: Super, da ist ein Radweg. Die Straße gehört mir allein. Ich kann Gas geben. :jumping:

Und bei uns wird nur vor Radfahrern gewarnt, wenn ein Radweg die Straße kreuzt. Auf normalen Landstraßen ohne Radweg, steht kein Schild.

Verkehrserziehung ist und bleibt die Sache der Polizei und nicht der anderen Verkehrsteilnehmer.
 
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Ich halte mich in der Regel an das obere Limit der Geschwindigkeitsbeschränkung wenn es die Verkehrslage zulässt.
 
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Leute, ganz ehrlich, wenn ich manchen Kommentar hier lese, dann kann ich einfach nur den Kopf schütteln, wie einseitig die ganze Sache hier gesehen wird. Ich fahre auch mit einem Rennrad ohne Anbauteile, ich fahre in der Stadt auch gerne mal auf der Straße, da gefährde ich (mit meinen maximal 30 km/h) aber weder mich, noch behindere ich den mit 50 km/h (wenn überhaupt) dahinfließenden Verkehr.

Da liegt, glaube ich, bei dir ein Denkfehler vor. Der 30 km/h schnelle Radfahrer ist der Verkehr. Wie kann er sich denn selbst behindern? Beinahe jeder Autofahrer würde mir Recht geben, wenn ich sagen würde, dass man als Autofahrer mit 45 km/h in der Stadt eine Behinderung ist. Stimmt aber nicht, man nutzt lediglich nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus. Niemand zwingt einen diese völlig auszuschöpfen, was sowieso nur bei optimalen Bedingungen möglich sein sollte.

Und zur Thematik mangelhafte Sichtbarkeit: Bei mir macht es eigentlich keinen Unterschied im regelwidrigen und gefährdenden Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer ob ich tagsüber zivil oder mit leuchtend roter Oberbekleidung und voll aufgedrehter Dinotte unterwegs bin, ich werde immer als Verkehrsteilnehmer 2. Klasse angesehen und entsprechend behandelt. Wer unaufmerksam unterwegs ist, sieht Radfahrer nicht, egal wie sehr sie auch auffallen wollen. Wer Straßenbahnen rammt, lässt sich von Radfahrern gar nicht erst ablenken.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Ich halte mich in der Regel an das obere Limit der Geschwindigkeitsbeschränkung wenn es die Verkehrslage zulässt.

Im Licht-Schattenwechsel der Landstraße..
ist langsamer zu fahren und nicht nur wenn
mit Warnschildern auf Radfahrer hingewiesen
wird.


Aber was diskutiere ich mit dir, du legst die StVO auch so aus, wie du es brauchst:
ich fahre in der Stadt auch gerne mal auf der Straße, da gefährde ich (mit meinen maximal 30 km/h) aber weder mich, noch behindere ich den mit 50 km/h (wenn überhaupt) dahinfließenden Verkehr. Hier kann ich jedem nur Recht geben, innerorts lieber auf der Straße als auf dem Radweg, aber außerorts ist das teilweise wirklich selbstmörderisch.
Da wird es auch einige Autofahrer geben, die mit mörderisch geringen Abstand überholen.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

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ist langsamer zu fahren und nicht nur wenn

wird.


Aber was diskutiere ich mit dir, du legst die StVO auch so aus, wie du es brauchst:

Da wird es auch einige Autofahrer geben, die mit mörderisch geringen Abstand überholen.

Ich schrieb ja schon, dass ich in der Regel der Verkehrssituation angepasst fahre. Ich fahre aber auf der baumbewachsenen Bundesstraße trotzdem nicht 60 km/h, weil ein Rennradfahrer meint, er müsse den Radweg nicht benutzen. ich glaube nicht, dass ich damit die StVO auslege, wie ich sie brauche.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Da liegt, glaube ich, bei dir ein Denkfehler vor. Der 30 km/h schnelle Radfahrer ist der Verkehr. Wie kann er sich denn selbst behindern? Beinahe jeder Autofahrer würde mir Recht geben, wenn ich sagen würde, dass man als Autofahrer mit 45 km/h in der Stadt eine Behinderung ist. Stimmt aber nicht, man nutzt lediglich nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus. Niemand zwingt einen diese völlig auszuschöpfen, was sowieso nur bei optimalen Bedingungen möglich sein sollte.

