Du wirfst hier Gewährleistung (Gesetz) und Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) durcheinander.Vorsicht, gefährliches halbwissen: aber ist es nicht so, dass in der Garantiezeit der Hersteller DIR nachweisen muss, dass Dir das Rad umgefallen ist? Und Cube hat 3 Jahre Garantie auf den Rahmen...
So kenn ich das zumindest bei den Elektrogeräten. Erste Jahr Garantie, der Hersteller müsste dir "Fehlbehandlung" nachweisen, zweites Jahr Gewährleistung, du musst dem Hersteller nachweisen, dass das Gerät bereits ab Werk ne Macke hatte...
Wobei ich in allen Fällen auch hier eine gewisse Kulanz erwarten würde.
https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/wirtschaftsrecht/vertrag/gewaehrleistung-3645682