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Hilfeleistung. Notruf wählen oder nicht?

Noch mal zum initial beschriebenem Fall, laut der Beschreibung des TE hätte ich die Person als nicht mehr „geschäftsfähig“ eingeordnet und dementsprechend den Rettungsdienst konsultiert.
Ja, rettungsdienstlich machen uns diese Einsätze natürlich etwas unmut (sofern es alkoholbedingt ist) nichts desto weniger scheint die Person in einer akut behandlungswürdigen Situation gewesen zu sein.
Dem TE Danke für seine offene Fehlerkultur, das hier so nachzufragen traut sich auch nicht jeder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Arbeitgeber schulen normal nur die betrieblichen Ersthelfer alle 2 Jahre.

Die Kosten dafür kann man der BG aufdrücken. Kein Problem. Allerdings fehlen die Mitarbeiter einen Tag in der Firma und wenn dann muss halt gleich ne ganze Gruppe zum Kurs.
Betriebliche Ersthelfer sind meines Wissens erst ab einer bestimmten Betriebsgröße vorgeschrieben.

Bei Erziehern gehen meines Wissens alle regelmäßig zum Auffrischen der EH und da dann auch in die Kurse für EH am Kind.

Kommt auch immer auf die Unternehmenskultur an.

OT: In den USA ist das Thema Erste Hilfe Kurs meines Wissens optimaler gelöst. Da sind die Themen in Modulbauweise. Da kann man dann die Frau mit Kreditkarte im Einkaufszentrum laufen lassen und selbst setzt man sich dann relativ spontan für 1,5 Std. in einen der dort vor Ort angebotenen Erste Hilfe Kurse.
 
Bissl OT und ohne zu polarisieren, ernst gemeint gefragt: Gibt es heute tatsächlich noch Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nicht (alle!) regelmäßig in Erster Hilfe schulen lassen? Was stimmt da nicht? Die "Investition" ist absolut lachhaft im Vergleich zu allem möglichen, was sonst so für Lächerlichkeiten gezahlt wird. 😳

Wir hatten jetzt sogar Angebote für spezielle Kurse für Erste Hilfe bei Kleinkindern/Babys, wurde auch dankend angenommen.

Es gibt je nach Betriebsgröße eine Mindestanforderung, dass Alle geschult werden kenne ich von keinem Betrieb.
 
OT:
Kleiner Tip an alle: Im Rahmen vom Bildungsurlaub können auch EH Kurse besucht werden.
Zumindest in Baden-Württemberg ist ein (deutschlandweiter) Anbieter für EH-Kurse entsprechend "zertifiziert".
Bevor man den Bildungsurlaub verfallen lässt wäre es eine Möglichkeit zumindest schon mal einen Tag relativ preiswert sinnvoll zu verwenden.
 
Bissl OT und ohne zu polarisieren, ernst gemeint gefragt: Gibt es heute tatsächlich noch Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nicht (alle!) regelmäßig in Erster Hilfe schulen lassen? Was stimmt da nicht? Die "Investition" ist absolut lachhaft im Vergleich zu allem möglichen, was sonst so für Lächerlichkeiten gezahlt wird. 😳

Wir hatten jetzt sogar Angebote für spezielle Kurse für Erste Hilfe bei Kleinkindern/Babys, wurde auch dankend angenommen.
Dürfen wir freiwillig in der Freizeit machen.
 
Selbst wenn jemand zugesoffen in der eigenen Kotze oder mit der Nadel im Arm vor dem Bahnhof liegt - auch hier gilt die Pflicht zur Hilfeleistung. Wenn die Person an der eigenen Kotze erstickt oder eine Überdosis gesetzt hat, dann ist es scheissegal, ob ihr das 100x am Tag seht und ihr es Leid seid. Ihr habt zu helfen!

Im beschriebenen Fall des TE's, wäre, wie schon mehrfach gesagt wurde, umgehend 112 zu wählen.

Ich hoffe niemanden von euch wird es mal erwischen. Stellt vor ihr bekommt ein Schlaganfall, Herzinfarkt, Unterzuckerung als Diabetiker, aber keiner hilft, wenn es um Sekunden geht...
 