Und zur Thematik mangelhafte Sichtbarkeit: Bei mir macht es eigentlich keinen Unterschied im regelwidrigen und gefährdenden Verhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer ob ich tagsüber zivil oder mit leuchtend roter Oberbekleidung und voll aufgedrehter Dinotte unterwegs bin, ich werde immer als Verkehrsteilnehmer 2. Klasse angesehen und entsprechend behandelt. Wer unaufmerksam unterwegs ist, sieht Radfahrer nicht, egal wie sehr sie auch auffallen wollen. Wer Straßenbahnen rammt, lässt sich von Radfahrern gar nicht erst ablenken.

Der Radfahrer ist aber vom Gesetzgeber, wie auch vom Straßenplaner nicht als Verkehrsteilnehmer auf der Straße angedacht, wenn ein Radweg vorhanden ist. Und 45 km/h und 30 km/h sind noch ein kleiner Unterschied. Aber ich sage ja, innerorts sehen ich nicht das Problem, sondern außerorts, wo ein Radweg vorhanden ist und ich als Autofahrer nicht mit unbeleuchteten Rennradfahrern rechne.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Der Radfahrer ist aber vom Gesetzgeber, wie auch vom Straßenplaner nicht als Verkehrsteilnehmer auf der Straße angedacht, wenn ein Radweg vorhanden ist. Und 45 km/h und 30 km/h sind noch ein kleiner Unterschied. Aber ich sage ja, innerorts sehen ich nicht das Problem, sondern außerorts, wo ein Radweg vorhanden ist und ich als Autofahrer nicht mit unbeleuchteten Rennradfahrern rechne.

Leider ist in diesem Thread einiges nicht ganz richtig: Vom Gesetzgeber ist der Fahrradfahrer grundsätzlich erst einmal als Verkehrsteilnehmer auf derr Straße angedacht. Ob ein Radweg vorhanden ist oder nicht, spielt dabei erst einmal keine Rolle. Wenn er nicht angedacht sein sollte, handelt es sich um eine Straße gekennzeichnet mit Schild 254 (Verbot für Fahrradfahrer) oder um eine Kraftfahrstraße.
Erst ein benutzungspflichtiger, straßenbegleitender und in die richtige Richtung führender Radweg verpflichtet den Radfahrer, bei Benutzbarkeit dieses Weges diesen Weg zu nutzen - an die Benutzungspflicht stellt der Gesetzgeber aber erst einmal hohe Anforderungen. Was der Straßenplaner sich gedacht hat, spielt dabei keine Rolle - er hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, und wenn er die Vorgaben nicht einhält, passiert ihm auch nichts. Sonst gäbe es keine unzulässig als benutzungspflichtig markierten Radwege. Und auch viele andere Straßenkonstruktionen wären vermieden worden.
Was bringt ein Radweg, der nicht benutzbar ist (mangels Auffahrt, mangels Asphaltierung, aufgrund von Baustelle o.ä.)? Auf einen wegen Baustelle, landwirtschaftlicher Arbeiten o.ä. nicht benutzbaren Weg seitlich der Fahrbahn, ggf. deutlich abgesetzt davon, wird der Autofahrer im Normalfall nicht hingewiesen.
Warum soll der Fahrradfahrer bei Tag beleuchtet sein? Haben wir hier eine Lichtpflicht für Fahrradfahrer?

Ansonsten: hier gibt es an den meisten Landstraßen zum Glück keine Radwege - es wird allerdings nur an den Landstraßen auf Radfahrer hingewiesen, wo ein Radweg kreuzt bzw. ein Radweg endet. An den anderen? Warum auch?