Selbst wenn jemand zugesoffen in der eigenen Kotze oder mit der Nadel im Arm vor dem Bahnhof liegt - auch hier gilt die Pflicht zur Hilfeleistung. Wenn die Person an der eigenen Kotze erstickt oder eine Überdosis gesetzt hat, dann ist es scheissegal, ob ihr das 100x am Tag seht und ihr es Leid seid. Ihr habt zu helfen!
Hat hier jemand vom Rettungsdienst geschrieben das er nicht helfen würde?
Natürlich kotzt es einen selber an weil das Klientel auch gerne dazu neigt zu spucken, zu kotzen, zu schlagen, oder ihr Blut überall verteilen und rumschreiben das sie HepC haben usw.
Den wenigsten würde wohl der Job Spaß machen wenn sie dabei angespuckt, gekratzt, geschlagen und dann auf der Arbeit duschen müssten weil sie vollgekotzt wurden oder die Klamotten wieder einmal voller Pisse sind. Wenn man Pech hat, dann liegt ein Gerichtstermin wegen Körperverletzung, Widerstand usw. auch noch in der eigenen Freizeit.
Auf so ein Klientel haben sicher die wenigsten Bock und sicher mit ein Grund weshalb etliche im Rettungsdienst nicht mehr Vollzeit arbeiten möchten oder ganz das Handtuch werfen.

Trotzdem wird der Job gemacht.
 
Hat hier jemand vom Rettungsdienst geschrieben das er nicht helfen würde?
Natürlich kotzt es einen selber an weil das Klientel auch gerne dazu neigt zu spucken, zu kotzen, zu schlagen, oder ihr Blut überall verteilen und rumschreiben das sie HepC haben usw.
Den wenigsten würde wohl der Job Spaß machen wenn sie dabei angespuckt, gekratzt, geschlagen und dann auf der Arbeit duschen müssten weil sie vollgekotzt wurden oder die Klamotten wieder einmal voller Pisse sind. Wenn man Pech hat, dann liegt ein Gerichtstermin wegen Körperverletzung, Widerstand usw. auch noch in der eigenen Freizeit.
Auf so ein Klientel haben sicher die wenigsten Bock und sicher mit ein Grund weshalb etliche im Rettungsdienst nicht mehr Vollzeit arbeiten möchten oder ganz das Handtuch werfen.

Trotzdem wird der Job gemacht.
Hab ich vom Rettungsdienst geschrieben?
 
Ich weiß nicht, ob das Thema hier so recht passt. Ansonsten gerne verschieben.

Ich bin heute schon um 06:00 Uhr aufs Rad und mit dem Fahrrad einem reinen Radweg entlang des Rheins zwischen zwei Gemeinden entlanggefahren. Gegen 07:10 Uhr, mitten im Nirgendwo, liegt plötzlich ein relativ junger Mann um die 30 Jahre auf dem Radweg, seine Brille vor ihm auf dem Weg. Position leichte Embryonalstellung auf der Seite liegend. Also pflichtgemäß angehalten und angesprochen. Keine Reaktion. Also abgestiegen und Rad abgelegt und an dem Herrn gerüttelt. Keine Reaktion. Dann habe ich nach offensichtlichen Verletzungen geschaut, Puls und Atmung geprüft, alles normal. Dabei habe ich ihn wiederholte Male angesprochen. Keine Reaktion. Daher habe ich noch stärker an ihm gerüttelt bis er ganz leicht die Augen geöffnet hat. Auf meine Fragen, ob der Hilfe braucht und, ob es ihm gut geht hat er nicht gesprochen, sondern nur den Kopf geschüttelt, bzw. mit dem Kopf genickt. Da es um die 14°C hatte und er mit einem dicken Pulli bekleidet war, habe ich ausgeschlossen, dass er da erfrieren könnte, wenn er dort (betrunken?) weiterschläft.
Nachdem er mir also signalisiert hatte, dass er keine Hilfe braucht und ich keine Gefahr sah, bin ich weitergefahren. Auch mit dem Wissen, dass der Radweg gerade am WE gut frequentiert ist und er damit, sollte er doch Hilfe benötigen, Ansprechpartner finden würde.
Nachdem ich aber weitergefahren war, habe ich mich gefragt, ob mein Verhalten richtig, respektive ausreichend war. Damit meine ich nicht juristisch im Sinne der unterlassenen Hilfeleistung (da bin ich der Auffassung das Nötige getan zu haben), aber hätte ich nicht doch die Polizei oder den Rettungsdienst verständigen sollen? Wie seht ihr das: Hätte ich ganz auf Nummer sicher gehen sollen und den Notruf wählen sollen oder gilt das auf dem Land als normal, dass man auf dem Weg nach Hause sich hat irgendwo schlafen legt, wenn man zu tief ins Glas geschaut hat. Solche Geschichten kenne ich aus meinem Bekanntenkreis (in der Sturm- und Drangphase 😉) j ja auch.

Was hättet ihr getan? Danke für eure Antworten.