Wie sieht das obere Limit der Geschwindigkeitsbeschränkung aus? Meist habe ich den Eindruck, dass die zulässige Geschwindigkeit um mindestens 33% überschritten werden muss - an fest installierten Geschwindigkeitsanzeigen lässt sich das gut beobachten - hier im Ort ist eine in der Nähe einer Bushaltestelle, gut zu beobachten, wenn man auf den Bus wartet. Typischerweise beginnt die Anzeige bei vorbeifahrenden Kfz mit einer 4, manchmal mit einer 5, und gelegentlich 6. Und nein, die Anlage ist nicht gleich hinter dem Ortseingang, und auch nicht gleich hinter einem Tempolimit-schild.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Man muss auch m.M.n. zwischen unterschiedlichen Straßentypen unterscheiden:
- Enge Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen meide ich generell. Sollte ich mich doch mal auf eine solche verirren, nehm ich einen Radweg im Sinne der StVO dankend an.
- Enge Straßen mit niedrigem Verkehrsaufkommen, sodass ein überholender Autofahrer im schlechtesten Fall kurz abbremsen muss wegen Gegenverkehr, im Normalfall aber gut überholen kann. Diese nutze ich zumeist ohne den Radweg, ich mache das aber vom Vekehr abhängig.
- Breite Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, sodass ein überholendes Auto mich gut überholen kann ohne den Mittelstreifen zu überfahren. Ist hier ein Radweg vorhanden, nutze ich ihn meist auch nicht, ich beeinflusse schließlich nicht den Verkehrsfluss.

Ich kann allerdings die hupende Fraktion der Autofahrer nicht verstehen, die bei Typ 2 meinen, mich auf mein "Vergehen" aufmerksam zu machen.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Wieso ist der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer auf der Straße vom Gesetzgeber angedacht, wenn ein Radweg vorhanden ist? Die Logik verstehe ich nicht, da es ein Gesetz gibt, das die Benutzung des Radwegs vorschreibt. Darum geht es doch in diesem Thread. Und für eben diesen Radweg zeichnet der Verkehrsplaner verantwortlich. Soweit halte ich meine Aussagen für korrekt. Meines bescheidenen Wissens nach spielt die Anzahl der Radwege dabei keine Rolle, sind auf beiden Seiten welche vorhanden, ist der in Fahrtrichtung liegende zu benutzen, ist nur einer vorhanden, ist der für beide Richtungen vorgesehen. Liege ich da richtig?

Beleuchtung am Rad muss natürlich tagsüber nicht sein (am Motorrad schon????), aber andere verpflichtende Anbauten sind es schon, die an keinem Rennrad zu sehen sind. ich schrieb das schon und hoffe, das nicht noch hundertmal tun zu müssen.

Was ist an Limit der oberen Geschwindigkeitesbegrenzung nicht zu verstehen? Entweder ein Schild gibt das obere Limit vor, oder es sind 100 km/h. Ist doch nicht schwierig.

Und danke eifeler91 für deine den kompletten Thread prägenden Aussagen. Ich orientiere mich nicht an bestehenden Gesetzen, sprich Vorhandensein eines Radwegs, sondern an der Verkehrssituation und habe kein Verständnis, wenn andere Verkehrsteilnehmer mich auf mein Vergehen hinweisen.

By the way, Beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften kann der Überholvorgang durch einmaliges Betätigen der Lichthupe oder des Signalhorns angekündigt werden. Wenn man es ganz pingelig sehen will, handeln die Autofahrer sogar innerhalb der Vorgaben und der Radfahrer muss sich damit anfreunden, sobald er das Vorhandensein eines Radwegs ignoriert.

Ich weiß nicht, ob ich hier im Norden durch die Radwege so verwöhnt bin, aber Aussagen wie "Plattfüße hole ich mir nur auf dem Radweg" oder "ich muss durch Pferdemist durchfahren" halte ich für nicht sehr fundiert.

Ich denke ganz einfach, dass hier viel argumentiert wird, warum der Radweg nicht benutzt wird, im Endeffekt ist es aber doch so, dass es einfach mehr Spaß macht und cooler ist, auf der Straße zu fahren. Wie cool viele hier sind, kann man in unzähligen Threads nachlesen. Wäre mir ja eigentlich auch egal, jeder wie er möchte. Aber wenn ich hier ständig Beiträge lese, in denen erstmal geschrieben wird, dass man sich mal wieder nicht an die Radwegebenutzungspflicht gehalten hat, dann schreibt, dass man das natürlich aus dem und dem Grund nicht muss und dann anfängt den Autofahrer als größtes Arschloch der Welt hinzustellen, dann kriege ich regelmäßig das Würgen über soviel Dummheit.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Wenn ich einen gut ausgebauten Radweg ignoriere komme ich mir vor wie die Penner, die ich im Auto anhupe, weil sie mal wieder zu dritt nebeneinander auf der Landstraße fahren müssen.

Wir leben aber auch in einem Land, in dem Bürgerinitiativen mit eigener Hand und aus eigener Tasche Radwege bauen müssen, damit Kinder nicht auf dem Weg zum Schulbus über den Haufen gefahren werden.

Die Radwege die man teilweise sieht halte ich für gefährlich. Ein Rennrad geht schlichtweg kaputt, aber was soll mit dem alten Opa passieren, der mit 10km/h darüber kriecht ? Der fällt doch schlichtweg um.

Ich habe keinen Spaß daran auf der Straße zu fahren, ich halte es für ein Risiko. Ich würde liebend gerne einen Radweg nutzen. Ich nutze sogar Radwege die andere hier vielleicht für unbefahrbar halten, auch wenn ich durchgeschüttelt werde.

Als Motorradfahrer fallen mir die katastrophalen Straßenzustände auf, als Radfahrer die katastrophalen Radwege.

Mich hat übrigens bisher noch nicht ein einziger Autofahrer irgendwie angehupt, knapp überholt oder sonstwie gegängelt. Da bin ich selbst beim Autofahren Radfahrern gegenüber wohl deutlich intoleranter.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Wieso ist der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer auf der Straße vom Gesetzgeber angedacht, wenn ein Radweg vorhanden ist? Die Logik verstehe ich nicht, da es ein Gesetz gibt, das die Benutzung des Radwegs vorschreibt.
Nur wenn der Radweg mit einem blauen Lolli versehen ist.

Die Logik wird vlt. klarer, wenn man weiss, daß Radwege deutlich gefährlicher sind, als das Fahren auf der Fahrbahn. Diese Erkentniss war der Grund dafür, daß man (die Kohl-Regierung) 1998 die allgemeine Radwegbenutzungspflicht aufgehoben und durch die jetzt gültige ersetzt hat.
Darum geht es doch in diesem Thread. Und für eben diesen Radweg zeichnet der Verkehrsplaner verantwortlich.
Und er hat sich dabei eigentl. an gesetzliche Vorgaben zu halten. Eine dieser gesetzl. Vorgaben schreibt ihm vor, daß es nicht statthaft ist einem Radfahrer die Benutzung der Fahrbahn zu verwehren, wenn dafür kein ausreichender Grund, sprich eine BESONDERE Gefahrensituation vorhanden ist. Leider halten sich die Verkehrsplaner nicht an dieses Gesetz, sondern bauen wild Radwege aus allen möglichen sachfremden Gründen. (Z.B. wünschen sich Gemeinden einen Fußweg. Fördermittel für diesen Fußweg gibt es von der EU, allerdings nur, wenn dazu noch ein benutzungspflichtiger Radweg gebaut wird. Also behauptet man ein benutzungspflichtiger Radweg sei notwendig um das Geld zu bekommen. Danach dürfen Radfahrer in Orten, durch die am Tag 3 Autos fahren, nur noch auf dem gemeinsamen hoppeligen Radweg-Bürgersteig fahren. )

Oder weil sie persönlich der privaten Meinung sind, daß Autofahrer nicht mit der Anwesenheit von Radfahrern belästigt werden sollten. Schließlich ist es keinem Autofahrer zuzumuten, daß er mal 10 Sekunden lang hinter einem Radfahrer herfahren muss, bis er ihn endlich überholen kann.