Anmerkung der Moderation: da es einige ziemlich gruselige Antworten und Meinungen auf diese Frage gibt, bitte einfach erstmal mal Beitrag #62 auf Seite vier beachten!

https://www.rennrad-news.de/forum/threads/hilfeleistung-notruf-wählen-oder-nicht.194458/page-4#post-6193790
Hallo Ball,

Dein Verhalten kann, muss aber nicht strafbar gewesen sein nach § 323c StGB. In Deutschland ist die Selbsttötung nicht strafbar, weil der freie Wille, nicht mehr leben zu wollen, höher angesiedelt wird, als die Pflicht anderer, Leben zu erhalten. Entsprechend sind Sterbebegleiter, solange sie nicht aktiv auf den Sterbeprozess ein wirken, nicht strafbar. Patientenverfügungen führen zum Ausschluss der Strafbarkeit des behandelnden Arztes. Er ist sogar verpflichtet, begonnen Heilbehandlungen abzubrechen bzw. diese nicht einzuleiten. Führt ein Arzt eine Heilbehandlung ohne Einwilligung des Patienten durch, macht sich der Arzt wegen Körperverletzung strafbar. Patienten können sich selber aus dem Krankenhaus entlassen, auch wenn der Arzt dies nicht möchte. Würde jemand sie daran hindern, machte sich eben diese Person strafbar, bspw. Nötigung.

Der BGH hat das hier in einem Verfahren formuliert, bei dem ein Arzt wegen einer vermeintlichen Förderung einer Selbsttötung angeklagt war:

"Freiverantwortlich ist demgegenüber ein Selbsttötungsentschluss, wenn das Opfer die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seine Entscheidung besitzt und Mangelfreiheit des Suizidwillens sowie innere Festigkeit des Entschlusses gegeben sind (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 1984 – 1 StR 200/84, NStZ 1985, 25, 26; vom 7. Oktober 2010 – 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340 f., und vom 21. Dezember 2011 – 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319, 320; Beschluss vom 8. Juli 1987 – 2 StR 298/87, NJW 1988, 1532). Zum Ausschluss der Freiverantwortlichkeit müssen konkrete Umstände festgestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2014 – 1 StR 389/13, StV 2014, 601, 603). Als solche kommen insbesondere Minderjährigkeit des Opfers oder krankheits- sowie intoxikationsbedingte Defizite in Frage (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 1981 – 4 StR 480/80, NJW 1981, 932; vom 28. Oktober 1982 – 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72; vom 11. April 2000 – 1 StR 638/99, NStZ 2001, 205, 206; vom 29. April 2009 – 1 StR 518/08, BGHSt 53, 288, 290, und vom 7. Oktober 2010 – 3 StR 168/10; Beschluss vom 11. Januar 2011 – 5 StR 491/10, NStZ 2011, 341, 342)."

Das Landgericht Dresden hat in 2023 die Schadensersatzklage eines Triathleten abgewiesen, der im Wettkampf kollabiert war und eine ärztliche Behandlung abgelehnt hat:

"Es zählt zu den Grundpflichten von Rettungssanitätern bei medizinischen Notfällen, Maßnahmen der ersten Hilfe zu ergreifen. Dies ist ein Mindestgebot der zwischenmenschlichen Solidarität, die das Gesetz in § 323c StGB nicht nur professionelle Rettungskräften, sondern jedermann abverlangt. Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass es die Einsatzkräfte zeitweise bewusst unterlassen haben, den Kläger medizinisch zu behandeln. Das war aber nicht erforderlich, weil es an der für eine Heilbehandlung erforderlichen Einwilligung des Klägers fehlte.

Von jeher leitet die Rechtsprechung das Erfordernis einer Einwilligung des Patienten in die Heilbehandlung zur Rechtfertigung des Eingriffs in die körperliche Integrität aus dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und seinem Selbstbestimmungsrecht als Ausfluss der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) her. Geschützt wird damit die Entscheidungsfreiheit des Patienten über seine körperliche Integrität, über die sich auch ein Arzt nicht selbstherrlich hinwegsetzen darf. Die Einwilligung in den Heileingriff bedeutet nämlich in dem durch sie gezogenen Rahmen einen Verzicht auf den absoluten Schutz des Körpers vor Verletzungen, die mit dem Eingriff verbunden sind, darüber hinaus das Aufsichnehmen von Gefahren, die sich aus Nebenwirkungen der Behandlung und möglichen Komplikationen ergeben (BGH, Urteil vom 14.02.1989 – VI ZR 65/88 –, Rn. 19, juris; Urteil vom 09.12.1958 – VI ZR 203/57 –, Rn. 13 ff., juris). Diese Grundsätze gelten ungeachtet einer medizinischen Indikation. Jeder Mensch darf aufgrund seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) eine Heilbehandlung selbst dann ablehnen, wenn dies zwingend zum Tod führt (vgl. BVerfG, Urteil vom 26.02.2020 – 2 BvR 2347/15 –, Rn. 209 ff., juris). Ein ohne die Einwilligung des Patienten erfolgter Heileingriff ist darum grundsätzlich rechtswidrig und erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 StGB (BGH, Urteil vom 05.07.2007 – 4 StR 549/06 –, Rn. 16, juris; Urteil vom 04.10.1999 – 5 StR 712/98 –, Rn. 5, juris)."