Soweit halte ich meine Aussagen für korrekt. Meines bescheidenen Wissens nach spielt die Anzahl der Radwege dabei keine Rolle, sind auf beiden Seiten welche vorhanden, ist der in Fahrtrichtung liegende zu benutzen, ist nur einer vorhanden, ist der für beide Richtungen vorgesehen. Liege ich da richtig?
Da liegst du falsch. Ein Radweg auf der linken Straßenseite DARF NICHT
benutzt werden. Das befahren eines Radweges in Gegenrichtung ist nicht gestattet, weil es eine der häufigsten Ursachen für Unfälle mit Fahrrädern ist.

Ein Radweg dagegen MUSS in Gegenrichtung befahren werden, wenn ein blauer Lolli mit Zusatzzeichen 1000-30 dies verpflichtend macht.

Gegenspurige Radwege sind vom Gesetzgeber nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt worden. Z.B. gibt es dafür, intelligenterweise, Mindestbreiten. Leider halten sich die Verkehrsbehörden auch nicht an diese gesetzlichen Vorschriften.

Leider ist das Klagen gegen Behörden und das von ihnen angerichtete Radwegdesaster eine finanziel und arbeitsmäßig recht hohe Belastung, deshalb lassen es viele Radfaher bleiben und verhalten sich so, wie es die, im großen und ganzen vernünftigen gesetzl. Regelungen der StVO, eigentl. vorsehen. Obwohl da natürlich drin steht, daß man auch gesetzeswidrigen Anordnungen Folge zu leisten hat.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Wieso ist der Radfahrer als Verkehrsteilnehmer auf der Straße vom Gesetzgeber angedacht, wenn ein Radweg vorhanden ist?
Prinzipiell ist der Radfahrer immer ein Verkehrsteilnehmer (wie auch Fußgänger, oder alle die sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegen), und nicht nur das. Da es sich beim Fahrrad um ein Fahrzeug handelt (vom Gesetzgeber so definiert), ist er Fahrzeugführer! Und prinzipiell haben Fahrzeuge die Fahrbahn zu benutzen. Radwege sind "Sonder"-Wege.
Sonderwege werden nicht vom Gesetzgeber sondern von Verwaltungsbehörden ausgewiesen. Der Gesetzgeber regelt unter welchen Umständen diese Sonderwege ausgewiesen werden dürfen oder müssen.

Die Logik verstehe ich nicht, da es ein Gesetz gibt, das die Benutzung des Radwegs vorschreibt. Darum geht es doch in diesem Thread. Und für eben diesen Radweg zeichnet der Verkehrsplaner verantwortlich. Soweit halte ich meine Aussagen für korrekt.
Sagen wir mal, sie ist nicht ganz falsch. Allerdings hat das Ganze mit Logik nicht zuviel zu tun. Denn wie gesagt gibt es Mindestanforderungen an einen Radweg. Allerdings liegt Planung und Überprüfung der Regelkonformität meist in einer Hand. (Das ist so, als ob Du ein Auto baust und gleichzeitig die TÜV-Abnahme mit ABE usw. machst. Und niemand sonst kontrolliert Dich. Und wenn sich herausstellt, dass Du Dich nicht an die Gesetze gehalten hast brauchst Du keine Konsequenzen zu fürchten. Nichtmal dann, wenn Du mit Deinem Auto jemanden tötest weil Du die Bremsen vergessen hast).

Meines bescheidenen Wissens nach spielt die Anzahl der Radwege dabei keine Rolle, sind auf beiden Seiten welche vorhanden, ist der in Fahrtrichtung liegende zu benutzen, ist nur einer vorhanden, ist der für beide Richtungen vorgesehen. Liege ich da richtig?
Nein. Das ist immer abhängig von der Beschilderung ("blauer Lolli").
Insofern ist Dein Wissen bescheiden ;-) (Sorry, der musste sein)


Beleuchtung am Rad muss natürlich tagsüber nicht sein (am Motorrad schon????), aber andere verpflichtende Anbauten sind es schon, die an keinem Rennrad zu sehen sind. ich schrieb das schon und hoffe, das nicht noch hundertmal tun zu müssen.
Das ist korrekt. Rückstrahler usw. gehören dran.
Es muss mir allerdings erlaubt sein, darauf hinzuweisen, dass es durchaus möglich wäre die StVZO dementsprechen zu ändern, dass die Sichtbarkeit mit anderen reflektierenden Materialien gewährleistet wäre. Für jeden anderen Blödsinn wird sie dauernd geändert.

Das Vorhandensein oder Fehlen irgendwelcher Anbauteile hat aber keinerlei Einfluss auf irgendwelche andere Rechte oder Pflichten. Das nur nebenbei.

Was ist an Limit der oberen Geschwindigkeitesbegrenzung nicht zu verstehen? Entweder ein Schild gibt das obere Limit vor, oder es sind 100 km/h. Ist doch nicht schwierig.
ist sogar ganz einfach!
1. Es gibt kein "Limit der oberen Geschwindigkeitesbegrenzung". Das Ding heißt "zulässige Höchstgeschwindigkeit". Und im Namen steckt die Bedeutung.
2. Wenn da 100 steht, dann darf man 100 fahren. Wenn die Umstände und die allgemeine Verkehrslage es zulassen. Man hat kein Recht darauf die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren zu können. Das gilt für alle angegebenen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten.


By the way, Beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften kann der Überholvorgang durch einmaliges Betätigen der Lichthupe oder des Signalhorns angekündigt werden. Wenn man es ganz pingelig sehen will, handeln die Autofahrer sogar innerhalb der Vorgaben und der Radfahrer muss sich damit anfreunden, sobald er das Vorhandensein eines Radwegs ignoriert.
Das ist richtig. Wichtig ist aber auch das "oder". Also nicht blinken, hupen und wild fuchteln. Und schon gar nicht mehrfaches Stakkatodauergehupe.


Ich weiß nicht, ob ich hier im Norden durch die Radwege so verwöhnt bin, aber Aussagen wie "Plattfüße hole ich mir nur auf dem Radweg" oder "ich muss durch Pferdemist durchfahren" halte ich für nicht sehr fundiert.
Ob Du verwöhnt bist weiß ich auch nicht. Und was Du wofür hältst ist mir schnuppe. Glaub einfach an Erfahrungswerte mehrerer hunderttausend Forumskilometer.

Ich denke ganz einfach, dass hier viel argumentiert wird, warum der Radweg nicht benutzt wird, im Endeffekt ist es aber doch so, dass es einfach mehr Spaß macht und cooler ist, auf der Straße zu fahren.
1. Es ist sicherer. (Das ist bewiesen)
2. Klar macht es mehr Spaß durchzufahren, als über Randsteine auf und ab zu müssen, Bundesstraßen zu queren um auf linksseitige Radwege zu kommen (für manchmal weniger als 500m), und wieder zurück weil der tolle Radweg im Nirwana endet usw. usf.

Wie cool viele hier sind, kann man in unzähligen Threads nachlesen. Wäre mir ja eigentlich auch egal, jeder wie er möchte. Aber wenn ich hier ständig Beiträge lese, in denen erstmal geschrieben wird, dass man sich mal wieder nicht an die Radwegebenutzungspflicht gehalten hat, dann schreibt, dass man das natürlich aus dem und dem Grund nicht muss und dann anfängt den Autofahrer als größtes Arschloch der Welt hinzustellen, dann kriege ich regelmäßig das Würgen über soviel Dummheit.

Würgen könnte ich, wenn ich lese wie sehr Du auf Autofahrerlinie gebracht bist.