In Deinem Fall hat die liegende Person Dir mitgeteilt, dass sie keine Hilfe benötigte bzw. wollte. Wenn die Person bei diesem Entschluss frei von Willensmängeln war, dann kommt keine Strafbarkeit in Betracht. War die Person bspw. so erheblich alkoholisiert oder litt an einer Erkrankung, dass sie keinen freien Willen bilden konnte, dann gibt es auch keine rechtfertigende Einwilligung bzw. kein tatbestandsausschließendes Einverständnis. Dann könnte Dir aber ein Irrtum helfen, weil Du von anderen tatsächlichen Umständen ausgegangen bist.

Du siehst, dass ein ganzer Rattenschwanz folgt, weil jedes Detail aufgeklärt wird, ob nun dieser oder jener rechtliche Fall vorliegt. Fährst Du einfach weiter, trägst Du erstmal die Verantwortung und musst Dein Verhalten rechtfertigen. Rufst Du den Notruf, gibst Du die rechtliche Verantwortung ab. Es erscheint mir sinnvoller, nicht von der Wertung anderer abhängig zu sein und sicherheitshalber den Notruf zu wählen.
 
Bissl OT und ohne zu polarisieren, ernst gemeint gefragt: Gibt es heute tatsächlich noch Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nicht (alle!) regelmäßig in Erster Hilfe schulen lassen? Was stimmt da nicht? Die "Investition" ist absolut lachhaft im Vergleich zu allem möglichen, was sonst so für Lächerlichkeiten gezahlt wird. 😳

Wir hatten jetzt sogar Angebote für spezielle Kurse für Erste Hilfe bei Kleinkindern/Babys, wurde auch dankend angenommen.
ich war jetzt zwei mal beim kurs, mein arbeitgeber hat das schön auf einen samstag gelegt und ich habe dafür keinen lohn bekommen.
wenn es wieder in die arbeitsfreie zeit fällt wird meine antwort ganz einfach nein sein.
 
Bissl OT und ohne zu polarisieren, ernst gemeint gefragt: Gibt es heute tatsächlich noch Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter nicht (alle!) regelmäßig in Erster Hilfe schulen lassen?
Ja
Was stimmt da nicht?
Kostet Geld, Arbeitnehmer haben keine Lust dazu,...
Die "Investition" ist absolut lachhaft im Vergleich zu allem möglichen, was sonst so für Lächerlichkeiten gezahlt wird. 😳

Wir hatten jetzt sogar Angebote für spezielle Kurse für Erste Hilfe bei Kleinkindern/Babys, wurde auch dankend angenommen.
 
ich war jetzt zwei mal beim kurs, mein arbeitgeber hat das schön auf einen samstag gelegt und ich habe dafür keinen lohn bekommen.
wenn es wieder in die arbeitsfreie zeit fällt wird meine antwort ganz einfach nein sein.
Wenn er dich als "betrieblichen Ersthelfer", wozu er ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Mitarbeitenden verpflichtet ist, führt, dann sollte er zahlungspflichtig sein.



https://www.komnet.nrw.de/_sitetool...gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot.
1719234868029.png
 
Eigentlich profitieren beide davon.
Andererseits wenn der Arbeitgeber den Kurs bezahlt, dann kann man auch erwarten das es bezahlte Arbeitszeit ist! Allein das ist schon Wertschätzung seinen Mitarbeitern gegenüber. Dazu kommt noch die heutige Arbeitsmarktlage.
 
warum?

Wer hat hauptsächlich den Nutzen bzw profitiert von dem EH-Kurs, Du oder der AG?

Ich glaube solche Fragen sind vielschichtig. Ich bin auch wenig erfreut wenn ich Dinge in der Freizeit tun muss, die mir von der Arbeit diktiert werden. Da geht es weniger um das was als um das wie. Wertschätzung und so...

Ich habe schon mehrfach den RTW gerufen und es war immer richtig im Nachhinein. Beim letzten Mal war der Verletze ansprechbar und auch noch humpelnd mobil. Aber sichtbar auch schwer verletzt. Und hat meinem Vorschlag übrigens zugestimmt. Die Leitstelle hat mich dann über den Vorfall befragt und rausgeschickt. War ein Wildunfall Rollerfahree versus Jährlingsreh.. ich würde sagen da hatten beide verloren..
 
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