Fahr halt weiter Radweg und freu Dich.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Puh, das ganze Auseinandergepflücke müsste ich jetzt wieder sortieren. Ich mache es kurz und knapp.
Bei Radwegen gehe ich von solchen aus, die als solche ausgeschildert sind, alles andere lohnt hier nicht zu diskutieren. In diesem Fall muss auch der auf der anderen Seite benutzt werden, soviel zur Bescheidenheit.
Reflektoren sind Pflicht, hätte sollte könnte interessiert nicht. Sie dienen keinerlei Rechten und Pflichten sondern der Sicherheit (Thema Licht-Schattenverhältnisse auf Landstraßen wenn der Radweg ignoriert wird).
Wenn 100 erlaubt sind, fahre ich 100 wenn die Verkehrslage es erlaubt, hatte ich so schon zweimal geschrieben. Einer der Gründe, warum solche Straßen in der Regel mit getrennten Radwegen ausgestattet sind, um die es in diesem Thread geht, ist der extreme Geschwindigkeitesunterschied.
Wo bitte ist es also sicherer, auf der Bundesstraße zu fahren, als auf dem Radweg?

Grundsetzlich ist es so, dass Radwege mit blaubem Lolli benutzt werden müssen, wenn sie zumutbar sind. Über die anderen lohnt es sich nicht zu diskutieren. Hier wird die Zumutbarkeit bis hin zu unsinnigen Argumenten wie Plattfüßen, Pferdemist, Verkehrsaufkommen auf der Straße ad absurdum geführt. Wie ich schon sagte, ist mir mit dem Rennrad die Benutzung von Radwegen innerhalb geschlossener Ortschaften wegen Fußgängern, Einmündungen u.ä. auch zu gefährlich. Auch, weil sie dort zugegebenermaßen schlecht ausgebaut sind.

Außerhalb der Ortschaften - besonders auf Bundesstraßen - haben meiner Meinung nach aus den nun schon mehrfach angebrachten Gründen Radfahrer auf der Straße absolut nichts zu suchen. Traktoren und Mofas haben gewisse sicherheitstechnische Anbauten, die ein Rennrad haben müsste, aber nicht hat. Daher sind sie besser als Hindernisse zu erkennen.

Und gerade diese Situationen werden hier immer wieder thematisiert, in denen böse Autofahrer den braven Rennradfahrer bedrängen, nur weil der die Regeln für sich anders auslegt. Das finde ich unsinnig, sich zu beschweren, aber erstmal damit anzufangen, dass man sich nicht an die Regeln hält. Das hat nichts mit Autofahrerlinie zu tun, sondern mit gesundem Menschenverstand.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Warum eigentlich immer gegen Radwege?

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weil die radwege meist voller touristen ausm ausland sand :D

einfach gesagt einfach oasch zum fahrn und meine bremspackerl werden zu schnell alle...und i will a ned immer herumschrein :lol: ...es gibt sicher noch 1000 andere gründe
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Man sollte dringend auch in dem Zusammenhang auf das Bundesverwaltungsgerichtsurteil hinweisen, nach dem auch die meisten vorhandenen Radwegebenutzungspflichten normalerweise gar nicht mehr vorhanden sein dürften, weil sie in 30er Zonen quasi gänzlich abgeschafft wurden und auch in 50er Zonen normalerweise keine besondere und von den Behörden zu beweisene Gefährdungslage vorhanden ist.
 
AW: Warum eigentlich immer gegen Radwege?

Bei mir habe ich den Verdacht daß die meisten Radwege mit "Benutzungspflicht" per Gesetz irregulär weil sie nicht über die gesetzlichen Mindestbreiten verfügen (1,5/2/2,5 Meter).
 
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Auf meiner Hausrunde gibt es einen benutzungspflichtigen Weg, der: Radweg und Fußgängerweg in beide Richtungen ist, dies mit einer Breite von..ich schätze 0,9m. :)
 
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